Führungsschiene
Führungsschienen zur Bewegung eines Körpers auf einer vorgegebenen Bahn werden verwendet:
- in der Lineartechnik als Profilschienenführung, Käfigschienenführung oder Teleskopschienenführung
- in Schienenförderanlagen für den Transport von leichten Gütern in Gebäuden und Produktionsanlagen
- als Teil der Kraftfahrzeugausstattung zur Befestigung von Sitzen
- als Fangschienen, d. h. als spezielle Bestandteile im Gleis einer Bahn, die nach einer Entgleisung die Räder des entgleisten Fahrzeugs führen sollen
- in Aufzugsanlagen (s. u.).
Führungsschienen in Aufzugsanlagen
Aufzugskabinen, bei Treibscheibenanlagen auch das Gegengewicht, werden durch mindestens zwei Schienen aus Stahl geführt.
- Führungsschiene mit Schienenhalter und Pratzenschrauben
- Schienenstoß mit Stoßlasche, Nut und Feder und Verschraubung
- Führungsschiene mit Klemmplatten-Befestigung
Wirkungsweise
Die Schienen werden sowohl auf Biegung belastet (bei Cantilever- oder „Rucksack“-Aufhängung bzw. außermittiger Beladung des Fahrkorbs) als auch auf Druck (beim Fangvorgang). Sie müssen daher eine genügend große Knicksicherheit nachweisen. Um einen ruhigen und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, müssen die Führungsschienen exakt gerade und parallel ausgerichtet werden. Da die Toleranzen für Rohbauten erheblich höher sind, müssen die Stützkonstruktionen (Schienenhalter), mit denen die Schienen an der Schachtwand befestigt werden, über Einstellmöglichkeiten verfügen, die das genaue Ausrichten ermöglichen. Je nach Art des Aufzugs, Nutzlast, Festigkeit der Wand, Geschwindigkeit und Abstand der Schienenhalter wird durch Berechnung das passende Schienenprofil ermittelt.
Material, Herstellung und Aufbau
Die Führungsschienen haben ein T-Profil und sind nach ISO 7465 genormt. Sie bestehen aus Baustahl, in seltenen Fällen auch aus Edelstahl, die in Profilwalzen warm ausgewalzt und dann kalt gezogen und kalibriert werden. Bei der anschließenden Weiterbearbeitung werden sie – je nach vorgesehener Fördergeschwindigkeit – verschieden genau gerichtet und gehobelt. Die Schienen erhalten an den Enden eine Nut bzw. Feder, um sie exakt aufeinanderstellen zu können und je vier Löcher an den Enden, durch die sie mit Stoßlaschen miteinander verschraubt werden. Die übliche Länge beträgt 5 m.
Montage
Nach dem Vermessen des Schachts und der Montage der Schienenhalter werden die Schienen montiert. Die Befestigung an den Schienenhaltern erfolgt mit Klemmplatten oder Pratzenschrauben. Bei allen Verschraubungen werden Losdrehsicherungen eingesetzt. Bereits beim Einbau oder nach der Montage erfolgt das Ausrichten der Schienen. Gleichzeitig wird dabei der exakt senkrechte Verlauf, die Parallelität und Verdrehung der Schienen gemessen und eingestellt. Dies erfolgte früher generell mit Lehren und Senkloten, bei schnellen und hohen Anlagen werden jedoch inzwischen laserunterstützte optische Messsysteme eingesetzt. Die angestrebte Toleranz liegt unter 1 mm. Nach der Montage werden die Schienenstöße mit einem Schienenhobel oder Bandschleifer geglättet, um ein geräuscharmes und erschütterungsfreies Durchfahren dieser Bereiche zu ermöglichen.