Dienstgericht des Bundes
Das Dienstgericht des Bundes ist ein Dienstgericht für Richter in Deutschland. Als Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entscheidet es über disziplinarrechtliche und Dienstrechtliche Fragen von Bundesrichtern und Mitgliedern des Bundesrechnungshofs. Gesetzliche Grundlagen für den Senat sind die §§ 61–68 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und § 18 des Bundesrechnungshofgesetzes (BRHG). Das Dienstgericht des Bundes entscheidet zudem über Revisionen gegen Urteile der Dienstgerichtshöfe für Richter der Länder.
Besetzung
Das Dienstgericht des Bundes tritt in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei ständigen Beisitzern und zwei nichtständigen Beisitzern zusammen. Der Vorsitzende und die ständigen Beisitzer sind dabei Richter des Bundesgerichtshofs. Die nichtständigen Beisitzer gehören dem Gerichtszweig des betroffenen Richters an (§ 61 Abs. 2 S. 1 und 2 DRiG). Bei Mitgliedern des Bundesrechnungshof sind die nichtständigen Beisitzer auch Angehörige des Bundesrechnungshofes (§ 18 Abs. 2 S. 1 BRHG).
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs bestimmt Richter und deren Vertreter für fünf Jahre. Für die nichtständigen Beisitzer unterbreiten die Präsidien der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes und der Große Senat des Bundesrechnungshofs bindende Vorschlagslisten (§ 61 Abs. 3 DRiG, § 18 Abs. 2 S 2 BRHG). Präsidenten und Vizepräsidenten von Gerichten können nicht Mitglieder des Dienstgerichts sein (§ 61 Abs. 2 S. 3 DRiG).
Dem Dienstgericht des Bundes gehören an:[1]
- Vorsitzende: Rüdiger Pamp (VII. Zivilsenat des BGH)
- Stellvertretende Vorsitzende: Hans-Joachim Dose (XII. Zivilsenat des BGH); Christina Stresemann (IV. Zivilsenat des BGH)
- Ständige Beisitzer: Eva Menges (XI. Zivilsenat des BGH); Christoph Karczewski (IV. Zivilsenat des BGH)
- Vertreter der ständigen Beisitzer: Hartmut Guhling (XII. Zivilsenat des BGH); Kai Hamdorf (V. Zivilsenat des BGH); Dagmar Sacher (VII. Zivilsenat des BGH)
- Nicht ständige Beisitzer: Siehe Liste
Vorsitzende
Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit |
---|---|---|
Rüdiger Pamp | 1. Januar 2021 | |
Barbara Mayen | 1. Januar 2017 | 31. Dezember 2020 |
Alfred Bergmann | 1. Januar 2012 | 31. Dezember 2016 |
Ruth Rissing-van Saan | 31. Dezember 2011 |
Weblinks
Einzelnachweise
- Dienstgericht des Bundes. In: bundesgerichtshof.de. Abgerufen am 21. Mai 2021.