6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist einer von sechs Strafsenaten des Bundesgerichtshofs (BGH). Er wurde mit Wirkung zum 15. Februar 2020 mit Sitz in Leipzig errichtet[1] und ist zusammen mit dem 5. Strafsenat in der Villa Sack untergebracht. Von 1954 bis zum 30. September 1956 existierte bereits einmal ein 6. Strafsenat.
Geschichte
1954–1956
Der 6. Strafsenat wurde 1954 in Karlsruhe errichtet; ihm wurden die Staatsschutzsachen zugewiesen. Den Vorsitz übernahm Friedrich-Wilhelm Geier, der Senatspräsident des 5. Strafsenats. Zum 1. Oktober 1956 wurde der 3. Strafsenat aufgelöst und der 6. Strafsenat trug fortan die Bezeichnung 3. Strafsenat. Geier blieb noch bis 1958 Vorsitzender und übernahm dann den Vorsitz im 1. Strafsenat.
Seit 2020
Zum 15. Februar 2020 wurde der 6. Strafsenat aufgrund von § 130 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GVG erneut errichtet.[1][2] Grund für die Errichtung des Senats in Leipzig ist die sogenannte Rutschklausel, die im Rahmen der Deutschen Einheit eingeführt wurde, wonach bei Neuerrichtung eines Zivilsenates in Karlsruhe ein bestehender Strafsenat aus Karlsruhe nach Leipzig verlegt werden muss.[3] Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass auch die Neuerrichtung eines Strafsenats in Leipzig die Vorgaben der Klausel erfüllt.
Zuständigkeit
Der (neue) 6. Strafsenat hat von den anderen Strafsenaten die Zuständigkeit für Revisionen in Strafsachen für folgende Oberlandesgerichtsbezirke übernommen: Bamberg und Nürnberg (vom 1. Strafsenat), Rostock (vom 2. Strafsenat), Celle (vom 3. Strafsenat), Naumburg (vom 4. Strafsenat) und Brandenburg sowie Braunschweig (vom 5. Strafsenat). Ihm ist keine Sonderzuständigkeit zugewiesen.[4]
Beim 6. Strafsenat handelt es sich wie beim 5. Strafsenat um einen sog. detachierten Senat des Bundesgerichtshofes, der in § 130 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgesehen ist. Formell ist der rechtliche Sitz des 6. Strafsenates des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (§ 130 GVG), während der tatsächliche Sitz des Spruchkörpers in Leipzig ist. Ein Schriftsatz an den 6. Strafsenat kann deshalb auch in Karlsruhe beim „Stammsitz“ des Bundesgerichtshofes eingereicht werden.[5][6]
Besetzung
Der Senat hat folgende Besetzung (Stand: März 2022):[7]
- Vorsitzender: Günther Sander
- Stellvertretende Vorsitzende: Peter König
- Beisitzer: Burkhard Feilcke, Frank Tiemann, Marc Wenske, Jörn Fritsche, Mechthild Reichsgräfin von Schmettau
Literatur
- Walter Wagner, Günther Willms: Der 6. Strafsenat – Legende und Wirklichkeit. In: Gerda Krüger-Nieland (Hrsg.): 25 Jahre Bundesgerichtshof. C. H. Beck, München 1975, ISBN 3-406-06175-3, S. 266–272.
Weblinks
- Der 5. und 6. Strafsenat in Leipzig: Die Villa Sack. In: Bundesgerichtshof.de.
Einzelnachweise
- Bekanntmachung der Bildung des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig. In: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bundesanzeiger, 7. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
- Neuer Strafsenat beim Bundesgerichtshof in Leipzig eingerichtet. Pressemitteilung. In: bmjv.de. 17. Februar 2020, abgerufen am 18. Februar 2020.
- Theresa Held: Bundesgerichtshof: Neuer Strafsenat in Leipzig eingerichtet. In: lvz.de. 17. Februar 2020, abgerufen am 18. Februar 2020.
- Präsidiumsbeschluss zur Zuständigkeit des 6. Strafsenats. In: Bundesgerichtshof.de. 28. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
- Georg Dietlein: Wo „sitzt“ der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes? In: Berliner Anwaltsblatt. 2018, S. 372–374 (berlineranwaltsblatt.de).
- Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, zu 123 GVG Rn. 1
- Besetzung des 6. Strafsenats. In: Bundesgerichtshof.de. Abgerufen am 5. März 2022.