Eva Menges
Eva Menges (* 13. Januar 1970) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesgerichtshof.
Eva Menges trat nach Studium und Promotion an der Universität Heidelberg 1999 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Nach Tätigkeiten am Amtsgericht Karlsruhe, Landgericht Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde sie 2002 an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet und dort zur Richterin am Amtsgericht und 2006 zur Regierungsdirektorin ernannt. 2007 wurde sie an das Oberlandesgericht Karlsruhe und im Anschluss daran bis Mai 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Bereits Mitte 2008 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Von dort war sie zuletzt als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, als sie im März 2011 zur Bundesrichterin gewählt wurde. Sie gehörte zunächst dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes an[1], inzwischen ist sie Mitglied des XI. Zivilsenats[2] und des Dienstgerichts des Bundes. Seit dem 1. August 2021 nimmt sie den Vorsitz des als Hilfssenat eingerichteten VIa-Zivilsenats wahr.[3]
Literatur
- Robert Keller, Eva Menges: Die VwGO in Fällen. Kohlhammer, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-17-020938-1.
- Eva Menges: Die Rechtsgrundlagen für die Strukturreform der deutschen Bahnen. v. Decker, Heidelberg 1997, ISBN 978-3-7685-2697-5.
- Bearbeiterin der 26. Auflage des Löwe-Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 2013
Weblinks
- Literatur von und über Eva Menges im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- Neue Richterin und neuer Richter am Bundesgerichtshof Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 85/2011 vom 13. Mai 2011.
- Besetzung der Zivilsenate (Memento des Originals vom 20. November 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. www.bundesgerichtshof.de (abgerufen am 18. November 2012)
- https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilungsplan2021/Praesidiumsbeschluesse2021/praesidiumsbeschluesse2021.html?nn=11078186#Beschluss21072021, abgerufen 29. Juli 2021