Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs

Der Senat für Notarsachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Bundesnotarordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 108 Abs. 2 i. V. m. § 104 Abs. 2 Satz 2 BNotO, für die der I. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung

Der Senat für Notarsachen setzt sich nach §§ 106 f. BNotO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Notaren als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020)[1] wie folgt besetzt:

Einzelnachweise

  1. Senat für Notarsachen. Bundesgerichtshof, 1. Januar 2016, abgerufen am 3. September 2020.

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