Chefredakteur
Ein Chefredakteur (früher auch Hauptschriftleiter; in der Schweiz Chefredaktor) ist als presserechtlich verantwortlicher und leitender Redakteur und Vorgesetzter der Gesamtredaktion verantwortlich für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift, Onlinepublikation sowie anderer Medien. Hierbei ist „leitend“ als unternehmerische Funktion zu verstehen, also die Sicherstellung des Redaktionsbetriebs im Rahmen der redaktionellen Strategie. Davon zu trennen ist die häufig verwendete Positionsbezeichnung „Leitender Redakteur“. Diese Bezeichnung erhalten Redakteure meist aufgrund von entsprechender Betriebszugehörigkeit; sie drückt meist eine Spezialisierung innerhalb der Redaktion aus. In der Regel sind das die in der Redaktion veranlagten Ressorts. Der „Leitende Redakteur“ ist Teil der Fachredaktion. Maßgeblich für die Ausübung einer Leitungsfunktion ist die Budgetverwaltung und inhaltliche Richtlinienkompetenz. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tragen die Leiter der aktuell-politischen Redaktionen den Titel Chefredakteur. Mittlerweile haben nahezu alle Tageszeitungen auch eine Onlineredaktion mit einem eigenen Chefredakteur.
Aufgaben
Der Chefredakteur leitet die Redaktionsarbeit und setzt die publizistische Leitlinie im Sinne des Verlegers oder Herausgebers um. Er legt die politische Leitlinie der publizistischen Einheit gelegentlich mit fest. Im Gegensatz dazu leitet der Redaktionsleiter eine Redaktion organisatorisch und wirtschaftlich;[1] oft fallen beide Tätigkeiten auf eine Stelle. Sie können aber auch getrennt sein. Der Chefredakteur kann zugleich noch die Leitung und Redaktion eines Ressorts innehaben. Bei einigen Zeitungen oder Zeitschriften sind die Herausgeber zugleich die Chefredakteure (wie zum Beispiel bei der FAZ) oder es gibt eine mehrköpfige Chefredaktion, wie in den 1970er Jahren bei der Süddeutschen Zeitung. Einige wenige überregionale Medien wie die schweizerische Wochenzeitung haben keinen Chefredakteur.
Neben seinen journalistischen Aufgaben hat der Chefredakteur zusätzlich die Artikel der ihm unterstellten Redakteure zu prüfen und ihnen Aufträge für Artikel zu geben. Er ist somit für die journalistische Koordination, die Organisation, die Führung und die Kontrolle der Redaktion zuständig und verantwortlich. Zusätzlich obliegt ihm die Repräsentation der Zeitung/Zeitschrift in der Öffentlichkeit. Soweit der Chefredakteur verantwortlich im Sinne des Presserechts ist, trifft ihn rechtlich die Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel der Zeitung. Um den Chefredakteur von Haftungsfragen freizustellen, wurde zuweilen ein sogenannter Sitzredakteur bestellt.
Ehemalige Chefredakteure großer Publikationen
Deutschland
- Rudolf Augstein, 1947–1959 Chefredakteur (und Herausgeber) des Spiegel
- Henri Nannen, 1949–1980 Chefredakteur (und Herausgeber) des Stern
- Peter Boenisch, 1965–1979 Chefredakteur bei Bild am Sonntag, 1978–1981 bei Die Welt
- Marion Gräfin Dönhoff, 1968–1972 Chefredakteurin bei Die Zeit (danach Herausgeberin)
- Erich Böhme, 1973–1989 Chefredakteur bei Der Spiegel
- Theo Sommer, 1973–1992 Chefredakteur bei Die Zeit
- Hartmann von der Tann, 1993–2006 Chefredakteur bei der ARD
- Helga Kirchner, 2000–2009 Chefredakteurin beim WDR-Hörfunk
- Claudia Nothelle, 2006–2009 Chefredakteurin beim RBB
Schweiz
- Willy Bretscher, Neue Zürcher Zeitung
- Peter Hartmeier, u. a. Tages-Anzeiger
- Fred Luchsinger, Neue Zürcher Zeitung
- Peter Rothenbühler, u. a. Schweizer Illustrierte, SonntagsBlick, Le Matin
- Peter Studer, Tages-Anzeiger
- Peter Uebersax, Blick
Literatur
- Edigna Menhard, Tilo Treede: Die Zeitschrift. Von der Idee bis zur Vermarktung (= Reihe Praktischer Journalismus. Bd. 57). UVK-Verlags-Gesellschaft, Konstanz 2004, ISBN 3-89669-413-8.
Weblinks
Einzelnachweise
- In der Redaktion die Fäden in der Hand: das Berufsbild Redaktionsleiter.Abgerufen am 3. Januar 2022.