Brandabschnitt
Ein Brandabschnitt ist ein baulich abgegrenzter Bereich, der im Schadensfall (Brandfall) bestimmungsgemäß ausbrennt und somit keinen Feuerüberschlag auf andere Brandabschnitte zulassen darf.
Die Brandausbreitung auf angrenzende Abschnitte wird durch feuerbeständige Bauteile verhindert.
Im Allgemeinen umfasst ein Brandabschnitt alle Geschosse eines Gebäudes und wird direkt von oben bis nach unten durchgezogen (im Beispielbild die Trennung zwischen BA I und BA II). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Brandabschnitte auch versetzt gebildet werden (im Beispielbild die Trennung zwischen BA II und BA III), jedoch müssen dann die Decken zwischen den versetzten Brandwänden feuerbeständig sein, um einen Feuerüberschlag zu verhindern. Aus demselben Grund müssen Fenster in der Nähe der Brandabschnitttrennungen feuerhemmend ausgeführt werden.
Unterschied zwischen Brandwand und Brandabschnitt
Brandwände dürfen nicht versetzt werden, da nicht nur ein Überschlag von Brand und Rauch, sondern auch eine statische Übertragung durch die Brandwand unmöglich gemacht werden muss. So kann eine Brandabschnittsgrenze mehrere Kehrtwendungen innerhalb eines Gebäudes machen, welches bei der Brandwand unüblich wäre. Bei Ausbrechen eines Feuers sollte also ein struktureller Zusammenbruch auf der einen Seite der Brandwand nicht auf die andere Seite überschlagen. Im Vergleich kann der herkömmliche Brandabschnitt diese strukturelle Wirkung nicht gewährleisten. Zum Beispiel kann eine Wand aus Gipskarton oder Kalziumsilikatplatten mit dünnem Blech-Ständerwerk bestehen, welches eventuell bis zu vier Stunden Feuerwiderstandsdauer aufweisen kann. Eine Brandwand muss allerdings gemäß DIN 4102 auch eine mechanische Stoßprüfung überstehen können, welcher der normale Brandabschnitt nicht imstande ist standzuhalten.
Gesetzliche Anforderungen
In Kanada etwa schreibt die Nationale Musterbauordnung (MBO) (NBC = National Building Code of Canada) vor, dass eine Brandwand Beton beinhalten muss, während der herkömmliche Brandabschnitt nur die normale CAN4-S101-Prüfung zu bestehen hat. Rechtlich besteht der Unterschied zwischen Brandwand und Brandabschnitt aus den zuzüglichen Auflagen der Feuerwiderstandsklasse. Die Auflagen für die Brandwände sind höher. Während Deutschland eine spezielle Prüfung zur Vorschrift macht, ziehen andere Länder es vor, die Bauart vorzuschreiben.
Die genauen Anforderungen stehen in den entsprechenden Bauordnungen, beispielsweise in der deutschen Musterbauordnung oder den Landesbauordnungen (LBO), welche auf der MBO basieren. Abgesehen von den Anforderungen der jeweiligen Feuerwiderstandsklassen, gibt es auch international Unterschiede in den Bauordnungen bezüglich der Flächen, beziehungsweise wie viel Quadratmeter maximal gebaut werden können ohne eine Unterteilung in Brandabschnitte. In den meisten größeren Gebäuden sind Brandabschnitte nötig, aber nicht unbedingt Brandwände. Der Architekt ist in der Regel für diese Unterteilung zuständig. International wächst auch der Trend, in den Bauordnungen passiven gegenüber aktiven Brandschutz aufzuwerten. So kann etwa ein sprinklergeschütztes Gebäude eventuell größere Flächen zulassen, bevor eine Unterteilung in Abschnitte notwendig wird. Umgekehrt kann auch der Sprinklerschutz teilweise entfallen, wenn kleinere Brandabschnittsflächen eingesetzt werden. Eine solche Aufrechnung des Wertes des passiven Brandschutzes (Kompartmentalisierung durch Bauteile mit hohen Feuerwiderstandsklassen) gegenüber dem aktiven Brandschutz (Lösch- und Meldemaßnahmen) ist momentan internationales Diskussionsthema in der Brandschutzbranche. Beide Seiten (aktiv gegen passiv) versuchen permanent international die Bauordnungen zu eigenen Gunsten zu beeinflussen.
Literatur
- Hans Michael Bock, Ernst Klement: Brandschutz-Praxis für Architekten und Ingenieure Brandschutzvorschriften und aktuelle Planungsbeispiele. Bauwerk Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-410-21646-9.
Weblinks
- Der wirkungsvolle Brandabschnitt (abgerufen am 27. Februar 2020)
- Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (abgerufen am 27. Februar 2020)
- Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau (abgerufen am 27. Februar 2020)
- Brandwände und Öffnungen in Brandwänden (abgerufen am 27. Februar 2020)
- Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes (abgerufen am 27. Februar 2020)