Amtsgericht Wörth
Das Amtsgericht Wörth war ein von 1879[1] bis 1959[2] bestehendes Amtsgericht in Wörth an der Donau in Bayern. Es ging aus dem in Wörth bestehenden Herrschaftsgericht und dem nachfolgenden Landgericht älterer Ordnung hervor.
Geschichte
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss wurde die Reichsherrschaft Wörth 1803 Teil des Fürstentums Regensburg. Kurerzkanzler Karl Theodor von Dalberg unterschrieb am 26. Juli 1806 auf Schloss Wörth die Rheinbundakte für das Fürstentum. Mit dessen Auflösung 1810 fiel Wörth an den Regenkreis im Königreich Bayern. 1812 wurde dem Fürsten Karl Alexander von Thurn und Taxis das Gebiet der Herrschaft Wörth von König Max I. Joseph als Erbmannlehen verliehen. Von 1814 bis 1848 war Wörth Sitz eines Thurn und Taxis’schen Herrschaftsgerichts[3], dann eines Landgerichts älterer Ordnung. Mit der Trennung von bayerischer Justiz und Verwaltung kam Wörth 1862 zum Bezirksamt Regensburg. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit weiterbestehend wurden die Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Von Beginn seiner Existenz an war der Sitz des Gerichts das Schloss Wörth an der Donau. 1939 wurde ein eigenes Amtsgerichtsgebäude errichtet, heute Dienstgebäude der Polizeiinspektion Wörth a.d.Donau. 1959 wurde das Amtsgericht trotz energischer Proteste des damaligen Stadtrates und Demonstrationen der Bevölkerung aufgelöst. Heute ist das Amtsgericht Regensburg für den Ort zuständig.
Einzelnachweise
- Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
- Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
- Ralf Ruhnau: Die Fürstlich Thurn und Taxissche Privatgerichtbarkeit in Regensburg: ein Kuriosum der deutschen Rechtsgeschichte, P. Lang, 1998