Amtsgericht Uelzen
Das Amtsgericht Uelzen ist eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Lüneburg. Es hat seinen Sitz in Uelzen in Niedersachsen.
Zuständig ist das Amtsgericht Uelzen für den gesamten Landkreis Uelzen. Ihm ist das Landgericht Lüneburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.
Geschichte
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste die Stadt Uelzen und das Amt Oldenstadt.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Lüneburg untergeordnet.[3] 1859 wurde das Amtsgericht Bodenteich aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Uelzen zugeordnet.[4]
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Uelzen blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste den Stadtbezirk Uelzen, dem Amt Oldenstadt und aus dem Amt Medingen die Gemeindebezirke Allenbostel, Alten-Ebsdorf, Arendorf, Bode, Brauel, Brockhöfe, Ebstorf, Eitzen II, Harstorf, Hanstedt, Holthusen, Linden, Lintzel, Lopau, Luttnissen, Melzingen, Oechtringen, Oetzfelde, Schatensen, Stadorf, Tatendorf, Teendorf, Velgen, Wessenstedt, Wettenbostel, Wittenwater, Wriedel und Wulfsode.[5] Das Amtsgericht Uelzen war eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lüneburg im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals drei Richterstellen und war ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[6]
Seit Juni 1999 ist am Amtsgericht Uelzen das Zentrale Mahngericht des Landes Niedersachsen eingerichtet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 60, online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online
- Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 304, online
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 512, Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 409 online