Amtsgericht Schmölln

Das Amtsgericht Schmölln w​ar ein v​on 1879 b​is 1952 bestehendes Amtsgericht d​er ordentlichen Gerichtsbarkeit m​it Sitz i​n der thüringischen Stadt Schmölln.

Geschichte

Gerichtsamt Schmölln 1854–1879

Vorgänger d​es Amtsgerichts Schmölln w​ar das „Gerichtsamt Schmölln“, d​ass bei d​er Neuordnung d​er Unterbehörden i​m Herzogtum Sachsen-Altenburg i​m Jahr 1854 für d​ie südöstlichen Teile d​es bisherigen Kreisamts Altenburg i​m Ostkreis[1] a​ls untere Verwaltungs- u​nd Justizbehörde gebildet wurde. 1876 verlor e​s die Verwaltungsaufgaben a​n den n​euen Verwaltungsbezirk Schmölln. Als Justizbehörde w​urde das Gerichtsamt Schmölln b​is zur Einführung d​es Reichsgerichtsverfassungsgesetzes 1879 fortgeführt.

Amtsgericht Schmölln 1879–1952

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es im Herzogtum Sachsen-Altenburg zur Errichtung eines Amtsgerichts in der Stadt Schmölln, dessen Gerichtssprengel aus dem Bezirk des vorherigen Gerichtsamtes Schmölln gebildet wurde. Nachdem im Jahr 1920 der erst zwei Jahre zuvor gegründete Freistaat Sachsen-Altenburg im Land Thüringen aufgegangen war, wurde das Amtsgericht Schmölln seit 1921 als Thüringisches Amtsgericht weitergeführt. Mit Wirkung vom 1. Januar 1947 wurde die Gemeinde Vollmershain in den Bezirk des Amtsgerichts Ronneburg umgegliedert.[2] Übergeordnete Instanz war bis zum 1. September 1949[3] das Landgericht Altenburg[4], danach das Landgericht Gera.[5]

Kurz v​or der i​n der DDR i​m Jahr 1952 erfolgten Verwaltungsreform w​urde das Amtsgericht Schmölln aufgehoben u​nd dessen gesamter Bezirk d​em Amtsgericht Altenburg zugewiesen. Mit d​er Abschaffung d​er Amtsgerichte i​n der DDR w​urde noch i​m Jahr 1952 d​as Kreisgericht Schmölln geschaffen.

Einzelnachweise

  1. Die Kreishauptmannschaft Ostkreis im Archivportal Thüringen
  2. Beschluß betr. Änderung des Amtsgerichtsbezirks Schmölln vom 19. Dezember 1946 (Amtsblatt S. 1 (Memento des Originals vom 5. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zs.thulb.uni-jena.de)
  3. 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41 (Memento des Originals vom 4. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zs.thulb.uni-jena.de)
  4. § 24 Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. März 1879 (Ges.-Samml. S. 14 (Memento des Originals vom 5. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zs.thulb.uni-jena.de)
  5. Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32 (Memento des Originals vom 4. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zs.thulb.uni-jena.de)
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