Amtsgericht Oederan
Das Amtsgericht Oederan war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Oederan.
Geschichte
In Oederan bestand bis 1879 das Gerichtsamt Oederan als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Oederan, geschaffen. Der Gerichtssprengel umfasste Oederan mit dem Vorwerk Hohenlinde und Neuhohenlinde, Börnichen bei Oederan, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf mit Hilfe Gottes, Schönerstadt, Thiemendorf und Wingendorf.[1] Das Amtsgericht Oederan war eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Freiberg. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 11.722 Einwohner. Das Gericht hatte eine Richterstelle und war damals das kleinste Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurde die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichts Oederan war damit der Kreis Flöha.[3] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurde das Amtsgericht Oederan in der DDR aufgehoben und das Kreisgericht Flöha an seiner Stelle eingerichtet. Gerichtssprengel blieb der Kreis Flöha.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude aus dem Jahr 1911 (Gerichtsstraße 18) ist ein neobarockes, repräsentatives Amtsgebäude mit reicher Fassadengliederung und teilweise originaler Innenausstattung. Es steht wegen seiner baukünstlerischen, baugeschichtlichen, geschichtlichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 289, Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 422 online
- Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404