Amtsgericht Hainichen
Das Amtsgericht Hainichen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 30 Amtsgerichten im Freistaat Sachsen.
Gerichtssitz und -bezirk
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Hainichen umfasste zuletzt den Landkreis Mittweida (§ 1 Abs. 4, Anlage Nr. 11 Sächsisches Justizgesetz). Mit dessen Auflösung im Rahmen der sächsischen Landkreisreform von 2008 wurde das Gericht eine Zweigstelle des Amtsgerichts Döbeln. Das Gericht hatte seinen Sitz in der Hainichener Friedelstraße 4. Das Dienstgebäude wird für die Zweigstelle weiter genutzt.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Hainichen war das Landgericht Chemnitz unmittelbar übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Dresden.
Geschichte
Von 1856 bis 1879 bestand in Hainichen das Gerichtsamt Hainichen als erstinstanzliches Gericht. Mit den Reichsjustizgesetzen wurde das Gerichtsamt Hainichen aufgelöst und das Amtsgericht Hainichen im Bezirk des Landgerichtes Freiberg als Nachfolger des Gerichtsamtes eingerichtet. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste anfangs 16.945 Einwohner. Das Gericht hatte damals eine Richterstelle und war damals eines der kleineren Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk.[1] Sein Sprengel entsprach dem des Gerichtsamtes und bestand aus der Stadt Hainichen, Berbersdorf, Berthelsdorf, Bockendorf, Crumbach bei Hainichen, Cunnersdorf, Eulendorf, Falkenau, Gersdorf bei Hainichen, Goßberg mit Lichtenstein und Reuth, Kaltofen, Langenstriegis, Mobendorf, Mobendorf, Ottendorf bei Hainichen, Pappendorf, Riechberg mit Siegfried, Gehege, Hammer- und Richtermühle, Schlegel und das Sachsenburger Forstrevier.[2]
1943 wurde das Amtsgericht Hainichen kriegsbedingt zu einer Nebenstelle des Amtsgerichts Frankenberg im Bezirk des Landgerichts Chemnitz herabgestuft und war nun nur noch für die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig. In der SBZ wurden mit dem SMAD-Befehl Nr. 49 vom 4. September 1945 die Gerichtsorganisation festgelegt. Es sollten diejenigen Gerichte wiederhergestellt werden, die am 30. Januar 1933 bestanden hatten. Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 bestätigte diese Regelung. Mit der Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951 wurden das Amtsgericht Hainichen erneut zum Zweiggericht.[3] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurde das Amtsgericht Hainichen in der DDR aufgehoben und das Kreisgericht Hainichen an seiner Stelle eingerichtet. Gerichtssprengel war nun der Kreis Hainichen.[4]
Nach der Wende wurde das Amtsgericht Hainichen 1992 wieder eingerichtet.
Gebäude
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Gerichtsgebäude (Gerichtsstraße 26) errichtet. Drt dreigeschossige repräsentativer Bau mit neun zu vier Achsen steht wegen seiner baugeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz.
Richter
Letzter Direktor des Amtsgerichts war ab September 2000 Dieter Bäumel (* 1958).
Siehe auch
Einzelnachweise
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 422 online
- Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 287, Digitalisat
- Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951; in: Gesetz- und Verordnungsblatt Land Sachsen, S. 256.
- 20123 Amtsgericht Hainichen