Amtsgericht Halberstadt
Das Amtsgericht Halberstadt ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Magdeburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Halberstadt, der Kreisstadt des Landkreises Harz. Der 651 km² große Gerichtsbezirk umfasst die Städte und Gemeinden Groß Quenstedt, Halberstadt, Harsleben, Huy, Osterwieck, Schwanebeck und Wegeleben.[1] In ihm leben fast 70.000 Menschen.
Insolvenzverfahren aus dem Bezirk des AG Halberstadt bearbeitet das Amtsgericht Magdeburg. Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Aschersleben, Registergericht das Amtsgericht Stendal.
Dem Amtsgericht Halberstadt ist das Landgericht Magdeburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Naumburg.
Geschichte
In Halberstadt bestand sein 1849 das Appellationsgericht Halberstadt und diesem nachgelagert das Kreisgericht Halberstadt. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese aufgehoben und durch Land- und Amtsgerichte ersetzt. Das königlich-preußische Amtsgericht Halberstadt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Halberstadt gebildet. Der Sitz des Gerichts war Halberstadt. Der Amtsgerichtsbezirk bestand aus dem Landkreis Halberstadt ohne den Teil, der dem Amtsgericht Osterwick zugeordnet war sowie aus dem Kreis Oschersleben die Amtsbezirke Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dingelstedt, Oberförsterei Dingelstedt, Eilenstedt, Pabstorf, Röderhof, Schlanstedt und den Amtsbezirk Adersleben ohne den Gemeindebezirk Deesdorf.[2]
1888 waren am Gericht 7 Richter tätig, es war damit das größte Gericht im Landgerichtsbezirk.[3]
In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Gröningen zum 30. September 1932 aufgehoben[4] und sein Sprengel dem Amtsgericht Halberstadt zugeordnet[5].
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landgerichts Halberstadt 1945 in der SBZ aufgehoben[6] und das Amtsgericht Halberstadt wurde dem Landgericht Magdeburg zugeordnet. 1952 wurde das Amtsgericht Halberstadt aufgehoben und an seiner Stelle das Kreisgericht Halberstadt geschaffen. Dieses war für den Kreis Halberstadt zuständig und dem Bezirksgericht Magdeburg nachgeordnet. Nach der Wende wurde das Amtsgericht Halberstadt 1992 neu eingerichtet.
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist im Gebäude Richard-Wagner-Straße 52 untergebracht. Das Bauwerk wurde von 1908 bis 1911 nach einem Entwurf von Paul Thoemer im Stil des Historismus als Landgericht errichtet und steht heute unter Denkmalschutz.[7]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Anlage zu § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt (GerOrgG LSA) vom 24. August 1992, abgerufen am 14. August 2018
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 472 f., Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 451 f. online
- Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
- Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat
- Erste Verordnung über die Neuordnung des Gerichtswesens in der Provinz Sachsen vom 25. Oktober 1945
- Kleine Anfrage und Antwort Olaf Meister (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen), Kultusministerium 19.03.2015 Drucksache 6/3905 (KA 6/8670) Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt