Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld ist eines von neun Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Braunschweig. Es hat seinen Sitz in Clausthal-Zellerfeld, Ortsteil Zellerfeld.
Das Amtsgericht hatte 2004 insgesamt 20 Mitarbeiter, darunter drei Richter und vier Rechtspfleger. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld umfasst die Stadt Braunlage (mit Sankt Andreasberg und Hohegeiß) sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld. Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld hat somit etwa 22.000 Gerichtseingesessene. Übergeordnetes Gericht ist das Landgericht Braunschweig.
Geschichte
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht Zellerfeld wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Stadtgebiet von Zellerfeld und Teile des Amtes Zellerfeld, hauptsächlich bestehend aus Bockswiese, Hahnenklee, Schulenberg, Lautenthal, Wildemann, Grund sowie Altenau mit Torfhaus.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Osterode untergeordnet.[3]
1859 wurden die Amtsgerichte Clausthal und St. Andreasberg aufgehoben und deren Gerichtsbezirke dem des Amtsgerichtes Zellerfeld zugeordnet.[4] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Mit dem Zusammenschluss von Clausthal und Zellerfeld 1924 wurde der Name des Amtsgerichtes von Amtsgericht Zellerfeld auf Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld geändert.
Weblinks
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32–80 (Digitalisat in der Google-Buchsuche)
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 134 (Digitalisat in der Google-Buchsuche)
- Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 302 (Digitalisat in der Google-Buchsuche)