Amtsgericht Bad Iburg

Das Amtsgericht Bad Iburg i​st ein Gericht d​er ordentlichen Gerichtsbarkeit u​nd eines v​on sieben Amtsgerichten i​m Bezirk d​es Landgerichts Osnabrück. Bei i​hm sind a​cht Richter u​nd neun Rechtspfleger tätig. Insgesamt werden 51 Justizangehörige beschäftigt.

Eingang zum Amtsgericht im Schloss Iburg

Sitz des Gerichts ist Bad Iburg in Niedersachsen. Der Gerichtsbezirk umfasst mit dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Iburg den südlichen Teil des Kreises Osnabrück. Das Gericht ist im Schloss Iburg in der Innenstadt des Kurortes Bad Iburg untergebracht. Dem Amtsgericht Bad Iburg ist das Landgericht Osnabrück übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Räume des Amtsgerichts befinden sich im Klostertrakt der Doppelanlage von Schloss und ehemaliger Benediktinerabtei Iburg, den Johann Conrad Schlaun baute. Der Sitzungssaal für Strafsachen ist die ehemalige Bibliothek des Klosters mit Stuckarbeiten von Josef Geitner.

Geschichte

Bereits 1225 bestand ein Gogericht Iburg. Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Iburg und Amt Dissen zu Iburg.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Osnabrück untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)
  2. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 73, online
  3. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online

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