Oberlandesgericht Oldenburg
Das Oberlandesgericht Oldenburg (kurz OLG Oldenburg) ist neben dem Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Celle eines von drei Oberlandesgerichten im Bundesland Niedersachsen. Präsidentin ist seit 2016 Anke van Hove. Mit ihrer Ernennung steht erstmals in der zweihundertjährigen Geschichte des Gerichts eine Frau an der Spitze.
Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Oberlandesgerichts ist Oldenburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück.
Historisch entspricht er den Grenzen des ehemaligen Großherzogtums Oldenburg abzüglich der Exklaven Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld, zuzüglich der ehemals preußischen Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück (ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems).
Im Bezirk des Oberlandesgerichts sind 2.724 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2018).[1]
Gerichtsgebäude
Das OLG Oldenburg ist in einem Zweckbau aus den 1960er Jahren am Richard-Wagner-Platz 1 in Oldenburg untergebracht.
Geschichte
Das Oberlandesgericht Oldenburg geht auf das im Jahre 1814 eingerichtete Oberappellationsgericht des Großherzogtums Oldenburg zurück. Die Umwandlung des Oberappellationsgerichtes in das Oberlandesgericht erfolgte durch die Reichsjustizgesetze im Jahre 1877.
Nach dem Ersten Weltkrieg bildete das Oberlandesgericht das oberste Gericht des Freistaats Oldenburg.
1944 wurde der Bezirk des Oberlandesgerichts als Kriegsnotmaßnahme um die zuvor zum Bezirk des OLG Celle gehörenden Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück erweitert.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem OLG Oldenburg ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind die Landgerichte in Aurich, Oldenburg und Osnabrück mit den jeweils diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichten.
Organisation
An der Spitze des Oberlandesgerichts steht dessen Präsident. Amtierende Präsidentin ist seit April 2016 Anke van Hove. Mit ihrer Ernennung steht erstmals in der zweihundertjährigen Geschichte des Gerichts eine Frau an der Spitze.[2]
Das Gericht verfügt derzeit über 15 Zivilsenate, zwei Strafsenate und einen Bußgeldsenat. Bei den Zivilsenaten bestehen teilweise, etwa zum Baurecht sachliche Sonderzuständigkeiten. Soweit keine derartigen Sonderzuständigkeiten bestehen werden die Rechtsstreitigkeiten nach Eingang den Senaten zugewiesen. Eine Ausnahme hiervon besteht insofern, als bei Sachzusammenhang mit einer Angelegenheit derjenige Senat zuständig ist, bei dem die erste Sache einging.
Leitung
- 1879–1892: Eugen von Beaulieu-Marconnay
- 1892–1898: Hermann Heinrich Becker
- 1898–1904: Bernhard Schomann
- 1904–1908: Eugen Bothe
- 1908–1924: Eduard Niebour
- ab 1924: Ernst Tenge
- 1931–1939: Eduard Högl
- 1939–1945: Kurt Reuthe
- 1945–1955: Ekhard Koch
- 1955–1968: Werner Hülle
- 1968–1974: Horst Uffhausen
- 1974–1992: Eberhard Stalljohann
- 1992–2004: Hartwin Kramer
- 2004–2015: Gerhard Kircher
- Seit 2016: Anke van Hove
Literatur
- 175 Jahre Oberlandesgericht Oldenburg. 1814 Oberappellationsgericht, Oberlandesgericht 1989. Festschrift. Carl Heymanns Verlag, Köln 1989, ISBN 3-452-21564-4. (Rez. u. a. v. Gerold Schmidt: Oldenburgische Familienkunde, 32. Jg., Heft 4/1990, S. 335–336.)
Weblinks
Einzelnachweise
- Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2018. (PDF; 37,3 kB) Abgerufen am 5. September 2018.
- Norbert Wahn: Oberlandesgericht: Anke van Hove wird neue OLG-Chefin. In: nwzonline.de – Nordwest-Zeitung. 9. September 2016, abgerufen am 8. Januar 2021.