Altbundespräsident
Als Altbundespräsident wird in Deutschland und Österreich ein Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Staatsamt bezeichnet.
Deutschland
In Deutschland wird der Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin mit dem Titel „Herr Bundespräsident“ angesprochen. Als ehemaliges Staatsoberhaupt hat er lebenslang Anspruch auf die vollen Amtsbezüge aus der Amtszeit („Ehrensold“) sowie auf ein eigenes Büro und Dienstwagen.
Altbundespräsident ist eine nicht offizielle, umgangssprachliche Bezeichnung. Derzeit gibt es in Deutschland drei „Altbundespräsidenten“: Horst Köhler, Christian Wulff und Joachim Gauck.
Siehe auch: Lebende Bundespräsidenten Deutschlands.
Österreich
Österreich hat mit Heinz Fischer (seit 8. Juli 2016) einen lebenden ehemaligen Bundespräsidenten. Ansonsten gab es von den seit 1945 amtierenden Bundespräsidenten mit Rudolf Kirchschläger (1986–2000) und Kurt Waldheim (1992–2007) nur zwei Altbundespräsidenten. Alle anderen früheren Staatsoberhäupter der Zweiten Republik sind im Amt verstorben, zuletzt Thomas Klestil 2004.
Schweiz
Da in der Schweiz die Funktion des Bundespräsidenten unter den Bundesräten im Turnus alljährlich neu vergeben wird (primus inter pares), gibt es keinen Altbundespräsidenten in dem Sinne. Zurückgetretene oder nicht wiedergewählte Bundesräte haben in Gegensatz dazu Anspruch auf eine Rente und gewisse Privilegien.