Çetin Mert
Çetin Mert (* 11. Mai 1970; † 11. Mai 1975 in Berlin) war ein Berliner Junge, der bei einem Unfall in der Spree ertrank. Vermutlich hätte er gerettet werden können, wenn nicht die spezielle Problematik der Berliner Mauer dies verhindert hätte. Çetin ist damit eines der jüngsten Todesopfer an der Berliner Mauer.
Leben
Çetin Merts Eltern stammten aus der türkischen Stadt Düzce und lebten zusammen mit Çetin und seinen zwei Brüdern im West-Berliner Bezirk Kreuzberg.
Am Vormittag seines fünften Geburtstags spielte Çetin mit Nachbarskindern am Kreuzberger Gröbenufer in der Nähe der Oberbaumbrücke. Bei dem Versuch, seinen ins Wasser gefallenen Ball herauszufischen, stürzte der Junge selbst in die Spree, die an dieser Stelle in voller Breite zu Ost-Berlin gehörte.
Wenige Minuten später, gegen 12:30 Uhr, trafen West-Berliner Polizei und Feuerwehr am Unglücksort ein, durften wegen der entlang des Ufers verlaufenden Staatsgrenze jedoch nicht eingreifen. Auch von Ost-Berliner Seite erhielt Çetin keine Hilfe. Er ertrank.
Gegen 14 Uhr bargen Taucher der DDR-Grenztruppen Çetins Leiche. Erst Tage später wurde sie den Eltern übergeben, die Çetin in ihrem türkischen Heimatort bestatteten. Die in West-Berlin abgehaltene Trauerfeier für Çetin Mert wurde zu einem Massenprotest gegen das DDR-Grenzregime.
Çetin Mert war eines von mindestens fünf Kindern, die auf diese Weise ihr Leben verloren. Ähnliche Schicksale erlitten an gleicher oder naher Stelle Andreas Senk (6), Cengaver Katrancı (9), Siegfried Kroboth (5) und Giuseppe Savoca (6).
Weblinks
- Kurzportrait auf Chronik der Mauer
- Am Gröbenufer ertranken zwischen Herbst 1972 und dem 11. Mai 1975 vier Jungen. Dann sicherte Westberlin das Ufer mit einem Stacheldraht und handelte mit der DDR ein Abkommen über Rettungsmaßnahmen am Gröbenufer aus (abgedruckt in der Frankfurter Rundschau von 20. Januar 2010, Seite 13).
Literatur
- Hans-Hermann Hertle, Maria Nooke: Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989. Ein biographisches Handbuch. Ch. Links, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-517-1, S. 363 ff.