Zweites Konzil von Nicäa
Das Zweite Konzil von Nicäa wurde von Kaiserin Irene im Jahr 787 in der Stadt Nicäa (heute İznik/Türkei) südöstlich von Konstantinopel einberufen. Es war ein ökumenisches Konzil, da außer orthodoxen Bischöfen auch Abgesandte der römisch-katholischen Kirche teilnahmen.
2. Konzil von Nicäa 24. September – 23. Oktober 787 Nicäa | |
Akzeptiert von | |
Einberufen von | Kaiserin Irene |
Präsidium | |
Teilnehmer | 350 Kleriker (2 päpstliche Legaten) |
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Dokumente | |
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Lehre
Das Zweite Konzil von Nicäa erlaubte bzw. forderte im Bilderstreit die Verehrung, jedoch nicht die Anbetung von Ikonen, allerdings nur unter bestimmten Auflagen.
Unter Berufung auf die Tradition der Kirche definierte das Konzil:
„… sowohl die Gestalt des kostbaren und lebenschenkenden Kreuzes, wie auch verehrungswürdige heilige Bilder seien darzubieten, sowohl mit Farben gemalt als auch als Mosaiken wie aus jedem anderen passenden Material, in den heiligen Kirchen Gottes auf heiligen Gefäßen und Gewändern an Wänden und auf Tafeln, als nämlich das Bild unseres Herrn und Gottes und Heilands Jesus Christus wie auch unserer unbefleckten Herrin, der heiligen Gottesgebärerin, und der verehrungswürdigen Engel und aller heiligen und segenbringenden Männer.
Denn je öfter man sie in bildlicher Gestaltung sieht, desto mehr werden die, die sie betrachten, zur Erinnerung an deren Urbilder und zur Sehnsucht nach diesen angeregt, und dazu, ihnen Küsse und ehrende Gebete darzubringen. Nicht jedoch, ihnen wirkliche Anbetung zukommen zu lassen, im Sinne des Glaubens an sie, die nur dem göttlichen Wesen gebührt!
Die dem Bild dargebrachte Verehrung geht ja auf dessen Urbild über, und wer zu einem Bild hin betet, betet eigentlich zu dem, was darauf abgebildet ist.“
Hierin schloss sich das Konzil im Wesentlichen der Argumentation des Johannes von Damaskus an. Das ikonoklastische Konzil von Hiereia von 754 wurde für ungültig und zur „Pseudosynode“ erklärt.
Zum dogmatischen Teil der Beschlüsse gehören auch Bestimmungen über die Bischofswahl:
„… Kandidaten für das Bischofsamt müssen über Kenntnis des Psalters verfügen und sich in der Lage erweisen, biblische Texte auszulegen.
Jede Wahl eines Bischofs, Priesters oder Diakons durch weltliche Fürsten soll ungültig bleiben. […] Bischöfe müssen von allen Bischöfen einer Kirchenprovinz gewählt werden, bei äußeren Hinderungsgründen mindestens von drei anwesenden Bischöfen. Die Weihe soll vorgenommen werden, wenn die anderen brieflich ihr Einverständnis gegeben haben. Die Aufsicht darüber liegt beim jeweiligen Metropoliten.“
Weiterhin wurden zahlreiche disziplinarische Bestimmungen erlassen bzw. eingeschärft:
- gegen
- Simonie
- Kleiderluxus und Geldgier höherer Kleriker
- die Weihe von Kirchen ohne Reliquien
- die Duldung getaufter, aber in ihren alten Bräuchen verharrender Juden
- Mehrfachinkardination von Klerikern
- die Gründung von Kirchen ohne finanzielle Fundierung
- skandalerregende Gemeinschaft weiblicher und männlicher Ordensleute
- insbesondere Doppelklöster
- und zugunsten
- jährlicher Bischofskonferenzen auf der Ebene der Kirchenprovinzen
- der Einsetzung kirchlicher Finanzverwalter
- der Weihe von Lektoren durch Handauflegung durch einen Bischof oder Weihbischof
Rezeption und Weiterungen
Das Konzil gilt in der Katholischen Kirche, in den Orthodoxen Kirchen sowie in der Altkatholischen Kirche als siebentes Ökumenisches Konzil. Die Ostkirchen feiern den Sonntag zwischen dem 11. und dem 17. Oktober als „Sonntag der Väter des siebenten Konzils von Nikäa“ und gedenken ihrer im Troparion mit den Worten: „Du hast unsere Väter wie Sterne auf Erden bestellt und durch sie uns alle zum wahren Glauben geführt.“ Im Protestantismus werden seine Beschlüsse sehr verschieden beurteilt, von grundsätzlicher Anerkennung bis hin zu offener Ablehnung.
Karl der Große, der nicht gefragt worden war, kritisierte gegenüber Papst Hadrian I. die Teilnahme der römischen Kirche an diesem Konzil, weil er der Meinung war, dass Kaiserin Irene als Frau sich in religiösen Fragen zurückhalten solle, und er ohnehin, besonders in diesen Angelegenheiten, immer das letzte Wort haben wollte. Zudem galt ihm das Wort als zuverlässigere Wahrheitsquelle als das Bild. Schließlich könnten die Einflüsse auf den Verfasser der Libri Carolini, den Spanier Theodulf von Orléans, durch den bilderfeindlichen Islam eine Rolle gespielt haben. Das führte zur fränkischen Verurteilung der Bilderverehrung auf der Synode von Frankfurt 794.[1]
Einzelnachweise
- Stefan Weinfurter: Karl der Große – Der heilige Barbar. Piper-Verlag, München und Zürich 2013, S. 213–215.
Literatur
- Erich Lamberz (Hrsg.): Concilium universale Nicaenum secundum. Concilii Actiones I–III (Acta Conciliorum Oecumenicorum 2,3,1), Berlin, New York 2008.
- Erich Lamberz (Hrsg.): Concilium universale Nicaenum secundum. Concilii Actiones IV–V (Acta Conciliorum Oecumenicorum 2,3,2), Berlin, Boston 2012.
- Erich Lamberz (Hrsg.): Concilium universale Nicaenum secundum. Concilii Actiones VII–VII (Acta Conciliorum Oecumenicorum 2,3,3), Berlin, Boston 2016.
- The Acts of the Second Council of Nicaea (787). Translated with an introduction and notes by Richard Price. 2 Bände. Liverpool 2018.
- Hans Georg Thümmel, Die Konzilien zur Bilderfrage im 8. und 9. Jahrhundert: Das 7. Ökumenische Konzil in Nikaia 787. Paderborn u. a. 2005.
- Johannes Bernhard Uphus: Der Horos des Zweiten Konzils von Nizäa 787. Interpretation und Kommentar auf der Grundlage der Konzilsakten mit besonderer Berücksichtigung der Bilderfrage. (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2004.
- Die ikonoklastische Synode von Hiereia 754. Einleitung, Text, Übersetzung und Kommentar ihres Horos besorgt von T. Krannich, Chr. Schubert und C. Sode nebst einem Beitrag zur Epistula ad Constantiam des Eusebius von Cäsarea von A. von Stockhausen. STAC 15, Tübingen 2002.
- Panayotis A. Yannopoulos: Vom Zweiten Konzil von Konstantinopel (553) zum Zweiten Konzil von Nicaea (786–787). In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien. Wiesbaden 1998, S. 161–168.
- Erich Lamberz: Die Bischofslisten des VII. Ökumenischen Konzils (Nicaenum II). Bayerische Akademie der Wissenschaften, Phil.-hist. Klasse, Abhandlungen N.F. 124, München 2004.
- Antonio Calisi, I Difensori Dell’icona: La Partecipazione Dei Vescovi Dell’Italia Meridionale Al Concilio Di Nicea II 787, Createspace Independent Pub 2017, ISBN 978-1-978401-09-9