Zugbindung
Die Zugbindung ist ein Marketinginstrument im Eisenbahnwesen. Ähnlich wie bei der Buchung eines Flugtickets kann sich der Kunde vor Reiseantritt für eine Fahrt in ausgewählten Zügen entscheiden und erhält dafür die Fahrkarte zu einem niedrigeren Preis. Der Vorteil für den Anbieter solcher Rabatte liegt in der höheren Planungssicherheit und damit der besseren Auslastung seiner Züge. Dieser Rabatt gilt bei vielen Anbietern nur für ein gewisses Kontingent an Tickets. Zugbindung und Reservierung (eines Sitzplatzes) sind zwei unterschiedliche Begriffe; mit der Bindung an einen bestimmten Zug ist kein garantierter oder reservierter Platz verbunden. Umtausch und Erstattung solcher Fahrkarten sind oft mit zusätzlichen Kosten verbunden oder wie beim Super-Sparpreis komplett ausgeschlossen.
Deutschland
Die Deutsche Bahn bietet im Rahmen ihres seit Ende 2002 eingeführten Preissystems Rabatte für Tickets mit Zugbindung im Fernverkehr an. Voraussetzung ist die Nutzung von Fernzügen (u. a. ICE, IC) auf mindestens einer Teilstrecke der gewählten Verbindung. Eingeschlossen sind darin Regionalstrecken im Vor- und Rücklauf. In Regionalzügen (RE, RB, S-Bahn etc.) gibt es keine Zugbindung. Bei Anschlussverlust auf einen Fernverkehrszug kann, möglichst nach Einholung einer Bestätigung,[1] ein anderer Fernzug benutzt oder auf einen Regionalzug umgestiegen werden. Bei internationalen Tickets mit Zugbindung endet diese an der Grenze, wenn das angrenzende Land (z. B. Österreich) keine Zugbindung anwendet.
Bei Umsteigeverbindungen kann die Übergangszeit frei gewählt werden. Übergangszeiten von wenigen Minuten lassen sich damit vermeiden, auch Fahrtunterbrechungen sind in begrenztem Umfang möglich. Eine wegen der Begrenztheit (Kontingent) bereits ausverkaufte Verbindung kann durch das Vorsehen längerer Umsteigezeiten dennoch erhältlich sein.
Einzelnachweise
- "Wenn aufgrund einer Verspätung ein Anschlusszug, für den eine Zugbindung besteht, nicht mehr erreicht wird, kann die Zugbindung aufgehoben werden. Dafür sollte sich der/die Reisende die Verspätung bescheinigen und beim Servicepoint eine Aufhebung der Zugbindung ausstellen lassen. Dies gilt sowohl bei Verspätungen in Fern- als auch in Nahverkehrszügen." Quelle: Archivlink (Memento vom 14. März 2010 im Internet Archive)