Wolfgang Meyer (Jurist)
Wolfgang Meyer (* 31. Dezember 1947 in Dortmund) ist ein deutscher Jurist und war von 1987 bis 2013 Richter am Bundessozialgericht.
Leben
1987 wurde er Richter am Bundessozialgericht und war ab 1996 Vorsitzender des für Renten zuständigen 4. Senats des Gerichtes.[1] Während seiner Zeit im 4. Senat urteilte sein Senat unter anderem zu Rentenansprüchen von DDR-Akademikern, Ingenieuren oder Wissenschaftlern, ehemaligen Reichsbahnern und Postmitarbeitern der DDR.[2] 2007 wurde er als Vorsitzender Richter des 4. Senates abgelöst.[3] Anschließend war er Vorsitzender des für die Unfallversicherung zuständigen 2. Senats des Bundessozialgerichtes.[4] 2013 trat er in den Ruhestand.
Meyer ist Honorarprofessor an der Universität Bochum.[5]
Streit um Versetzung in den 2. Senat
Wolfgang Meyer wies das Präsidium schon länger darauf hin, dass der für Rentenrecht 4. Senat, dem er vorsaß, überlastet sei. Ab 2007 wurden Neueingänge zum Rentenrecht dem sachlich ebenfalls zuständigen 5a. Senat zugeteilt.[2] Laut Geschäftsverteilungsplan des Gerichtes vom 1. April 2008 war der 4. Senat dann nicht mehr für Rentensachen zuständig.[6][7] Wolfgang Meyer vertrat die Auffassung, dass die Versetzung aus dem 4. Senat politischem Druck geschuldet sei. Seine Urteile seien für die Versicherungsträger zu kostspielig geworden. Das Bundessozialgericht wies die Vorwürfe zurück. Die Versetzung habe keine persönlichen Gründe, er selbst habe eine Überlastung mitgeteilt. An dem Verfahren sei ein achtköpfiges Richtergremium beteiligt gewesen, die dann alle zu Gefallen der Rentenversicherung hätten entscheiden müssen.[8] Die Versetzung wurde kritisiert.[2]
Er erhob im Juni 2008 gegen seine Versetzung aus dem 4. Senat Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel und wegen Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht[9]. Das Bundesverfassungsgericht ließ mit Beschluss vom 12. Juni 2008 die Verfassungsbeschwerde nicht zu, da zunächst der Rechtsweg auszuschöpfen sei.[5] Das Verwaltungsgericht wies am 28. April 2009 die Klage ab.[10] Die Entscheidung unter dem Aktenzeichen 1 K 691/08.KS wurde mit Unzulässigkeit der Klage begründet – ein Widerspruchsverfahren sei nicht durchgeführt worden. Es bestehe, da der angegriffene Geschäftsverteilungsplan keine Gültigkeit mehr besitze, kein Feststellungsinteresse mehr, Meyer habe nicht ausreichend zur Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit vorgetragen.[11] Eine derartige Klage eines Richters an einem Bundesgericht ist bislang einmalig.[12]
Einzelnachweise
- Peter Wulle, Bundessozialrichter aus Obercastrop verliert Klage gegen eigene Dienststelle, Münsterische Zeitung vom 28. April 2009
- Warum ein Richter am Bundessozialgericht versetzt wurde, MDR-Online vom 18. November 2008
- 'Spiegel': Bundessozialgericht degradiert unbequemen Renten-Richter, Finanznachrichten vom 27. Juli 2007
- Bundesrichter klagt: Recht unabhängig, Der Tagesspiegel vom 29. April 2009
- Richter klagt vor Verwaltungsgericht Kassel gegen eigenes Gericht, Focus vom 27. April 2009
- Richter klagt gegen sein eigenes Gericht. Tages-Anzeiger, 28. April 2009, archiviert vom Original am 1. Mai 2009; abgerufen am 26. September 2018.
- Bundessozialgericht degradiert unbequemen Richter.. Der Spiegel vom 28. Juli 2007
- Klage gegen eigenes Gericht - Richter verliert, N-TV vom 28. April 2009
- Richter klagt auf mehr Arbeit, hr-online vom 16. Juni 2008 (Memento des Originals vom 23. Juni 2004 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Beck-Aktuell vom 28. April 2008
- Richter-Klage gegen eigenes Gericht abgewiesen, Handelsblatt vom 28. April 2009
- Jost Müller-Neuhof, Ein Richter fordert die Justiz heraus, die Zeit vom 29. April 2009