Winker
Winker respektive Armwinker, in der Schweiz Zeiger, sind mechanische oder elektromagnetisch betriebene Fahrtrichtungsanzeiger an Kraftfahrzeugen oder Straßenbahnen und sind die Vorläufer des Blinkers. Sie waren zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland bis 1963 an Neuwagen zugelassen.
Geschichte
Bereits 1912 schlug die damalige Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft gemeinsam mit der Allgemeinen Berliner Omnibus AG als technische Neuerung einen Fahrtrichtungsanzeiger vor. Allerdings dauerte es noch bis zum Jahr 1922, bis ein funktionsfähiger Fahrtrichtungsanzeiger als Armwinker von Eugen Zipperle und August Nagel gebaut wurde, der über Bowdenzüge bewegt wurde. Einen Gebrauchsmusterschutz bekamen sie 1924 für den Armwinker mit Gehäuse. Alfred Schwarz führte 1927 den ersten elektrisch pendelnden Armwinker ein.[1] Robert Bosch baute 1925 den ersten elektrisch betriebenen und zusätzlich beleuchteten Fahrtrichtungsanzeiger.[2] Auch dieser Winker, der sogenannte Autowink, schwang bei der Signalgebung auf und ab.[3]
Mit der § 54 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO, RGBl. I Nr. 123/1937, S. 1215) vom 13. November 1937[4] wurden gelbrote Winker zur Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen verbindlich vorgeschrieben.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass ab 1. Juli 1961 an „erstmals in den Verkehr kommenden“ sowie ab 1. Juli 1963 an „den anderen“ (d. h. an bereits im Verkehr befindlichen) Fahrzeugen über vier Meter Länge und 1,6 Meter Breite Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite angebracht sind.[5] Dafür wurden zahlreiche Umrüstsätze angeboten, wobei die nicht mehr benötigten Winker ausgebaut und die Öffnungen mit passenden Abdeckungen verschlossen wurden. Der Gebrauch des Winkers ist auch heute bei Oldtimern zulässig.
Noch heute werden im Luxemburgischen Fahrtrichtungsanzeiger Winker genannt. In der Schweiz werden sie Zeiger genannt, was sich auch auf „den Blinker stellen“ übertragen hat („den Zeiger stellen“). Im österreichischen und bayerischen Raum existiert für den Winker auch die Bezeichnung „Reimdeita“ (oder „Reibndeita“ respektive „Reibmdeita“), wobei Reim eine Dialektbezeichnung für Kurve ist und Deita von Deuter abgeleitet ist.
Zum Regeln des Verkehrs durch Aufsichtsorgane gibt es die sogenannte Winkerkelle.
Einzelnachweise
- Ein Jahrhundert Automobiltechnik – Nutzfahrzeuge, Seite 371, VDI-Verlag 1987, ISBN 3-18-400656-5.
- Chronik der Technik, Seite 417, Weltbild-Verlag 1997, ISBN 3-86047-134-1.
- http://www.bg-verkehr.de/medien/sicherheitsprofi/2010/SiPro_2010-6_LZ_opt.pdf (Memento vom 26. Dezember 2013 im Internet Archive) SicherheitsProfi 6/2010, Seite 28, 29 (PDF; 4,2 MB) + VerkehrsRundschau Nr. 37-2010.
- Text der StVZO von 1937, abgerufen am 27. Februar 2018.
- Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 6. Dezember 1960. § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zu § 54. In: BGBl. 1960 I. S. 945 (bgbl.de [PDF; abgerufen am 19. Februar 2020]).