Wiltraut Rupp-von Brünneck
Emmi Agathe Karola Margarete Wiltraut Rupp-von Brünneck (* 7. August 1912 in Lankwitz; † 18. August 1977 in Münsingen-Apfelstetten) war Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Leben und Ausbildung
Wiltraut Rupp-von Brünneck, Tochter eines Juristen im preußischen Justizministerium, legte 1931 das Abitur ab.[1] Nach ihrem Studium der Rechte an den Universitäten Berlin, Königsberg, Göttingen und Heidelberg legte Wiltraut von Brünneck 1939 die erste Staatsprüfung ab. Sie wurde dann zum Reichsarbeitsdienst eingezogen und war von 1939 bis 1941 als Wehrmachthelferin in der Flugabwehr tätig. In der NS-Zeit war sie Mitglied in der NS-Frauenschaft, verfasste programmatische Aufsätze in nationalsozialistischen Zeitschriften („Die Aufgaben der Frau im Recht“, „Die Industriearbeiterin im Recht“) und erörterte die Stellung der Frau als „Rechtswahrerin“ in der „Volksgemeinschaft“. Sie lobte die „Wirklichkeitsnähe“ der nationalsozialistischen Ideologie, die dem „Wesen“ der Frau entspreche. Nach einer Tätigkeit als Assistentin bei einem der Kronjuristen der nationalsozialistischen Rechtsanschauung, Wolfgang Siebert, an der Friedrich-Wilhelms-Universität (die spätere Humboldt-Universität) in Berlin wechselte sie 1943 als Regierungsrätin an das Reichsjustizministerium und übernahm eine Referentenstelle.[2]
Nach 1945 war von Brünneck Richterin am Amtsgericht Sangerhausen und später am Landgericht Merseburg. Seit 1947 war die Beamtin beim Justizministerium des Landes Hessen tätig, wo sie 1953 ihre Beförderung zur Ministerialrätin erhielt. 1963 wechselte sie in die Hessische Staatskanzlei.
Im gleichen Jahr wurde die Ministerialdirigentin vom Bundesrat zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt, dessen Erstem Senat sie als Nachfolgerin der Richterin Erna Scheffler vom 1. September 1963 bis zu ihrem Tode angehörte. Sie heiratete 1965 Hans Georg Rupp, der ebenfalls Richter am Bundesverfassungsgericht war, jedoch im Zweiten Senat. Ihre Nachfolgerin wurde 1977 die Richterin Gisela Niemeyer.
Rupp-von Brünneck wich bei Entscheidungen einige Male von der Senatsmehrheit ab und verfasste zusammen mit anderen Richtern oder alleine Sondervoten.[3]
Rupp-von Brünneck war Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes.
Publikationen
- Die Verfassung des Landes Hessen, 1954.
- Die Grundrechte im juristischen Alltag, 1970.
- Verfassung und Verantwortung, gesammelte Schriften; erschienen postum 1983, ISBN 978-3-7890-0856-6
Literatur
- Das Bundesverfassungsgericht: 1951 - 1971, 2. Aufl. 1971, S. 239; ISBN 978-3-7880-1507-7
- Nachruf von Irene Maier, in: JZ 1977, S. 812.
- Christian Waldhoff: Rupp-von Brünneck, Wiltraut Emmi Agathe Karola Margarete geborene von Brünneck. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 22, Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11203-2, S. 279 f. (Digitalisat).
Einzelnachweise
- Wiltraut Rupp-von Brünneck. In: Stadt Karlsruhe. 2015, abgerufen am 13. August 2020.
- Fabian Michl, Rote Roben, weiße Westen? Die nationalsozialistische Vergangenheit von Richtern des Bundesverfassungsgerichts, In: FAZ vom 13. August 2020
- siehe u. a. BVerfGE 30, 173, 218 ff. - Mephisto; BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch; BVerfGE 42, 143, 154 ff. - Grenzen verfassungsgerichtlicher Nachprüfung von Entscheidungen der Fachgerichte.
Weblinks
- Literatur von und über Wiltraut Rupp-von Brünneck im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Wiltraut Rupp-von Brünneck bei leo-bw, dem landeskundlichen Informationssystem Baden-Württemberg