Wehrstrafgesetz
Das Wehrstrafgesetz (WStG) regelt das besondere Strafrecht der Soldaten. Es ist zusätzlich zu den Vorschriften des Strafgesetzbuches anzuwenden. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch drei eigene Gesetzbücher (Wehrdisziplinarordnung und Strafprozessordnung bzw. auch Jugendgerichtsgesetz) geregelt. Begleitet wird das WStG vom Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz (EGWStG) vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 306).
Basisdaten | |
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Titel: | Wehrstrafgesetz |
Abkürzung: | WStG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland Beachte auch § 1a WStG für Auslandstaten |
Rechtsmaterie: | Strafrecht, Wehrstrafrecht |
Fundstellennachweis: | 452-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 30. März 1957 (BGBl. I S. 298) |
Inkrafttreten am: | 30. April 1957 |
Neubekanntmachung vom: | 24. Mai 1974 (BGBl. I S. 1213) |
Letzte Änderung durch: | Art. 10 G vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618, 3623) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
9. November 2017 (Art. 11 G vom 30. Oktober 2017) |
GESTA: | C153 |
Weblink: | Text des WStG |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Geschichte
Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Wehrstrafgesetz geht auf die Disciplinar-Strafordnung für das deutsche Reichsheer der Frankfurter Nationalversammlung vom 22. April 1849 und das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (MStGB) des deutschen Kaiserreiches vom 20. Juni 1872 zurück. Dieses blieb bis 1945 in Kraft und wurde mehrfach novelliert, insbesondere während des Zweiten Weltkrieges wurden viele der darin vorgesehenen Strafen verschärft.
Eine allgemeinverständliche Kurzfassung des MStGB, die sogenannten Kriegsartikel, wurden im Deutschen Heer jedem Soldaten sowohl vor der Vereidigung als auch danach in regelmäßigen Abständen in seiner Muttersprache vorgelesen und erläutert.[1]
Der Aufbau dieses MStGB von 1872 unterscheidet sich von dem des heutigen WStG. Auch wurden mittlerweile Teile des MStGB in das allgemeine StGB eingebettet; das betrifft insbesondere Landesverrat und Hochverrat.
Aufbau
Das Wehrstrafgesetz ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.
- Geltungsbereich des Gesetzes
- Gesetzliche Definitionen
- Definitionen der Strafen
- Handeln auf Befehl und Befehlsnotstand
- Strafaussetzung
Militärischer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach den verschiedenen Pflichten z. B.
- Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung
- Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen
- Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten
- Straftaten gegen andere militärische Pflichten
Das Gesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände des militärischen Disziplinarrechts. Verschiedene Delikte werden auch in Erlassen und Vorschriften geregelt.
Literatur
- Joachim Schölz, Eric Lingens (Hrsg.): Wehrstrafgesetz. Begründet von Eduard Dreher, Karl Lackner und Georg Schwalm. 4. Auflage. Beck, München 2000, ISBN 3-406-46492-0.
- Wolfgang Stauf: WBO, WDO, WStG, UZwGBw. Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-7889-1.
- Jürgen Schreiber: Wehrstrafgesetz (WStG). Erläuterungsbuch für Soldaten mit ausführlichen Anmerkungen, den Texten weiterer Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse sowie vielen praktischen Beispielen. Bernard & Graefe, Frankfurt am Main 1961.
Weblinks
Einzelnachweise
- Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/ Wien 1909 (zeno.org [abgerufen am 23. Mai 2019] Lexikoneintrag „Kriegsartikel“).