Wahlschablone
Eine Wahlschablone[1] (in Österreich Stimmzettelschablone genannt[2]) ist ein Hilfsmittel, das es blinden beziehungsweise stark sehbehinderten Menschen bei geheimen Wahlen ermöglicht, die Stimme ohne Hilfe einer anderen Person abzugeben. Wahlschablonen gewährleisten somit ein barrierefreies Wählen.
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Verwendung in Deutschland
Nach § 45 Absatz 5 Bundeswahlordnung haben Blindenvereine vor Bundestagswahlen ein Anrecht auf Stimmzettelmuster, um rechtzeitig Wahlschablonen anfertigen und an die betroffenen Personen austeilen zu können. Zudem werden den Blindenvereinen laut § 50 Absatz 4 Bundeswahlgesetz die Kosten zur Herstellung der Schablonen erstattet.[3] Auch bei anderen Wahlen, wie Sozialwahlen[4][5], Europawahlen, Landtagswahlen[6] und Kommunalwahlen[7] werden Wahlschablonen eingesetzt.
Verwendung in Österreich
In Österreich dürfen Wahlschablonen, hier Stimmzettel-Schablonen genannt,[2] von blinden oder stark sehbehinderten Wählern bei jeder Wahl verwendet werden und müssen diesen angeboten werden.
Vom Bundesministerium für Inneres heißt es dazu:
„Blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können für die Stimmabgabe ein „Hilfsmittel zur Ermöglichung der selbständigen Wahlausübung“ (eine Stimmzettel-Schablone) verwenden. Jedes Wahllokal muss über Stimmzettel-Schablonen verfügen. […]
Wenn blinde oder stark sehbehinderte Personen nicht im Besitz einer Stimmzettel-Schablone sind, hat die Wahlleiterin oder der Wahlleiter gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine solche anzubieten.“[8]
Weblinks
- Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen (Memento vom 11. Oktober 2009 im Internet Archive). Pressemitteilung, 19. August 2009. In: bundeswahlleiter.de, abgerufen am 4. August 2017
- Bundesinnenministerium und Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband fördern Wahl per Wahlschablone. (Memento vom 17. Februar 2013 im Webarchiv archive.today) In: bik-online.info. Projekt BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren, 6. September 2002, abgerufen am 4. August 2017
- Informationen zu Wahlen in Sachsen-Anhalt für Menschen mit Seheinschränkung. (Memento vom 25. Februar 2017 im Internet Archive) bsv-sachsen-anhalt.de, Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt, Bilder einer Wahlschablone mit Musterstimmzettel; abgerufen am 4. August 2017
Einzelnachweise
- In Deutschland auch Stimmzettelschablone genannt. Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen (Memento vom 11. Oktober 2009 im Internet Archive). Pressemitteilung, 19. August 2009. In: bundeswahlleiter.de, abgerufen am 4. August 2017.
- § 75 Absatz 1 Nationalrats-Wahlordnung 1992. In: bmi.gv.at. Bundesministerium für Inneres, abgerufen am 26. Oktober 2016.
- Art. 1a (Änderung des Bundeswahlgesetzes) Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27. April 2002, BGBl. I S. 1467, 1468 (PDF; 67 kB).
- Barrierefreie Sozialwahlen 2011. (Memento vom 3. März 2011 im Internet Archive). In: dbsv.org. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, abgerufen am 4. August 2017.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung Nr. 16: Möglichkeiten der Wahl mit Wahlschablone für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Ehemals im Original; abgerufen am 4. August 2017. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) .
- Informationen zu Wahlen in Sachsen-Anhalt für Menschen mit Seheinschränkung (Memento vom 25. Februar 2017 im Internet Archive). In: bsv-sachsen-anhalt.de. Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt, abgerufen am 4. August 2017.
- Iris Pelny: Erfurter Integrationsfirma fertigt bundesweite Wahlschablonen. In: wahlen-in-thueringen.de. Thüringer Allgemeine, 4. April 2012, abgerufen am 11. April 2012.
- Bundesministerium für Inneres: E-Learning für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016. In: bmi-elearning.at, abgerufen am 26. Oktober 2016 (nicht-öffentlich); vgl. ähnlich Bundesministerium für Inneres: Bundespräsidentenwahl 2016. Leitfaden für die Wiederholung des zweiten Wahlganges am 4. Dezember 2016. Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 7. Oktober 2016, Zahl: BMI-WA1220/0755-III/6/2016, S. 36 f.; aforms2web.at (PDF; 1,2 MB).