Vorschaubild
Als Vorschaubild, Bildvorschau, Miniaturbild, Deckblatt (kurz Miniatur, aus italienisch „miniatura“) oder Thumbnail (englisch für „Minibild“ oder „Vorschaubild“; eigentlich „[die] Miniaturansicht“ und ursprünglich „[der] Daumennagel“)[1][2] werden kleine digitale Grafiken oder Bilder bezeichnet, die als Vorschau für eine größere Version dienen.
Technische Einzelheiten
Der Einsatz von Vorschaubildern kann unterschiedliche Gründe haben. Kleine Bilder (u. U. mit Bildkompression) haben wegen der geringeren Dateigröße eine kürzere Ladezeit als große, was besonders im Internet zum Tragen kommt. Die Ladezeit einer Webseite ist oft direkt von den darin enthaltenen Bildern abhängig, denn Bilder stellen fast immer den größten Teil der Datenmenge einer Seite dar. Wenn also eine Seite auf große Bilder verzichtet, um die Ladezeit zu verbessern, kann durch den Einsatz von Vorschaubildern sichergestellt werden, dass der Besucher trotzdem kein Detail im Erscheinungsbild der Webpräsenz verpasst. Der Besucher kann anhand der Vorschaubilder entscheiden, welches der Bilder er in voller Größe betrachten möchte. Meist genügt ein einfacher Klick auf die Vorschaubilder, das originale Bild wird dann auf einer neuen Seite oder in einer Lightbox gezeigt. Die meisten Vorschaubilder sind zusätzlich komprimiert.
Ein weiterer Grund dafür, Vorschaubilder einzusetzen, ist deren Platzersparnis. Viele Bilder können so auf engstem Raum untergebracht werden. Der Besucher kann sich schnell einen Überblick verschaffen und bei Bedarf einzelne Bilder vergrößern. Somit kann der beschränkte Platz einer Seite effektiv genutzt und die Attraktivität durch Interaktivität weiter gesteigert werden.
Mit steigender Rechenleistung werden Vorschaubilder heutzutage bereits automatisch von Suchmaschinen, Bildbearbeitungs- und Bildverwaltungsprogrammen sowie modernen Benutzeroberflächen wie Windows, KDE und GNOME generiert.
Urheberrechtliche Bestimmungen sind bei der Verwendung von Vorschaubildern stets zu beachten.[3]
Weblinks
- Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Vorschaubildern im Rahmen von Bildersuchmaschinen von Marcel Bisges in JurPC, Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht 2012, abgerufen am 7. April 2015.
- Juristische Spitzfindigkeiten? „Thumbnails“ verletzen Urheberrecht … – Artikel von Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse – 2. Jänner 2018 nicht abrufbar.
Einzelnachweise
- Thumbnail – Eintrag im Duden 2020
- Thumbnail – Eintrag beim Übersetzer Beolingus der TU Chemnitz
- Marcel Bisges: Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Vorschaubildern im Rahmen von Bildersuchmaschinen, JurPC Web-Dok. 127/2012, Abs. 1–25, doi:10.7328/jurpcb/2012278112.