Vorleistungsgut
Vorleistungsgut ist in der Volkswirtschaftslehre ein Gut, das als Vorleistung in die Produktion anderer Güter eingeht und zu deren wesentlichem Bestandteil wird.
Allgemeines
Die Volkswirtschaftslehre unterscheidet die Güter nach ihrem Verwendungszweck allgemein zwischen Konsumgütern (z. B. Bücher, Nahrungsmittel, Genussmittel oder Hausrat) und Produktionsgütern (z. B. Arbeitsmittel, Fabrikgebäude, Gewerbeimmobilien, technische Anlagen usw.).[1]
Produktionsgut | Konsumgut | |
---|---|---|
langlebiges Gut (Gebrauchsgut i. w. S.) |
Investitionsgut (z. B. Produktionsmaschinen, Bürogebäude) |
Gebrauchsgut (z. B. Wohngebäude, Einrichtungsgegenstände) |
kurzlebiges Gut (Verbrauchsgut i. w. S.) |
Vorleistungsgut (z. B. Schmieröl, Lacke, Elektromotoren) |
Verbrauchsgut (z. B. Lebensmittel) |
Zur Produktion der Konsum- und Produktionsgüter müssen Vorleistungsgüter eingesetzt werden. Diese Vorleistungsgüter stellen selbst das Ergebnis einer Produktion dar, die etwa in der chemischen Industrie, Grundstoffindustrie oder der Metallerzeugung stattfindet. Diese Wirtschaftszweige stellen jedoch nicht ausschließlich Vorleistungsgüter her. So gehen etwa 30 % der Produkte der chemischen Industrie direkt an den Endverbraucher wie zum Beispiel Life-Science-Produkte oder Wasch- und Körperpflegemittel.[2]
Arten
Zu den Vorleistungsgütern gehören sämtliche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die in einem Unternehmen in die Produktion eingehen. Hierzu zählen Erze, Holz oder Metalle (Rohstoffe), Gummi, Schmieröl oder Verpackungsmaterial (Hilfsstoffe), elektrischer Strom, Erdgas oder Motorenbenzin (Betriebsstoffe). Beispielsweise verwenden Müllereien den Weizen als Vorleistungsgut, um ihn zu Mehl zu verarbeiten, Bäckereien wiederum setzen Mehl als Vorleistungsgut für Brot ein. Dabei ist das Mehl aus der Sicht des Müllers ein Fertigprodukt, aus der Sicht des Bäckers ein Vorleistungsgut.[3] Es hängt mithin von der Produktionsstufe ab, wie ein Gut einzuordnen ist. Auch Halbfabrikate, die weiterverarbeitet werden, sind Vorleistungsgüter.
Abgrenzungen
Die Volkswirtschaftslehre kennt zwei Vorratsarten, und zwar die Inputvorräte und die Outputvorräte. Die Vorleistungsgüter gehören zu den Inputvorräten, während die Outputvorräte sich aus Fertigerzeugnissen und Halbfabrikaten zusammensetzen, wobei letztere für den Endverbraucher bestimmt sind.[4] Wie bereits erwähnt, kann ein Gut auf der Entstehungsseite der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Vorleistungsgut sein, auf der Verwendungsseite ein Investitionsgut.[5] In der Betriebswirtschaftslehre unterscheidet man zwischen Investitionsgut, Vorleistungsgut, Gebrauchsgut und Verbrauchsgut.[6]
Einzelnachweise
- Arnold Heertje, Heinz-Dieter Wenzel, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, 1991, S. 5
- Werner G. Faix/Stefanie Kisgen/Alexander Lau/Annette Schulten/Tassilo Zywietz, Praxishandbuch Außenwirtschaft, 2006, S: 651
- Horst Demmler, Einführung in die Volkswirtschaftslehre, 2001, S. 344
- Manfred Kiy, Ein disaggregiertes Prognosesystem für die Bundesrepublik Deutschland, 1984, S. 156
- Bernd Görzig/Claudius Schmidt-Faber: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Sonderhefte, Ausgaben 171–172, 2001, S. 57
- Hans Ulrich, Anwendungsorientierte Wissenschaft, in: Die Unternehmung vol. 36, 1982, S. 25