Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg
Die Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg liegt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg und wird von folgenden Gemeinden gebildet:
- Pielenhofen, 1612 Einwohner, 14,52 km²
- Wolfsegg, 1533 Einwohner, 15,34 km²
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bestandszeitraum: | 2002– | |
Bundesland: | Bayern | |
Regierungsbezirk: | Oberpfalz | |
Landkreis: | Regensburg | |
Fläche: | 29,86 km2 | |
Einwohner: | 3145 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 105 Einwohner je km2 | |
Kfz-Kennzeichen: | R | |
Verbandsschlüssel: | 09 3 75 5334 | |
Verbandsgliederung: | 2 Gemeinden | |
Adresse der Verbandsverwaltung: |
Judenberger Str. 4 93195 Wolfsegg | |
Website: | ||
Vorsitzender: | Reinhold Ferstl | |
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg im Landkreis Regensburg | ||
Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist Wolfsegg. Gemeinschaftsvorsitzender ist derzeit der Bürgermeister der Gemeinde Pielenhofen, Rudolf Gruber. Der Bürgermeister der Gemeinde Wolfsegg, Roland Frank, ist erster Stellvertreter.[2]
Geschichte
Im Rahmen der Gemeindegebietsreform war zunächst 1971 eine Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Pielenhofen, Pettendorf und Wolfsegg vorgesehen. Dazu kam es jedoch zunächst nicht. 1975 wurde diese Planung von der Regierung wieder aufgenommen und realisiert. Am 1. Mai 1978 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf, bestehend aus Pielenhofen, Pettendorf und Wolfsegg mit Sitz in Pettendorf gegründet. Am 1. Januar 2002 wurde Pettendorf aus dieser Verwaltungsgemeinschaft entlassen und bildet seither eine Einheitsgemeinde. Der Verwaltungssitz der verbliebenen Gemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg wurde nach Wolfsegg verlegt.[3]
Einzelnachweise
- Genesis Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-001 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtage (letzten 6) (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
- Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung der Wahlperiode 2008/2014 (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- Sechstes Gesetz zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften vom 23. November 2001 (GVBl S. 738)