Veerse
Die Veerse ist ein 31,3 Kilometer langer Fluss in Niedersachsen. Das Quellgebiet befindet sich im Pietzmoor, südlich von Schneverdingen. Sie fließt weiter, vorbei an den Orten Lünzen und Veerse, durch das Naturschutzgebiet Veerseniederung und mündet zwischen Rotenburg und Scheeßel bei Veersebrück in die Wümme. Bei Westervesede mündet der Lünzener Bruchbach als größtes Nebengewässer in die Veerse.
Veerse | ||
Naturnaher Abschnitt der Veerse bei Westervesede | ||
Daten | ||
Gewässerkennzahl | DE: 4942 | |
Lage | Niedersachsen, Deutschland | |
Flusssystem | Weser | |
Abfluss über | Wümme → Lesum → Weser → Nordsee | |
Quelle | Südlich von Schneverdingen (Pietzmoor) 53° 5′ 57″ N, 9° 48′ 15″ O | |
Quellhöhe | 86 m ü. NHN[1] | |
Mündung | Bei Veersebrück in die Wümme 53° 8′ 58″ N, 9° 27′ 34″ O | |
Mündungshöhe | 22 m ü. NHN[1] | |
Höhenunterschied | 64 m | |
Sohlgefälle | 2 ‰ | |
Länge | 31,3 km[1] | |
Einzugsgebiet | 118,18 km²[2] | |
Abfluss am Pegel Veerse[2] AEo: 110 km² |
NNQ MNQ MQ Mq MHQ HHQ |
238 l/s 398 l/s 1,35 m³/s 12,3 l/(s km²) 7,95 m³/s 12,3 m³/s |
Abfluss[3] an der Mündung AEo: 118,18 km² |
MQ Mq |
1,45 m³/s 12,3 l/(s km²) |
Linke Nebenflüsse | Dannhorstgraben, Kröpelbach, Liester Bach, Grenzgraben Bartelsdorf-Westervesede | |
Rechte Nebenflüsse | Zahrenser Bach, Graffelbach, Postmoorgraben, Lünzener Bruchbach, Linnlohgraben | |
Durchflossene Stauseen | Lünzener Wassermühle | |
Kleinstädte | Schneverdingen | |
Gemeinden | Lünzen, Schneverdingen, Scheeßel |
Zustand
Auf dem ersten Abschnitt ihres Verlaufs besitzt die Veerse, bedingt durch die Nähe zur Stadt Schneverdingen, nur die Wasser-Güteklasse II–III: kritisch belastet (beta- bis alphamesosaprob). Ab Lünzen bessert sich die Wassergüte dann in die Klasse II: mäßig belastet (betamesosaprob)[4]. Durch die gute Wasserqualität und dank eines Wiederansiedlungsprojektes des Angelvereins Westervesede ist die Veerse seit einigen Jahren wieder ein Laichgebiet für Meerforellen.
Die Veerse ist eines der naturschutzfachlich und fischfaunistisch wertvollsten Fließgewässer des Landkreises Rotenburg (Wümme) und (im Oberlauf) des Landkreises Heidekreis. Mit Flussneunauge, Bachneunauge, Mühlkoppe, Lachs, Elritze, Steinbeißer, Bachschmerle, Meerforelle, Bachforelle und Aalquappe lebt hier eine regional einmalig hohe Zahl bedrohter und geschützter Fisch- und Neunaugenarten. Auch der Fischotter ist seit einigen Jahren wieder an die Veerse zurückgekehrt.
Im April 2012 ereignete sich in Schultenwede ein Unfall, bei dem 400 m³ Gärreste aus einer Biogasanlage in den Lünzener Bruchbach liefen. Die Fischpopulation des Bruchbachs wurde dadurch auf einer Länge von 9 km vollständig zerstört. Durch spät eingeleitete Rettungsmaßnahmen wurde auch die Veerse, in die der Bruchbach fließt, in Mitleidenschaft gezogen, was die Renaturierungsarbeiten vieler Jahre zunichtemachte.[5][6]
Im Landkreis Rotenburg (W.) sind der gesamte Verlauf des Baches und große Teile der Talaue Bestandteil des Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebietes 38 - Wümmeniederung. Durch Mittel des Fischotterschutzprogrammes wurden zahlreiche Flächen in der Talaue vom Land Niedersachsen aufgekauft und aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.
Befahrungsregeln
Zum Schutz, dem Erhalt und der Verbesserung der Fließgewässer als Lebensraum für wild lebende Tiere und Pflanzen erließ der Landkreis Rotenburg (Wümme) 2015 eine Verordnung für sämtliche Fließgewässer. Seitdem ist das Befahren der Veerse ganzjährig verboten.[7]
Nebenflüsse
Alle Zuflüsse im Flusssystem der Wümme in der Liste der Zuflüsse der Wümme
Weblinks
- Karte der Veerse, auf openstreetmap.org
Einzelnachweise
- OpenStreetMap
- Franzius-Institut (Universität Hannover): Hochwasserschutzplan Wümme. (pdf; 7,52 MB) Bericht Nr. 685. 2006, S. 276, abgerufen am 10. August 2013.
- Pegeldaten von Veerse extrapoliert auf das gesamte Einzugsgebiet
- Karte mit Anzeige der Wassergüte der Veerse
- Karen Grass: „Wir gehen von Totalschaden aus“. Bio-Gas-Skandal in Niedersachsen. taz.de, 5. April 2012, abgerufen am 13. Oktober 2012.
- Panne in Biogasanlage: Fischsterben im Landkreis Rotenburg. Rotenburger Kreiszeitung, 2. April 2012, abgerufen am 13. Oktober 2012.
- Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – vom 11.05.2015