Tunnel unter der BAB 8
Der Tunnel unter der BAB 8 ist ein 378 m[1] langer Eisenbahntunnel der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm. Er liegt im Planfeststellungsabschnitt 2.3 der Neubaustrecke. Für diesen Abschnitt liegt seit November 2008 das Baurecht vor. Der Tunnel ist im Rohbau fertiggestellt (Stand: 2017).
Tunnel unter der BAB 8 | ||||
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Westportal (April 2021) | ||||
Verkehrsverbindung | Neubaustrecke Wendlingen–Ulm | |||
Länge | 377,60 | |||
Anzahl der Röhren | 1 | |||
Querschnitt | Rechteck | |||
Bau | ||||
Bauherr | Deutsche Bahn | |||
Betrieb | ||||
Freigabe | Dezember 2022 (geplant) | |||
Lage | ||||
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Koordinaten | ||||
Westportal | 48° 31′ 56″ N, 9° 41′ 21″ O | |||
Ostportal | 48° 31′ 48″ N, 9° 41′ 57″ O |
Lage
Der zweigleisige[2] Tunnel liegt auf der Gemarkung von Machtolsheim einem Ortsteil der Gemeinde Laichingen und befindet sich zwischen den Streckenkilometern 53,841 und 54,219 der Neubaustrecke.[3] Er unterquert die namensgebende A8.[4] Im westlichen Abschnitt des Tunnels sind die beiden Gleisachsen durch eine Mittelwand getrennt.
Planung
Der Tunnel hat ein Rechteckprofil erhalten und ist in offener Bauweise[1] entstanden. Der Ausbruchsquerschnitt beträgt 187 Quadratmeter. Für den Rohbau wurden 15 bis 17 Monate angesetzt.[5]
Vergabe und Bau
Der Streckenabschnitt zwischen Merklingen und Hohenstadt, zu dem der Tunnel gehört, wurde Anfang 2015 für rund 87 Millionen Euro an eine Arbeitsgemeinschaft der Bauunternehmen Leonhard Weiss (federführend[6], Göppingen) und Bauer Spezialtiefbau (Schrobenhausen) vergeben.[1]
Im Zuge der Bauvorbereitungen wurden Straßen verlegt.[2] Der Baubeginn war am 18. August 2015.[7] Im August 2015 wurde für den Tunnel die Richtungsfahrbahn Karlsruhe/Stuttgart der A8 verlegt. Die Verlegung der Gegenfahrbahn folgte danach. Die Rückverlegungen fand Mitte 2017 statt.[8]
Aufgrund der Anforderung der TSI SRT, wonach zwei aufeinander folgende Tunnel als ein Tunnel zu betrachten sind, wenn diese weniger als die maximale Zuglänge zuzüglich 100 m entfernt sind (hier: Abstand zum Steinbühltunnel), wurde im Zuge eines im August 2017 veröffentlichten Nachtrags ein zusätzlicher Rettungsplatz für rund 510.000 Euro erforderlich.[9] Der Tunnel ist im Übrigen in Richtung Stuttgart bereits als Notbremsüberbrückungsbereich ausgewiesen.
Weblinks
- Planfeststellungsunterlagen
- Bahnprojekt Stuttgart–Ulm: Der Messzug fährt – Die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm in voller Länge #Führerstandsmitfahrt Cab ride (ab 1:27:07) auf YouTube, 26. Dezember 2021, abgerufen am 27. Dezember 2021. Führerstandsmitfahrt Richtung Wendlingen.
Einzelnachweise
- Neubaustrecke: Nächster Abschnitt hat es in sich. In: Augsburger Allgemeine. 12. Februar 2015, S. 33.
- Zeit rast: Arbeiten für Trasse auf Alb vergeben. In: Schwäbische Zeitung. 13. Februar 2015, S. 15.
- Projektbeschreibung Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm (Memento des Originals vom 14. April 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. . Anlage 1.1 zum Finanzierungsvertrag Stuttgart 21
- Bahn vergibt weiteren Auftrag an der Neubaustrecke. In: Südwest Presse. 12. Februar 2015, ZDB-ID 1360527-6, S. 22 ().
- STUVA: ZUS: Geplante U-, Stadt- und S-Bahntunnel (Memento des Originals vom 23. Januar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , S. 5.
- Deutschland-Stuttgart: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien. Dokument 2015/S 014-021807 vom 21. Januar 2015 im Supplement zum Elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union.
- Bahn beginnt mit Arbeiten auf der Albhochfläche am Tunnel unter der Autobahn. Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 14. August 2015.
- Josef Schunder: A 8 wird zu Hindernisparcours. In: Stuttgarter Nachrichten. Nr. 195, 25. August 2015, S. 18 (online).
- Deutschland-Stuttgart: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien. In: ted.europa.eu. 22. August 2017, abgerufen am 24. August 2017.