Sure 5:51
Der Koranvers 51 in Sure 5, genannt المائدة / al-māʾida /‚Der Tisch‘, wird von manchen als ein Haupthindernis für aufrichtige Beziehungen und Vertrauen zwischen Muslimen auf der einen und Juden und Christen auf der anderen Seite gesehen.[1] Nach der Einteilung von Theodor Nöldeke fällt der Vers in die medinische Phase der Koranoffenbarungen.
Die Auslegungen der klassischen und modernen Exegeten konzentrierten sich vor allem auf den Offenbarungsanlass für Herabsendung dieser Sure. Uneinigkeit besteht über die Frage, ob das Verbot, Juden oder Christen zu Auliyāʾ (‚Freunden‘/‚Helfern‘/‚Unterstützern‘/‚Beschützern‘/‚Vertrauten‘/‚Schutzherren‘/‚Führern‘) zu nehmen, allgemein gültig ist oder auf bestimmte Situationen beschränkt ist, da es im Koran mehrere Stellen gibt, in denen Angehörige der beiden Glaubensrichtungen als Ahl al-kitāb in einem positiven Kontext erwähnt werden.[2][3][4] Die medinischen Suren thematisieren zudem vor allem den Glauben sowie die häufigen Auseinandersetzungen in Kriegszeiten mit Gegnern und Wankelmütigen aus den eigenen Reihen.[5]
Deutsche Übersetzungen und arabischer Wortlaut
Die deutsche Koranübersetzung von Rudi Paret orientiert sich an der traditionellen Exegese und übersetzt den Vers wie folgt (die arabischen Schlüsselbegriffe sind an den entsprechenden Stellen hinzugefügt):
„Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden (auliyāʾ)! Sie sind untereinander Freunde (aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt (yatawallahum minkum), gehört er zu ihnen (fa-innahū minhum) (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht (inna llāha lā yahdī l-qauma ẓ-ẓālimīna).“
Hartmut Bobzin übersetzt den das Wort auliyāʾ mit ‚Vertrauten‘ und bringt es wie folgt in den Kontext:
„O ihr, die ihr glaubt! Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Vertrauten (auliyāʾ)! Sie sind untereinander Vertraute. Und wer von euch sie zu Vertrauten nimmt (yatawallahum minkum), der gehört fürwahr zu ihnen (fa-innahū minhum). Siehe, Gott leitet die Frevler nicht (inna llāha lā yahdī l-qauma ẓ-ẓālimīna).“
Der Offenbarungsanlass
Offenbarungsanlässe (asbāb an-nuzūl, ‚Anlässe des Herabkommens‘) sind wichtige Bestandteile der Koranexegese. Bei einem Teil der Aussagen im Koran wird davon ausgegangen, dass diese als Antworten oder Reaktionen auf bestimmte Ereignisse herabgesandt wurden. Diese Anlässe zeigen den zeitlichen und örtlichen Rahmen auf und nennen die Personen, die beteiligt waren, um die Koranverse besser verstehen zu können.[6]
Abū Dschaʿfar Muhammad ibn Dscharīr at-Tabarī (839–923) schreibt in seinem Korankommentar Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-qurʾān, dass sich die Exegeten bezüglich der Frage, wer mit dem Vers 5:51 gemeint sei und ob das in ihm formulierte Gebot alle Gläubigen treffe, uneinig seien. Insgesamt seien drei Meinungen von den muslimischen Exegeten überliefert:
- Einige Exegeten waren der Auffassung, dass damit ʿUbāda ibn as-Sāmit von den Chazradsch und ʿAbdallāh ibn Ubaiy gemeint seien. Sie überlieferten, dass ʿUbāda sich vom Bündnis mit den Juden losgesagt und Gott und seinem Gesandten zugewandt habe, ʿAbdallāh ibn Ubaiy dagegen an seinem Bündnis mit den Juden festgehalten habe, auch nachdem ihre Feindseligkeit gegenüber Gott und seinen Gesandten sichtbar geworden sei, da er sich vor Schicksalswendungen (dawāʾir) gefürchtet habe. Gott habe daraufhin verkündet, dass er einer von ihnen sei, wenn er sich ihnen zuwende und an seinem Bündnis mit ihnen festhalte. Nach diesen Überlieferungen ist der Vers nach der Schlacht von Badr (624) offenbart worden.[7]
- Andere Überlieferungen besagen, dass der Vers von Muslimen handelt, die nach der Schlacht von Uhud (625), die sie gegen die mekkanischen Polytheisten verloren, Zuflucht bei den Juden oder Christen suchten und zu ihrer Religion konvertieren wollten. Hauptvertreter dieser Auffassung ist as-Suddī, der berichtete, dass einige Muslime Angst vor einer Invasion der Ungläubigen hatten und sich deswegen den Juden und Christen anschließen wollten, was Gott ihnen daraufhin mit dem Vers verboten habe.[8]
- Eine dritte Meinung sieht eine Beziehung zu Abū Lubāba ibn ʿAbd al-Mundhīr, der den Banū Quraiza nach der Grabenschlacht von 627 und der Belagerung durch Mohammed bei Verhandlungen enthüllte, dass sie getötet würden, wenn sie sich ergäben.[9]
Nach at-Tabarī sind alle drei überlieferten Offenbarungsanlässe möglich. Er gibt aber zu bedenken, dass bei keiner dieser drei Aussagen die Berichterstattung einwandfrei ist. Seiner Meinung nach ist die Aussage allgemein gültig. Sicher sei, dass der Vers aufgrund eines Frevlers herabgesandt wurde, der sich aus Angst vor einer unglücklichen Schicksalswendung mit Juden oder Christen verbündet hat. Dieses Argument sieht er in dem nächsten Vers 52 bestätigt,[10] wo es nach der Übersetzung nach Bobzin heißt:
„Du siehst diejenigen, in deren Herzen eine Krankheit ist, zu ihnen rennen und sagen: ‚Wir fürchten, dass uns ein Missgeschick ereilt.‘ Doch vielleicht kommt Gott mit der Entscheidung oder einem Befehl von sich, dann werden sie bereuen, was sie in ihrem Inneren geheimgehalten hatten.“
Vormoderne Auslegungen
Einige der vormodernen Korankommentatoren gingen bei ihrer Interpretation des Verses 5:51 davon aus, dass damit ein generelles Verbot eines freundschaftlichen Verhältnisses zu Juden oder Christen gemeint sei.[11] Im folgenden werden die Auslegungen von at-Tabarī (gest. 923) und Fachr ad-Dīn ar-Rāzī (gest. 1209) vorgestellt.
Die Auslegung at-Tabarīs
At-Tabarī wird häufig als Anfangspunkt der Koranexegese betrachtet, da er auch die Arbeit seiner Vorgänger in seinem umfassenden Korankommentar Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-qurʾān aufzeichnete, ordnete und kritisch bewertete. Er kommentiert nicht nur den Korantext und stellt das Auslegungsproblem vor, sondern zählt auch häufig die Überlieferungen, die im Hinblick auf den genannten Koranvers erzählt werden, mit ihren Gewährsleuten auf. Auf seine Überlieferungen stützen sich noch heute viele Exegeten. At-Tabarī geht in seinem Kommentar Vers für Vers durch, zitiert zunächst den Korantext und stellt das Auslegungsproblem vor. Er geht dann auf lexikalische Deutungen ein, zählt häufig die Überlieferungen ihren Gewährsleuten auf und fasst abschließend seine eigenen Gedanken zu dem Vers zusammen.[12][13]
Die Aussage baʿḍuhum auliyāʾu baʿḍin (‚Sie sind untereinander Freunde/Vertraute‘) meint nach at-Tabarī, dass manche Juden und auch Christen miteinander Verbündete gegen die Muslime sind. Wenn ein muslimischer Gläubiger einen Verbündeten unter den Juden oder Christen hab, so sei er ein Verbündeter gegen seine eigne Religion. Deswegen habe Gott befohlen, dass die Gläubigen nur untereinander Verbündete sein sollten und gegenüber den Juden und Christen Gegner, wie auch sie Gegner der Muslime seien.[14]
Mit der Aussage wa-man yatawallahum minkum fa-innahū minhum (‚Und wer von euch sie zu Vertrauten nimmt, der gehört fürwahr zu ihnen‘) meine Gott diejenigen, die den Christen und Juden folgen und ihnen beistehen gegen die Gläubigen. Dann sei er einer ihrer Religion und bekenne sich zu ihnen. Man könne sich nämlich nicht jemandem anschließen, ohne mit ihm, seiner Religionen und seinen Handlungen einverstanden zu sein. Wenn man dann mit ihm und seiner Religion einverstanden sei, übernehme auch sein Urteil und werde zum Feind dessen, was im Widerspruch dazu stehe, und empöre sich darüber.[15] At-Tabarī sieht in der Aussage einen klaren Hinweis für die Richtigkeit seiner eigenen Lehrmeinung, derzufolge jeder, der eine Religion annimmt, so wie die Anhänger dieser Religion zu behandeln ist, ganz gleich, ob seine Konversion vor oder nach der Ankunft des Islams erfolgt ist, und umgekehrt für die Verkehrtheit der Lehrmeinung, derzufolge der Konvertit nur dann wie Juden und Christen behandelt werden soll, wenn er Israelit ist oder vor Herabsendung des Korans zu ihrer Religion konvertiert ist, während derjenige, der nach der Herabkunft des Korans zu ihrer Religion konvertiert ist und einer anderen Ethnie angehört, anders behandelt werden soll.[16]
Der letzte Teil inna Llāha lā yahdī l-qauma ẓ-ẓālimīna (‚Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht‘) bedeutet nach at-Tabarī, dass Gott denjenigen, die ein Bündnis mit den Juden und Christen eingehen, keinen Erfolg gegen die Gläubigen verleihe, weil derjenige, der das tue, Krieg gegen Gott, seinen Gesandten und gegen die Gläubigen führe.[17]
Die Auslegung Fachr ad-Dīn ar-Rāzīs
Fachr ad-Dīn ar-Rāzī verfasste einen der umfangreichsten Korankommentare, der ‚Der große Kommentar‘ (at-tafsir al-kabir) oder auch ‚Die Schlüssel des Geheimnisses‘ (mafatih al-ghayb) genannt wird.[18] Auch er bezieht sich bei dem Vers 5:51 auf at-Tabarīs Offenbarungsüberlieferungen.
Fachr ad-Dīn ar-Rāzī bezieht sich auf den ersten der drei Berichte, die at-Tabarī anführt. Darin bestätigt er, dass der Vers aufgrund von ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit herabgesandt wurde und meint, dass man bei den Juden und Christen nicht um Hilfe bitten und ihnen keine Zuneigung zeigen sollte. Auch ar-Rāzī geht auf die Bedeutung des nächstes Verses 52 ein und weist darauf hin, dass Heuchler wie ʿAbdallāh ibn Ubaiy und seine Freunde damit gemeint sind, wie es schon at-Tabarī berichtet hat.[19] In einer anderen Interpretation von ar-Rāzī zu dem Koranvers 2:204, betont er, dass wenn Gott eine Gemeinschaft verurteilt, indem er ihre schlechten Eigenschaften beschreibt, er diese Eigenschaften verurteilt und nicht das Volk. Damit richtet er sich auch gegen alle Menschen, die diese Eigenschaften haben. Nach dem Islamwissenschaftler Hakan Çoruh kann es demnach wichtig sein, auch die Interpretationen von anderen Koranversen der Exegeten zu betrachten, um eine genauere Vorstellung von ihrer Deutung zu bekommen.[20]
Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der vormodernen Auslegung
Die Exegeten at-Tabarī und Fachr ad-Dīn ar-Rāzī beziehen sich beide auf die möglichen Offenbarungsanlässe und beziehen den geschichtlichen Kontext mit ein. Sie gehen davon aus, dass der Koranvers aufgrund eines Frevlers herabgesandt wurde. At-Tabarīs traditionelle Koraninterpretation konzentriert sich auf die Hadithe und akzeptiert die drei möglichen Offenbarungsanlässe. At-Tabarī beschränk die Bedeutung des Verses aber nicht auf die Offenbarungsanlässe, sondern akzeptiert, dass Interpretationen anderer Exegeten möglich sind und vermutet eine Allgemeingültigkeit des Verses. Die Interpretation von ar-Rāzī ist eher an die Tradition des tafsir bi-l-raʾy (‚meinungsbasierte Koranexegese‘) angelehnt, trotzdem bezieht er sich stark auf die Ausführungen Tabarīs. Der Islamwissenschaftler Hakan Çoruh sieht den Grund dieser traditionellen Herangehensweise des eigentlich rationalistischen Exegeten in der großen Anzahl der Berichte zu den Überlieferungsanlässen dieses Verses.[21] Aus Interpretationen anderer Koranverse kann vermutet werden, dass ar-Rāzī den Vers als nicht allgemein gültig ansieht.
Moderne Auslegung
Am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelten sich neue Methoden der Koranauslegung.[22] Im Gegensatz zu den klassischen Interpretatoren, die zumeist über einen bestimmten Sachverhalt hinausgingen und generell eine engere Beziehung zu Juden und Christen untersagten, entwickelte sich in der Moderne ein breites Spektrum neuer Deutungen. In dieser Zeit antikolonialen Denkens wurde der Koranvers häufig mit einem Kollaborationsverbot mit den zumeist christlichen Kolonialherren verstanden. Man sollte sie nicht zu Führern nehmen.[23] Fundamentalistische Stimmen nahmen diesen Vers hingegen als Anlass, sich von allen Nichtmuslimen abzugrenzen.[24] Für die Islamwissenschaftlerin Johanna Pink spielen Social Media Plattformen eine immer größere Rolle für das gegenwärtige Verständnis des Korans. So entstehen in diesen Foren neue Arten der Koranexegese, die den Zugang zu exegetischen Inhalten durch Übersetzungen vereinfachen und eine persönlichere Note für das Alltagsleben der Muslime bieten.[25]
Die Auslegung von Mufti Shafi Deobandi
Der hanafitische Mufti Muḥammad Shafī‘ ibn Muḥammad Yāsīn ‘Us̱mānī Deobandī wurde 1897 in Deoband in Nordindien geboren und wurde an der Dar al-Ulum Deoband ausgebildet, an der er später unterrichtete, bis er 1948 nach Pakistan auswanderte und die Dar al-Ulum Karachi gründete. Sein größtes Werk stellt der koranexegetische Text Ma'ariful Qur'an dar, der in acht Bänden auf Urdu verfasst wurde. In diesem Werk setzt Deobandi den Vers 5:51 in den Kontext seiner nachfolgenden sieben Verse. Aus der Analyse der Verse 51–58 folgert er drei Hauptprinzipien für die Einheit der Muslime.[26] Zum einen können Muslime mit Nicht-Muslimen im Geiste der Toleranz und Freundlichkeit verkehren. Sie sind sogar dazu angehalten, denn es wurde ihnen beigebracht mit Freundlichkeit und Wohlwollen auf andere zuzugehen. Was jedoch nicht erlaubt ist, ist eine schnelle Freundschaft und wahllose Intimitäten, die die Grundsätze des Islam in irgendeiner Form verletzen. Das zweite Prinzip zeigt auf, dass selbst wenn ein Muslim von dem ersten Prinzip abweichen sollte und eine enge Beziehung zu einem Nicht-Muslim aufbaut, es dem Islam keinen Schaden zufügen kann. Gott wird immer dafür sorgen, dass der Islam geschützt ist. Sollte sich jemand von dem Islam abkehren und sich einer anderen Gruppe anschließen, so wird Gott einen anderen an dessen Stelle setzen, die die Gesetze und Prinzipien des Islam wahren. Das dritte Prinzip besagt, dass das es eine wahre Freundschaft eines Muslims nur zu Gott geben kann und zu denen, die an ihn glauben. Die englische Übersetzung des Korankommentars Deobandi verwendet für den arabischen Begriff walī (pl. ʾauliyāʾa) ‚intimate friends‘ oder ‚deep friendship‘.[27] Tiefe Freundschaften seien demnach bei den Muslimen, sowie bei den Juden und Christen nur innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft möglich. Sollte ein Muslim sich trotzdem mit einem Christen oder einem Juden eng verbunden fühlen, so ist er nunmehr einer von ihnen und gehört nicht mehr zu den Muslimen. Auch Deobandi bezieht sich auf den Offenbarungsanlass von at-Tabarī und folgert daraus, dass dieses Verbot herabgesandt wurde, um Spione unter den Muslimen und opportunistische Freundschaften zu Juden und Christen zu verhindern.[28]
Die Auslegung von Allameh Tabatabai
Allameh Seyyed Mohammad-Hossein Tabatabai war ein schiitischer Kleriker und einer der einflussreichsten iranisch-islamischen Philosophen. Einige seiner Studenten spielten eine bedeutende Rolle bei der Islamischen Revolution in Iran und hatten später wichtige Positionen inne. Heute existiert eine öffentliche Allameh-Tabataba'i-Universität in Teheran. Eines seiner wichtigsten Werke ist sein ausführlicher Korankommentar Tafsir al-Mizan. Allameh Tabatabai geht darin auf die Offenbarungsanlässe ein, die at-Tabarī darlegt.[29] Jedoch meint er, dass diese Berichte zum Teil schwach sind und einige Widersprüche enthalten.[30] So handeln die ersten beiden Berichte nur von den Juden, nicht aber von den Christen.[31] Aus diesen Gründen weist Tabatabai die überlieferten Offenbarungsanlässe zurück. Er meint, dass es sich bei diesen Überlieferungen um die eigenen Gedanken der früheren Exegeten handle und sie nicht auf authentischem Wissen der historischen Situation beruhen.[32] Tabatabai sieht nicht die darauffolgende Sure 5:52 – wie at-Tabarī und ar-Rāzī – als implizierten Offenbarungsanlass von Sure 5:51. Der Islamwissenschaftler Hakan Çoruh vermutet, dass ein Exeget des 20. Jahrhunderts den Offenbarungsanlässen generell kritischer gegenübersteht als Exegeten des 10. Jahrhunderts wie at-Tabarī.[33] Tabatabai geht auf die Bedeutung von walī ein, was mit Freund, Helfer oder einer geliebten Person übersetzt werden könnte. Er sieht in dem Ausspruch ‚Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen‘ eine Begründung, dass das Verbot nicht einen losen Bund oder Pakt meint, sondern eine enge freundschaftliche Beziehung oder Liebe, denn nur dadurch werde man auch ein Teil einer Gruppe.[34] Er schreibt, dass wenn Gott eine Beziehung mit den Christen und Juden gewollt hätte, so hätte er explizit gefordert, dass man keine Allianzen mit den Christen und den Juden eingehen sollte. Der Exeget stellt zudem die Juden und Christen auf eine Stufe mit Polytheisten.[35] Er vertritt die Meinung, dass dieser Vers allgemein gültig und seine Bedeutung nicht historisch oder auf einzelne Gruppen einzuschränken ist, da der Vers auch ohne den Offenbarungsanlass deutlich ist.[36] Die Ungläubigen würden sich verbünden, um eine Gegenmacht zu den Muslimen darzustellen, sodass sie generell gemieden werden müssen.[37]
Die Auslegung von Johanna Pink
Die Islamwissenschaftlerin Johanna Pink vergleicht Aussagen von Koranexegeten aus der klassischen und der modernen Zeit über verschiedene Länder hinweg.[38] Bezogen auf diesen Koranvers geht Pink bei der Interpretation dieses Verses auf die Übersetzung von walī (pl. ʾauliyāʾa) ein, das mehrdeutig verstanden werden kann und unter muslimischen Exegeten umstritten ist.[39] Pink differenziert fünf mögliche Interpretationsstränge für den Vers 5:51[40] :
- Exegeten, die sich selbst als ʿulamāʾ (‚Gelehrte‘) bezeichnen und durch ihre Ausbildungen eine Vielzahl an möglichen Interpretationen dieses Verses aufzeigen. Hier gibt es philologische Analysen, die vor jeglichen Beziehungen zu Nicht-Muslimen warnen. Andere Analysen setzen den Vers in einen politischen Kontext und schränken die Bedeutung ein.
- Die salafistische Sichtweise nimmt den Vers wörtlich und zeitlos hin. Den Begriff ʾauliyāʾa schließt hier jegliche Beziehungen zu Ungläubigen ein. Sie verbinden diesen Vers mit dem salafistisch-wahhabitischen Konzept des al-wala’ wa’l-bara’: ‚Der unerschütterlichen Treue zur Gemeinschaft der Gläubigen und dem Abbruch aller Beziehungen zu Personen außerhalb der Gemeinschaft‘ – was auch nicht-salafistische Muslime miteinschließen kann.[41]
- Islamisten interpretieren diesen Vers abhängig von ihrer Vision einer islamischen Gesellschaft und eines islamischen Staates. Sie stellen die sozio-politische, kollektive Organisation in den Vordergrund und nicht individuelle Beziehungen. So wird der Vers vor allem in Hinblick auf einen nicht-muslimischen politischen Führer diskutiert.[42]
- Modernisten tendieren zu interreligiöser Toleranz und Pluralismus, weswegen die Bedeutung des Verses 5:51 häufig eingeschränkt wird. Sie diskutieren die Bedeutung des Wortes ʾauliyāʾa zu der Zeit der Herabsendung des Verses. Möglicherweise bezeichnet dieser Begriff ein Beziehungsgebilde, welches heute nicht mehr existiert. Der Vers muss historisch verstanden werden und meint nur bestimmte Gruppen von Juden und Christen in Kriegszeiten. Modernisten beziehen den Vers häufig auf andere Verse im Koran. Wenn muslimische Männer jüdische und christliche Frauen ehelichen dürfen, so widerspricht dies einem generellen Verbot von intimen Beziehungen.
- Die postmoderne Strömung ist vorsichtiger, wenn es um die wahre Bedeutung des Korans geht. Sie sehen den Einfluss der sozialen Umwelt und persönliche Erfahrungen der Exegeten ausschlaggebend für ihre Interpretationen. So wird der Vers von jedem anders verstanden.
Pink selbst argumentiert im Sinne der Modernisten. Sie glaubt, dass die Interpretation eines generellen Verbots nicht in die heutige pluralistische Gesellschaft passt und der Prophet selbst Bündnisse mit Nicht-Muslimen geschlossen habe. Laut neueren Auslegungen sei mit dem Vers lediglich ein Schutzverhältnis zu feindseligen nicht-muslimischen Gruppen in einem Kriegszustand gemeint. Nicht-feindselige Gruppen werden demnach gar nicht benannt. Pink stützt ihre Interpretation mit Koranversen wie 60:7-8, in denen steht, dass Gott Liebe zwischen feindselig gestimmten Gruppen stiftet und ihnen vergibt und man Menschen nicht wegen ihrer Religion bekämpfen wollte, wenn sie freundlich sind.[43]
Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der modernen Auslegung
Die Interpretationen zu dem Koranvers hängt unter anderem davon ab, welche Verse mit einbezogen werden. Tabatabai bezieht sich auf den 51. und die drei nachfolgenden Verse. Er betont, dass diese unabhängig zu den vorherigen und folgenden Versen betrachtet werden müssen. Deobandī setzt den Vers hingegen in den Kontext mit den folgenden sieben Versen. Er gibt zu bedenken, dass Muslime dazu aufgerufen sind freundliche und tolerante Positionen zu Juden und Christen einzunehmen, vor schnellen und wahllosen Freundschaften jedoch abzusehen. Auch tiefe Freundschaften kann es nur innerhalb der Glaubensgemeinschaften geben. Genau wie Tabatabai meint er, dass ein Muslim bei zu engen Beziehungen Christen und Juden zu ihnen gehört und nicht mehr zu den Muslimen. Im Gegensatz zu Tabatabai jedoch erkennt er die Offenbarungsanlässe von at-Tabarī an und folgert daraus, dass bei zu engen Beziehungen sensible Informationen der Muslime an die anderen Glaubensgemeinschaften weitergegeben werden können und dies verhindert werden muss. Tabatabai vertritt eine strengere Auslegung und erkennt die Offenbarungsanlässe nicht an. Seiner Ansicht nach ist der Vers zeitlos, allgemein gültig und nicht einzuschränken durch den historischen Kontext, denn alle Nicht-Muslime verbünden sich miteinander, um ein Gegengewicht zu den Muslimen darzustellen. Johanna Pink interpretiert diesen Vers im Gegensatz zu den islamischen Gelehrten aus einer Außenperspektive und analysiert die verschiedenen Interpretationsrichtungen. Pink stellt fest, dass die Auslegung dieses Verses bei arabischen Exegeten häufig strenger ist als bei pakistanischen, türkischen oder indonesischen Gelehrten.[44] Sie selbst interpretiert den Vers in dem geschichtlichen Kontext und meint, dass er sich auf muslimfeindliche Gruppen in einem Kriegszustand beschränke.
Politisierung der Sure 5:51 – Der Ahok-Fall
Welche Bedeutung der Vers 5:51 für die heutige Politik haben kann, zeigt sich an dem Beispiel der Gouverneurswahlen in Jakarta im Frühjahr 2017. Im Wahlkampf wurde Religiosität instrumentalisiert und auf einer Welle von islamistischer Propaganda dazu genutzt, den christlichen und chinesisch-Stämmigen Basuki Tjahaja Purnama (genannt Ahok) daran zu hindern wiedergewählt zu werden. Der amtierende und populäre Gouverneur Ahok stand einem Bündnis aus konservativen muslimischen Hardlinern und etablierten Eliten entgegen. Im Zuge des Wahlkampfes tauchte im Oktober 2016 ein manipuliertes Video im Internet auf, das Ahok zeigt, wie er den Islam beleidigen soll. Darin ermahnt er vermeintlich, dass seine muslimischen Zuhörer nicht auf Sure 5:51 hören dürfen, die Muslime verbiete nicht-muslimische Führer zu wählen. Tatsächlich warnte Ahok jedoch davor, dass seine politischen Gegner diesen Vers instrumentalisieren könnten. Das bearbeitete Video erlangte hohe Popularität und erweckte heftige Kritik in der Bevölkerung, sodass der Rat der Islamgelehrten Indonesiens (Majelis Ulama Indonesia – MUI) eine Fatwa aussprach, die Ahoks Rede als blasphemisch deklarierte und es im November und Dezember 2016 zu den größten Massenprotesten in der Geschichte Indonesiens kam.[45] Selbst der Präsident Joko Widodo (genannt Jokowi), dessen Schützling Ahok war, musste sich hinter die Anti-Ahok Bewegung stellen.[46] Trotz des Verbots der politischen Willensbildung in Moscheen, verweigerten manche Imame Ahok-Wähler die Teilnahme an Ritualen in der Moschee. Selbst die Justiz stellte sich auf Seiten der Protestierenden und so wurde Ahok am 9. Mai 2017 von fünf Richtern (vier Muslime und ein Hindu) aufgrund von Blasphemie überraschend zu zwei Jahren Haft verurteilt.[47] Mit diesen Protesten konnte Ahoks Herausforderer Anies Baswedan mit 58 % der Stimmen die Wahl gewinnen unter dessen Regierung konservative islamische Gruppen verstärkt aufleben konnten.[48] Johanna Pink geht davon aus, dass diese Bewegung das Ergebnis der Gouverneurswahlen 2017 in Jakarta determinierte. Hier wurde der Vers so verstanden, dass man als Muslim Nicht-Muslime nicht zu politischen Führern wählen dürfe.[49] Vor allem Social Media hat die Verbindung von koranischen Versen mit dem Alltagsleben der Muslime verbunden und so auch diesen Konflikt intensiviert gemacht. Durch das Aufkommen des Nationalstaates im 20. Jahrhunderts, wurde die Exegese mit Nationalisierungen verbunden, wie in Indonesien.[50] Der Volkswirt und Sinologe Sergio Grassi und der Asienwissenschaftler Nurman Nowak gehen in ihrem Bericht über den Ahok-Fall der Friedrich-Ebert-Stiftung davon aus, dass die Politisierung von Religion nicht auf die Religion an sich zurückzuführen ist, sondern auf die Zusammensetzung der politischen Arena in Indonesien. So stehen nicht primär die Interessen von gesellschaftlichen Gruppen im Vordergrund, sondern die der etablierten Eliten, deren Akteure in Patron-Klient-Netzwerken organisiert sind und eine kulturelle Hegemonie für sich beanspruchen möchten, die in diesem Fall durch eine konservative Auslegung des Islam ermöglicht werden konnte.[51]
Literatur
- Korankommentare
- Mufti Muḥammad Shafī‘ ibn Muḥammad Yāsīn ‘Us̱mānī Deobandī, übersetzt von Muhammad Shamim: Ma'ariful Qur'an. Farid Book Depot Pvt. Ltd, 2010. Bd. 3, S. 185–201. Digitalisat
- Abū ʿAbd Allāh Muḥammad b. ʿUmar b. al-Ḥusain Faḫr ad-Dīn ar-Rāzī: at-Tafsīr al-kabīr wa-mafātīḥ al-ġaib. 1890. Bd. 3, S. 425–426. Digitalisat
- Abū Ǧaʿfar Muḥammad b. Ǧarīr aṭ-Ṭabarī: Tafsīr aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-Qurʾān. Kairo: Markaz al-Buḥūṯ wa-d-Dirāsāt al-ʿArabiyya wa-l-Islāmiyya, 2001. Bd. 8, S. 504–510. Digitalisat
- Muḥammad-Ḥosain Ṭabāṭabāyī, übersetzt von Allamah Sayyid Sa'eed Akhtar Rizvi: Tafsir al-Mizan Beirut: World Organization for Islamic Services, 2001. Bd. 10, S. 172–209 alhassanain
- Sekundärliteratur
- Bazargan, Mehdi: Und Jesus ist sein Prophet: Der Koran und die Christen. 2. Aufl. München: C.H. Beck Verlag (2017).
- Bobzin, Hartmut: Der Koran: Eine Einführung. 9. Auflage. München: C.H. Beck Verlag (2015).
- Çoruh, Hakan : Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51 In: Islam and Christian–Muslim Relations 23:4. London: Routledge (2012), S. 505–513.
- Ebrahim, Ranja: Im Diskurs mit dem Qurʼān: Ein Handlungskonzept zum themenzentrierten Arbeiten anhand der Offenbarungsanlässe Wiesbaden: Springer VS (2020).
- Grassi, Sergio und Nowak, Nurman: Der Ahok-Fall. Unheilvolle Allianzen als Weckruf für Indonesiens Demokratie. FES – Friedrich-Ebert-Stiftung (2017). fes
- Mohammed, Abualwafa: Der Koran und seine Bedeutungsebenen für das Hier und Jetzt. Zeitgemäße theologisch-didaktische Annäherungen am Beispiel des Begriffs Dschihad. Wiesbaden: Springer VS (2020).
- Pink, Johanna: Interpreting the Qur’an Today: Between Tradition and New Media (2019).OASIS
- Pink, Johanna: Sure 5 Vers 51. Über die Freundschaft zwischen Muslimen, Juden und Christen. (2015). Deutschlandfunk
- Pink, Johanna: Sunnitischer Tafsīr in der modernen islamischen Welt. Akademische Traditionen, Popularisierung und nationalstaatliche Interessen. In: Texts and Studies on the Qurʾān, Band: 7, Brill (2010).
- Pink, Johanna: Tradition and Ideology in Contemporary Sunnite Qurʾānic Exegesis: Qurʾānic Commentaries from the Arab World, Turkey and Indonesia and their Interpretation of Q 5:51. In: Die Welt des Islams 50.1, Brill (2010), S. 3–59.
- Sarıkçıoğlu, E. İslam Hıristiyan Diyaloğuna Genel Bir Bakış. University of 19 Mayıs – Faculty of Divinity Journal 4 (1990), S. 3–11.
- Tyson, Adam: Blasphemy and Judicial Legitimacy in Indonesia In: Politics and Religion 14(1) Cambridge University Press (2021), S. 182–205.
- Zaidi, S. Z. H.: Social Ontology of Allamah Tabataba’i’. In: Technium Social Sciences Journal 20(1), (2021), S. 856–866.
Belege
- Sarıkçıoğlu 1990, S. 9, zitiert nach Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 505.
- Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 505.
- Mohammed: Der Koran und seine Bedeutungsebenen für das Hier und Jetzt. 2020, S. 202.
- Bazargan: Jesus ist sein Prophet. 2006, S. 72ff.
- Bobzin: Der Koran. 2015, S. 28, 57.
- Ebrahim: Im Diskurs mit dem Qurʼān. 2020, S. 132.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, Bd. VIII, S. 504.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 506.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 506f.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 507.
- Pink: Sure 5 Vers 51. 2015.
- Bobzin: Der Koran. 2015, S. 122.
- Pink: Sunnitischer Tafsir in der modernen islamischen Welt. 2010, S. 36f.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 507f.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 508.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 508f.
- aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 510.
- Bobzin: Der Koran. 2015, S. 124.
- ar-Rāzī: at-Tafsīr al-kabīr. 1890, S. 425f.
- Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 510.
- Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 508.
- Bobzin: Der Koran. 2015, S. 124.
- Pink: Interpreting The Qur’an Today. 2019, S. 2.
- Pink: Sure 5 Vers 51. 2015.
- Pink: Interpreting The Qur’an Today. 2019, S. 4.
- Deobandi: Ma'ariful Qur'an. 2010, S. 187f.
- Deobandi: Ma'ariful Qur'an. 2010, S. 186, 188.
- Deobandi: Ma'ariful Qur'an. 2010, S. 188f.
- Zaidi: Social Ontology of Allamah Tabataba’i’. 2021, S. 856f.
- Tabatabai: Tafsir al-Mizan. 2001, S. 173.
- Tabatabai: Tafsir al-Mizan. 2001, S. 172, 175.
- Tabatabai: Tafsir al-Mizan. 2001, S. 173.
- Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 509.
- Tabatabai: Tafsir al-Mizan. 2001, S. 176f.
- Tabatabai: Tafsir al-Mizan. 2001, S. 177.
- Tabatabai: Tafsir al-Mizan. 2001, S. 174ff.
- Tabatabai: Tafsir al-Mizan. 2001, S. 178, 191, 197.
- Pink: Sure 5 Vers 51. 2015.
- Pink: Tradition and Ideology in Contemporary Sunnite Qurʾānic Exegesis. 2010, S. 40.
- Pink: Interpreting The Qur’an Today. 2019, S. 7ff.
- Pink: Tradition and Ideology in Contemporary Sunnite Qurʾānic Exegesis. 2010, S. 41.
- Pink: Interpreting The Qur’an Today. 2019, S. 2.
- Pink: Sure 5 Vers 51. 2015.
- Pink: Tradition and Ideology in Contemporary Sunnite Qurʾānic Exegesis. 2010, S. 3.
- Grassi und Nowak: Der Ahok-Fall. 2017, S. 2.
- Grassi und Nowak: Der Ahok-Fall. 2017, S. 7.
- Tyson: Blasphemy and Judicial Legitimacy in Indonesia. 2020.
- Grassi und Nowak: Der Ahok-Fall. 2017, S. 2.
- Pink: Interpreting The Qur’an Today. 2019, S. 1.
- Pink: Interpreting The Qur’an Today. 2019, S. 5.
- Grassi und Nowak: Der Ahok-Fall. 2017, S. 3.