Reichsstraße (Deutsches Reich)
Der Begriff Reichsstraße wurde 1934 im Deutschen Reich anstelle der bis dahin üblichen Bezeichnung Fernverkehrsstraße (in amtlichen Texten abgekürzt FVS) eingeführt.[1] Am 17. Januar 1932 waren zur Verbesserung der Orientierung im Deutschen Reich die wichtigsten Fernverkehrsstraßen nummeriert worden. Seit 1934[2] kennzeichnet die bekannte gelbe Nummerntafel mit schwarzer Schrift diese Straßenkategorie. Nach den Reichsautobahnen waren die Reichsstraßen die am höchsten klassifizierten Straßen, die in der Verantwortung des Reiches lagen.
Verlauf und Nummernsystem der Reichsstraßen wurden für die Bundesstraßen in der Bundesrepublik Deutschland und die Fernverkehrsstraßen in der DDR im Wesentlichen übernommen.
Systematik
Ausland
Andere Staaten bezeichnen vergleichbare Straßen mit „Nationalstraße“ (z. B. „Nationalstrassen“ in der Schweiz, „Route nationale“ in Frankreich, „Riksväg“ in Schweden, „Rijksweg“ in den Niederlanden oder „Riksvei“ in Norwegen).
Siehe auch
- Reichsstraße (Mittelalter)
- Reichsstraßen in Hinterpommern
- Reichsstraßen in Ostbrandenburg
- Reichsstraßen in Ostpreußen
- Reichsstraßen in Schlesien
- Reichsautobahn
- Reichsautobahn Berlin–Königsberg
Einzelnachweise
- Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 26. März 1934. RGBl 1934, Teil I, S. 243ff, vom 27. März 1943. Zugehörige Durchführungsverordnung vom 7. Dezember 1934, RGBl. 1934, Teil I, S. 1237ff, vom 15. Dezember 1934.
- Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung vom 29. September 1934 RGBl 1934, Teil I, S. 869ff