Staatsrat (Vereinigtes Königreich)
Im Vereinigten Königreich sind die Staatsräte (englisch Counsellors of State) ranghohe Mitglieder der britischen Königsfamilie, die Amtsgeschäfte des Monarchen durchführen können.
Position und Aufgaben
Der britische Monarch, zurzeit Königin Elisabeth II., kann gewisse Amtsgeschäfte und Hoheitsrechte an die Staatsräte delegieren, wenn er im Ausland weilt oder anderweitig verhindert ist (wie zum Beispiel durch eine kurzfristige Krankheit). Zwei beliebige Staatsräte können den Sitzungen des Privy Council beiwohnen, staatliche Dokumente unterzeichnen oder die Empfehlungsschreiben neuer Botschafter entgegennehmen. Folgende Staatsgeschäfte sind aber dem König oder der Königin persönlich vorbehalten und können nicht von Staatsräten durchgeführt werden:[1]
- Angelegenheit als Oberhaupt des Commonwealth of Nations
- Auflösung des Parlaments, außer die Staatsräte wurden mit dieser Aufgabe vom jeweiligen Monarchen explizit beauftragt
- Vergabe von Adelstiteln
- Ernennung des Premierministers des Vereinigten Königreichs
Die Position eines Staatsrates wurde mit dem Regency Act von 1937 geschaffen.[2] Der Ehegatte des Monarchen und die ersten vier Personen in der Thronfolge werden Staatsräte, falls sie die Bedingungen erfüllen. Diese lauten gleich wie für den Monarchen; sie müssen mindestens 21 Jahre (im Falle des Thronfolgers 18 Jahre) alt sein und britische Staatsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich sein. Nur für Elizabeth Bowes-Lyon, die Königinmutter, wurde eine Ausnahme gemacht. Nach dem Regency Act von 1953 wurde ihr erlaubt, wieder Staatsrätin zu werden, obwohl sie weder in der Thronfolge stand noch die Ehegattin des aktuellen Monarchen war. Die Ernennung erfolgt vor Eintritt der Verhinderung durch ein Letters Patent des Monarchen.[1][3]
Die aktuellen Staatsräte sind Charles, Prince of Wales, William, Duke of Cambridge, Harry, Duke of Sussex und Andrew, Duke of York.[1] Da jedoch sowohl der Duke of York als auch der Duke of Sussex keine offiziellen Termine der königlichen Familie mehr wahrnehmen, aber de jure Staatsräte bleiben, stehen mit dem Prince of Wales und dem Duke of Cambridge de facto gegenwärtig nur zwei Staatsräte und damit die minimale Anzahl für Amtsgeschäfte zur Verfügung.[3]
Liste der Staatsräte
Diese Liste zählt in chronologischer Reihenfolge alle Personen auf, die als Staatsräte gedient haben oder noch dienen.
Ehemalige Staatsräte
- Königinmutter Elisabeth (1937–1952, 1953–2002)
- Henry, 1. Duke of Gloucester (1937–1974)
- George, 1. Duke of Kent (1937–1942)
- Mary, Countess of Harewood (1937–1962)
- Alexandra Duff, 2. Duchess of Fife (1937–1944)
- Maud Duff, Countess of Southesk (1942–1944)
- George Lascelles, 7. Earl of Harewood (1944–1951, 1952–1956)
- Prinzessin Elisabeth (später Königin Elisabeth II.) (1944–1952)
- Margaret, Countess of Snowdon (1951–1985)
- Philip, Duke of Edinburgh (1952–2021)
- Edward, 2. Duke of Kent (1956–1965)
- William of Gloucester (1962–1971)
- Richard, 2. Duke of Gloucester (1965–1966, 1974–1981)
- Anne, Princess Royal (1971–2003)
- Edward, Earl of Wessex (1985–2005)
Aktuelle Staatsräte
- Charles, Prince of Wales (seit 1966)
- Andrew, Duke of York (seit 1981)
- William, Duke of Cambridge (seit 2003)
- Harry, Duke of Sussex (seit 2005)
Designierte Staatsräte
Erreicht eine Person der Thronfolge die Amtsfähigkeit für den Staatsrat, die vor der Stelle in der Thronfolge eines aktuellen Staatsrates steht, so scheidet die Person mit dem niedrigsten Rang in der Thronfolge automatisch aus. Folgende Kinder des Duke of Cambridge werden Staatsräte, unabhängig davon, wer zum Zeitpunkt Ihrer Amtsfähigkeit den Thron innehat, da sie bereits heute vor der fünften Stelle in der Thronfolge stehen.
- George of Cambridge (ab 2034)
- Charlotte of Cambridge (ab 2035)
Trivia
Sollte der Monarch langfristig amtsunfähig werden, was von drei Personen aus den Personenkreis, dem Royal Consort, Lordkanzler, Speaker des House of Commons, Lord Chief Justice of England and Wales und Master of the Rolls festgestellt werden muss, so wird die nächste amtsfähige Person in der Thronfolge zum Regenten mit allen Rechten und Pflichten des Monarchen ohne dessen Titel zu führen.[4] Der Regent scheidet damit als Staatsrat aus, kann sich aber selbst bei Verhinderung von zwei Staatsräten vertreten lassen.[3] Letzter Prinzregent im Vereinigten Königreich war von 1811 bis 1820 der damalige Prince of Wales und spätere König Georg IV.
Einzelnachweise
- Counsellors of State. In: www.royal.uk. Abgerufen am 22. April 2021 (englisch): „Counsellors of State are appointed from among the following: The Duke of Edinburgh and the four adults next in succession (provided they have reached the age of 21).The current Counsellors of State are These are currently The Prince of Wales, The Duke of Cambridge, Prince Harry and The Duke of York.“
- Regency Act 1937, Section 6. In: www.legislation.gov.uk. Abgerufen am 22. April 2021 (englisch).
- Craig Prescott: Harry and Meghan, Regency, Counsellors of State and a “Slimmed Down” Royal Family. In: ukconstitutionallaw.org. United Kingdom Constitutional Law Association, 21. Januar 2020, abgerufen am 22. April 2021 (englisch).
- Regency Act 1937, Section 2. In: www.legislation.gov.uk. Abgerufen am 22. April 2021 (englisch).