Singletrail
Der Begriff Singletrail steht für einen Pfad, der so schmal ist, dass man dort nicht nebeneinander fahren oder laufen kann. Zunächst fand er Verwendung im Bereich des Mountainbike-Sports, in letzter Zeit wird er ebenfalls im Bereich des Trailrunning verwendet. In der Regel sind Singletrails etwa 30 bis 60 cm breit. Oft wird mit dem Begriff auch ein Wanderweg bezeichnet, der für das Mountainbike-Fahren oder Trailrunning genutzt wird.
Im Englischen wird der Singletrail als Single Track bezeichnet.
Klassifizierung
Da Singletrails recht unterschiedliche Schwierigkeitsgrade aufweisen, gibt es einige Ansätze zur Klassifizierung, analog zu den Schwierigkeitsskalen beim Klettern. Weite Verwendung findet inzwischen die Singletrail-Skala (STS), die von leicht (S0, S1) über mittelschwer (S2) bis hin zu schweren Trails reicht (S3, S4, S5).[1]
Umweltauswirkungen
Trails sind integraler Bestandteil von Nationalparks und Wäldern. Sie sind notwendig, um Zugang zu und Pflege von abgelegenen Gebieten zu gewährleisten. In Bereichen von höherem Besucherinteresse konzentrieren sie die Auswirkungen auf eine kleinstmögliche Fläche und können so helfen, besonders schützenswerte Bereiche von schädlichen Einflüssen fernzuhalten.
Obwohl die meisten Trails ursprünglich für Wanderer angelegt wurden, zeigt die Mehrzahl der zu diesem Thema durchgeführten Studien, dass sich die Umweltauswirkungen des Mountainbikens auf Trails kaum von denen des Wanderns unterscheiden und deutlich unter den schädlichen Einflüssen von Reitern liegen.[2]
Weit verbreitete Folgen der unsachgemäßen Nutzung von Trails durch Wanderer, Biker und Reiter können sein:[2]
- Vegetationsverlust
- Verdichtung des Mutterbodens
- Bodenerosion
- Veränderung des Ablaufverhaltens von Niederschlagswasser
- nachteilige Änderung der Bedingungen für umliegende Habitate
- Störung und dauerhafte Verdrängung der ansässigen Fauna
Ein weiterer oft beobachteter Effekt ist die Entstehung neuer Trails zur Umgehung besonders beeinträchtigter, beispielsweise verschlammter oder erodierter, Abschnitte. Mittelfristig führt dies zu einer Aufweitung der beanspruchten Fläche und einer Verstärkung der oben genannten Auswirkungen.[3]
Verbote
Nach § 14 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) der Bundesrepublik Deutschland ist das Befahren von Waldwegen mit dem Fahrrad grundsätzlich erlaubt.
Baden-Württemberg
Durch die Zwei-Meter-Regel im § 37.3 des Landeswaldgesetzes in Baden-Württemberg wurde diese Regelung aber verschärft. In diesem Bundesland wird dadurch das Fahrradfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verboten.[4] Dies kommt einem Fahrverbot auf Singlestrails gleich.
Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) hat 2014 gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und den Radsportverbänden eine Petition zur Streichung der Zwei-Meter-Regel mit 58210 Unterschriften beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht. Der Petition wurde nicht stattgegeben. In der Begründung wurde argumentiert, die Zwei-Meter-Regelung würde „im Hinblick auf die Beschränkung des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, in Form der Freizeitbeschäftigung gegenüber dem Recht auf Leben und persönliche Unversehrtheit abgewogen und für angemessen beurteilt“.
Beispiele
Durch die europäischen Alpen führen einige bekannte Mountainbike-Routen, die als Alpenüberquerung angelegt sind und weitgehend aus langen Singletrails in hochalpiner Landschaft modular zusammengesetzt sind:
Literatur
- Managing Mountain Biking, IMBA, 2007
- Ralf Buckley: Environmental Impacts of Ecotourism. CABI Publishing, 2004
Weblinks
Einzelnachweise
- STS: Home. Abgerufen am 29. Mai 2021.
- Environmental Impacts of Mountain Biking: Science Review and Best Practices. Abgerufen am 3. Februar 2014.
- Ralf Buckley: Environmental Impacts of Ecotourism. 2004, CABI. digitalisierte Fassung auf Google Books. Abgerufen am 3. Februar 2014.
- Homepage der Deutschen Initiative Mountainbike e.V., abgerufen am 28. Mai 2021
- Homepage www.openpetition.de, abgerufen am 28. Mai 2021