Rostocker Wappen
Beim Rostocker Wappen handelt es sich um eine Zusammenführung zweier ehemals heraldisch selbständiger Symbole. Der goldene Greif auf blauem Grund diente den Fürsten von Rostock als herrschaftliches Zeichen. Silber über Rot sind die Farben der Hanse, die heute noch die Flaggen und Wappen deutscher Hansestädte kennzeichnen. Beim Druck werden Gold als Gelb und Silber als Weiß wiedergegeben.[1] Die Dreiteilung erscheint bereits auf dem 1367 entworfenen Siegel, mit dem die Hafenabgabe zur Finanzierung des Krieges gegen den dänischen König quittiert wurde. Dieses Signum gilt als Ursprung des Rostocker Wappens in seiner heutigen Form.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock Land Mecklenburg-Vorpommern | |
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Blasonierung | |
Blau und Gold der Rostocker Fürsten Silber und Rot der Deutschen Hanse | |
Basisdaten | |
Einführung: | 1858 |
Rechtsgrundlage: | Siegelführung: 1367 |
Belege: | 10. April 1858: Großherzöglicher Beschluss |
Änderungen: | 1990/91 |
Quellen | |
¹ Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (17. Februar 2021): §1, Abs.2 |
Sigillum, Secretum, Signum
Das älteste überlieferte Siegel zeigt den gekrönten Stierkopf der Herren von Werle, später des Herzogtums Mecklenburg, und die Umschrift SIGILLVM BVRGENSIVM DE ROZSTOK. Es verweist auf die noch stark ausgeprägte Abhängigkeit der Stadt von den Landesherren.[2] Der älteste erhaltene Abdruck stammt aus dem Jahr 1257. Vermutlich entstand das Sigillum jedoch deutlich früher, und zwar zwischen 1227 und 1234, als der neue Stadtherr Heinrich Borwin III. noch unter Vormundschaft seines Bruders Nikolaus I. von Werle gestanden hatte. Dass es auch 1257 noch verwendet wurde, weist möglicherweise auf ein Aufbegehren der Bürgerschaft gegen den Fürsten hin.
Der Greif ist erstmals an einer Urkunde aus dem Jahr 1307 belegt. Das Kontrasiegel zum Sigillum mit der Umschrift SECRETVM BVRGENSIVM DE ROSTOC zeigt das goldene Fabelwesen, das die fürstlichen Herren von Rostock im blauen Feld als Wappen führten. Mit dem Kontrasiegel beglaubigten Bürgermeister und Ratsherren die Ausfertigung und volle Gültigkeit einer Urkunde. Noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts erhielt das Greifensiegel die Funktion eines selbständigen Ratssiegels und blieb fortan in Gebrauch.[2] Die Bezeichnung Secretum verweist auf seine sichere Aufbewahrung.
Das SIGNVM DE ROZTOK von 1367 weist mittig das Ratswappen auf, ein dreigeteilter Schild mit dem aufrecht stehenden Greifen im oberen Feld. Anlass für die Anfertigung war die Finanzierung des Krieges gegen den dänischen König Waldemar IV. Atterdag. Seine gewalttätigen Übergriffe gegen die Hansestädte, die der Kölner Konföderation angehörten, erforderte in Rostock eine Hafenabgabe, die mit dem Siegelstempel quittiert wurde. Um 1700 wurde das auch als Hansisches Signet bezeichnete Signum zur Grundlage des Rostocker Wappens.[2] Das heute von der Stadtverwaltung verwendete Siegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.[3]
- Sigillum 1257
- Secretum 1307
- Signum 1367
Rostocker Wappen
Sigillum, Secretum und Signum waren lange Zeit als gleichwertige Signets anerkannt. So finden sich beispielsweise auf der 1578 bis 1586 entstandenen Federzeichnung des Rostocker Krämers Vicke Schorler wie auch auf dem kolorierten Kupferstich des Flamen Frans Hogenberg (ca. 1575, publiziert 1597) alle drei Wappen nebeneinander. Zur gleichen Zeit entstand das Original des nach Kriegszerstörung in den 1950er-Jahren rekonstruierten Reliefs am ehemaligen Haupttor der Rostocker Stadtbefestigung, dem Steintor. In seiner Blasonierung unterscheidet es sich nicht vom heute gültigen Stadtwappen. Dass dies auch in der Zwischenzeit so war, belegt die Ausschmückung des Thronsaales im Schweriner Schloss mit den Wappen des Großherzogtums Mecklenburg. Die Hansestädte Wismar und Rostock sowie die Residenzstadt Schwerin nehmen den Ehrenplatz direkt über dem Thron ein. Als Großherzog Friedrich Franz II. am 10. April 1858 den Wunsch äußerte, alle Städte und Gemeinden sollten ihre Wappen nach diesen Darstellungen gestalten, sahen die Rostocker Stadtväter keinen Handlungsbedarf.[4]
Das offizielle Wappen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geht auf einen Entwurf des deutschen Malers und Gebrauchsgrafikers Alfred Mahlau von 1936 zurück.[4] Es zeigt von unten nach oben die Farben der Deutschen Hanse, Rot und Silber (Weiß), darüber ein größeres blaues Feld mit dem goldenen Greifen der Fürsten von Rostock. Dass der Greif auch Bestandteil der Wappen der heutigen Landkreise Bad Doberan und Vorpommern-Rügen sowie einiger Städte der Region ist, erklärt sich aus der historischen Zugehörigkeit der Gebiete Kessin, Kröpelin, Doberan, Ribnitz, Marlow, Sülze, Tessin, Gnoien und Kalen zur Herrschaft Rostock.
Das bereits im Altertum bekannte, Löwe und Adler in sich vereinigende Fabeltier wurde wahrscheinlich durch phönizische Händler bis an die Ostsee verbreitet.[2] So unterschiedlich die Darstellungen des mythischen Mischwesens in den Kulturen sein mögen: Seit jeher verkörpert der Greif die beiden Eigenschaften Stärke und Wachsamkeit. Beim Rostocker Wappen wendet er sich nach rechts (aus der Sicht des Schildträgers), auf beiden Hinterbeinen stehend. Die ausgestreckten Krallen sind symbolisch zu deuten als Drohgeste oder Wehrhaftigkeit. Ein interessantes Detail ist die ausgeschlagene Zunge. Ihre Herkunft ist weder auf den Siegeln Heinrich Borwins I., II. und III. noch beim Rostocker Secretum zu suchen. Spätestens seit dem Steintor-Relief ragt sie jedoch bei allen Darstellungen aus dem Schnabel hervor. An die Hanseflagge der Rostocker Handelsschiffe erinnert die horizontale Dreiteilung – wenngleich sie dort nicht ihren Ursprung hat.
Ältere Interpretationen der Blasonierung
- Wappen an der Warnemünder Vogtei 1605
- Rostocker Wappen im Thronsaal des Schweriner Schlosses 1857
- Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1885, auch 6. Aufl. 1909
- Brockhaus' Conversations-Lexikon, 13. Auf. 1898
- Bleiglasfenster im Reichsgericht, Leipzig, 1895
- Lexikon Städte und Wappen der DDR, Leipzig 1979
Siehe auch
Weblinks
Anmerkungen
- Wappen und Logo. In: Rathaus Rostock. Abgerufen am 19. Juni 2021.
- Karsten Schröder (Hrsg.): Rostocks Stadtgeschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart. Hinstorff, Rostock 2013, ISBN 978-3-356-01570-6, S. 399–401.
- rathaus.rostock.de: Hauptsatzung § 1 Abs. 5 (Memento vom 12. Juni 2021 im Internet Archive)
- Schriftliche Auskunft Büro des Oberbürgermeisters, Fachbereich Presse- und Informationsstelle, vom 15. Juni 2021