Revolutionstribunal
Das Revolutionstribunal (französisch tribunal révolutionnaire) war ein vom Nationalkonvent gegründeter Gerichtshof für Prozesse gegen politische Gegner der Französischen Revolution und wurde einer der mächtigsten Motoren der Terrorherrschaft.
Geschichte
Am 10. März 1793 entschied der Konvent auf Vorschlag Dantons, dass in Paris ein außerordentliches Strafgericht installiert werden solle,[2] das durch ein Dekret am 29. Oktober 1793 den offiziellen Namen Revolutionstribunal erhielt. Es bestand aus fünf Richtern und einem Staatsanwalt mit zwei Vertretern, alle vom Konvent ernannt; außerdem sollte der Konvent 12 Bürger zu Geschworenen ernennen. Gegen seine Urteile war keine Berufung möglich. Mit Martial Herman als Gerichtspräsident und Antoine Quentin Fouquier-Tinville als Staatsanwalt terrorisierte das Tribunal Royalisten, widerspenstige Priester und alle Akteure der Gegenrevolution. Das Tribunal tagte im Pariser Palais de Justice.
Schon bald wurde es auch für persönliche Zwecke verwendet, insbesondere durch Robespierre, der es für die Verurteilung seiner Gegner einsetzte. Die Exzesse des Revolutionstribunals nahmen mit Robespierres Vormachtstellung im Wohlfahrtsausschuss zu. Am 10. Juni 1794 wurde auf seine Veranlassung das berüchtigte Gesetz vom 22. Prairial („Schreckensgesetz“) bekanntgegeben, das Häftlingen untersagte, Rechtsbeihilfe für ihre Verteidigung in Anspruch zu nehmen, das die Anhörung von Zeugen unterdrückte und den Tod durch die Guillotine zur einzig möglichen Strafe machte.[3][4] Zwischen April 1793 und Juni 1794 wurden 1487 Personen zum Tode verurteilt; allein im Juli 1794 dann weitere 1138 Personen bei insgesamt 1306 Freisprüchen.[5]
Die Liste der Häftlinge, die vor das Tribunal geschickt werden sollten, wurde von einer Kommission angefertigt und nach einer Überarbeitung durch den Sicherheitsausschuss und den Wohlfahrtsausschuss gemeinsam unterzeichnet. Obwohl Robespierre der Hauptgutachter des Tribunals war, ist nur eine Liste mit seiner Unterschrift überliefert. Das Revolutionstribunal wurde am 31. Mai 1795 abgeschafft. Zu seinen berühmtesten Opfern zählten Marie-Antoinette, die Hébertisten, die Dantonisten und mehrere Girondisten. Ähnliche Tribunale gab es auch in den Provinzen.
Siehe auch
Weblinks
- Tagebuch des Revoluzions-Tribunals in Paris, 1794
- Das Revolutionstribunal. In: Brockhaus Conversations-Lexikon. Band 4. Amsterdam 1809, S. 252–255 (Online bei Zeno.org)
- Vor dem Revolutionstribunal. In: Die Gartenlaube. Heft 14, 1892, S. 440–441, 451 (Volltext [Wikisource]).
Einzelnachweise
- aus Dauban, La Démagogie en 1793 à Paris, H. Plon 1868
- 10. März 1793: Revolutionstribunal eingerichtet Damals, 22. März 2018
- Kalenderblatt 10. Juni 1794: Wohlfahrtsausschuss verschärft Terrorherrschaft Die Welt, 9. Juni 2016
- Die Hochphase (1792-1794): Französische Revolution Bayerischer Rundfunk, 29. November 2010
- Le Tribunal révolutionnaire Website des Französischen Justizministeriums, 23. Mai 2011 (französisch)