Reskript
Das Reskript (lat.: rescriptum, etwa „Antwortschreiben“, „Rückantwort“) ist im römischen Recht eine kaiserliche Rechtsquelle (constitutio) zur Regelung von Rechtsfragen im Einzelfall. Nach heutigem Verständnis trägt es Züge eines Gesetzes und eines Verwaltungsakts (Bescheids) gleichermaßen.
Römisches Recht
Per Reskript wurden Anfragen oder Eingaben öffentlicher oder privater Personen schriftlich durch den Kaiser und dessen Sekretariate beantwortet. Die rescripta gehörten neben den mandata („Mandate“ i. S. v. „Befehl“ oder „dienstliche Weisung an Beamte“), den edicta („Edikte“ i. S. v. „Verordnungen“, „Allgemeinverfügungen“) und den decreta („Dekrete“, „Erlasse“) zu den unmittelbaren römischen Kaisergesetzen.[1] Die gesammelten rescripta sind Bestandteile der justinianischen Gesetzgebung, erhalten geblieben im später so genannten Codex Iuris Civilis, bedeutendster Teil der uns überlieferten römischen Rechtslehre.
Das Reskript selbst ist die Antwort auf eine Anfrage an die kaiserliche Rechtskanzlei zu einem bestimmten Sachverhalt. Die Antwort oder Entscheidung der Kanzlei war rechtlich bindend; das einzige Rechtsmittel des Streitgegners bestand darin, zu behaupten, dass der Inhalt des Schreibens an die Kanzlei von Anfang an nicht korrekt war. Traditionell erging das Reskript entweder in Form eines Briefes (epistula), oder die Antwort wurde unmittelbar unter den Text des Eingabeschreibens notiert (subscriptio). In dieser Form war das Rechtsinstitut nicht nur in klassischer Zeit, sondern auch im byzantinischen Recht, im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ und auch danach noch in verschiedenen deutschen Bundesstaaten und in anderen Ländern mit römischer Rechtstradition in Gebrauch.
Kanonisches Recht
Das römisch-katholische Kirchenrecht hat das Institut des Reskriptes im Prinzip unverändert aus dem römischen Verwaltungsrecht übernommen und als eine gängige Form der kanonischen Entscheidung von Einzelfällen durch die hierarchischen Oberen (Bischof, Papst) etabliert. Heute gehört das Reskript zu den im Codex Iuris Canonici geregelten Formen kirchlichen Verwaltungshandelns und bezieht sich auf Einzelfallentscheidungen des Heiligen Stuhls.
Systematisch gehört das Reskript zusammen mit dem Präzept (Verwaltungsbefehl) zu den Dekreten für Einzelfälle. Per Reskript werden dem Begünstigten auf entsprechendes Ersuchen (Petition) Gnadenerweise (Indulte) wie Dispensen oder Privilegien gewährt oder Erlaubnisse (Lizenzen) erteilt.
Ein Rescriptum ex Audientia SS.mi ist eine von einem Kurienmitarbeiter schriftlich fixierte mündliche Entscheidung des Papstes.[2][3]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Für Reskripte: Ulpian, libro primo institutionum, in Digesten 1.4.1; für Edikte und Dekrete: Gaius, Institutiones Gai, 1.5 (decreto vel edicto vel epistula).
- Martina Tollkühn: Die Frage nach der päpstlichen Interpretation von Amoris laetitia 8 – Das «Rescriptum ex audientia ss.mi» und ein apostolischer Brief an die Bischöfe von Buenos Aires.
- Heiner Grote: Was verlautbart Rom wie? Eine Dokumentenkunde für die Praxis.