Rechnungslegungsstandard
Bei Rechnungslegungsstandards handelt es sich um national oder international angewandte Prinzipien zur Rechnungslegung. Sie regeln, nach welchen Grundsätzen ein Unternehmen bilanziert, also seine Bilanz, seine Gewinn- und Verlustrechnung und andere Dokumente zur Berichterstattung über seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufstellt.
Jedes dieser Regelwerke wie zum Beispiel IFRS besteht aus einem Bündel von Einzelstandards wie IFRS 1, IFRS 2 usw., von denen sich jeder mit einem Einzelproblem befasst. Daneben gibt es auch Standards für einzelne Branchen und Sektoren.
Rechnungslegungsstandards können vom Gesetzgeber oder von einem Expertengremium festgelegt werden. Im Letzteren Fall sind sie nicht unmittelbar geltendes Recht, sondern werden entweder von den Wirtschaftsprüfern akzeptiert und bei der Prüfung umgesetzt oder durch den Gesetzgeber in geltendes Recht umgewandelt. Die Übernahme der internationalen Standards IFRS erfolgt beispielsweise durch eine EU-Verordnung in geltendes Recht.
Bekannte Rechnungslegungsstandards sind:
- United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in den USA, festgelegt vom Financial Accounting Standards Board (FASB)
- International Financial Reporting Standards (IFRS, früher IAS) für die internationale Rechnungslegung, die insbesondere für Konzernabschlüsse innerhalb der Europäischen Union angewandt werden, festgelegt vom International Accounting Standards Board (IASB)
- das Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland, das Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Österreich und weiteren Staaten, festgelegt vom Gesetzgeber
- ergänzend hierzu die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) für die Anwendung der teils informellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in Deutschland, festgelegt vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
- Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER oder „Swiss GAAP“) in der Schweiz
- Generally Accepted Accounting Practice (UK-GAAP) in Großbritannien, festgelegt vom Accounting Standards Board (ASB)
- Japanischer Kostenrechnungsstandard, im Jahr 1962 vom japanischen Finanzministerium veröffentlichter Rechnungslegungsstandard
- Russian Accounting Standards (РБСУ oder RAS) für die Rechnungslegung in Russland
Daneben kann die lokale Steuergesetzgebung relevant sein (vgl. Steuerbilanz).
Grundsätzlich besteht das Bestreben, die verschiedenen Standards zu vereinheitlichen. Besonders ausgeprägt ist der Wunsch, eine Vereinheitlichung von IFRS und US-GAAP herbeizuführen. Auch die Rechnungslegung nach HGB näherte sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz internationalen Standards an.
Unternehmen in Deutschland müssen grundsätzlich nach HGB bilanzieren. Ein Jahresabschluss nach IFRS ist seit 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne und seit 2007 für Gesellschaften verpflichtend, die Schuldtitel an der Börse haben oder an einer US-amerikanischen Börse gelistet sind. Diese Abschlüsse sind „befreiend“, das heißt die Verpflichtung eines HGB-Abschlusses entfällt. Für andere Unternehmen bzw. die Einzelabschlüsse bestehen Wahlrechte.[1]
Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder deren Aktien auf internationalen Märkten gehandelt werden, müssen darüber hinaus die Vorschriften der jeweiligen Länder beachten, was zu widersprüchlichen Anforderungen und Mehrfachbilanzierung führen kann.
Literatur
- Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul: Externes Rechnungswesen. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006. google books
Einzelnachweise
- Wilfried Funk, Jonas Rossmanith: Internationale Rechnungslegung und internationales Controlling. Springer, 2007, S. 34.