Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
Der DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist ein am 17. März 1998 gegründeter deutscher Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung. Er hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Das DRSC e.V. wurde durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ; heute: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV) mit Vertrag vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB anerkannt.
Der DRSC vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der deutschen Wirtschaft bei internationalen Rechnungslegungsgremien. Dies geschieht unter anderem beim International Accounting Standards Board (IASB) und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).
Struktur
Aktuelle Struktur
Die Organe und Gremien des DRSC sind[1]:
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Nominierungsausschusses, die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages, den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Wahl des Abschlussprüfers sowie alle wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen sowie für Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung sowie die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens.
Mitglieder des DRSC sind Unternehmen, Verbände und juristische Personen, die von der Rechnungslegung betroffen sind. Die Mitglieder sind nach § 4 der Satzung des DRSC folgenden sog. Segmenten zugeordnet:[2]
- Kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände
- Nichtkapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände
- Banken und deren Verbände
- Versicherungen und deren Verbände
- Wirtschaftsprüfung und deren Verbände
Nach § 342 HGB dürfen die Mitgliedschaftsrechte der Mitglieder nur von Personen ausgeübt werden, die Rechnungsleger sind.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat
- legt die Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des Vereins fest,
- wählt die Mitglieder der Fachausschüsse,
- bestellt, berät und überwacht das Präsidium.
Der Verwaltungsrat hat 20 Mitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist seit 2010 der Finanzvorstand der Siemens AG Ralf P. Thomas.
Nach § 12 der Satzung des DRSC hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrates ohne Stimmrecht teilzunehmen
Präsidium
Das Präsidium führt die Geschäfte des Vereins und leitet die Fachausschüsse.
Präsident ist seit März 2021 Georg Lanfermann[3]. Sein Vorgänger war Andreas Barckow.
Vizepräsident ist seit April 2021 Sven Morich.[4]
Fachausschüsse
Die Fachausschüsse sind zuständig sind für die Facharbeit, also die Erstellung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a HGB, Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB, Stellungnahmen gegenüber nationalen und internationalen Adressaten zu Fragen der Rechnungslegung, Diskussionspapieren, sonstigen Stellungnahmen und Veröffentlichungen.
Das DRSC hat zwei Fachausschüsse:
- IFRS-Fachausschuss
- HGB-Fachausschuss
Mitglieder der Fachausschüsse dürfen nach § 342 HGB nur Personen sein, die Rechnungsleger sind.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums und der Fachausschüsse. Nach § 14 der Satzung des DRSC sind die Vorschläge des Nominierungsausschusses für den Verwaltungsrat in dem Sinne verbindlich, dass nur vom Nominierungsausschuss vorgeschlagene Personen gewählt werden können.
Struktur bis 2010
Bis zur Reform 2010 hatte das DRSC als Organe die Mitgliederversammlung und den Vorstand und als Gremien den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) und Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC).[5]
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, die einmal jährlich stattfand, beschloss unter anderem über die Wahl und die Entlastung des Vorstands, den Jahresetat und das Drei-Jahres-Budget sowie über Satzungsänderungen
Vorstand
Der Vorstand wählte die Mitglieder der beiden Gremien, genehmigte deren Geschäftsordnungen, überprüfte die Strategie des DRSC und war verantwortlich für die Sicherstellung der Finanzierung des Vereins
Gremien bis 2010
Bis zur Einführung der Fachausschüsse 2010 erfolgte die Facharbeit in den Gremien Deutscher Standardisierungsrat (DSR) und Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC). Mitglieder von DSR und RIC durften nach § 342 HGB nur Personen sein, die Rechnungsleger sind.
Deutscher Standardisierungsrat (DSR)
Der DSR
- entwickelte die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342 HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS),
- erarbeitete Stellungnahmen
- zu Diskussionspapieren und Standardentwürfen des International Accounting Standards Board (IASB),
- zu Verlautbarungen anderer Rechnungslegungsorganisationen.
Präsidenten der DSR waren Hans Havermann (1998–2002), Klaus Pohle (2003–2005), Harald Wiedmann (2006–2007) und Liesel Knorr (2007–2011).
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)
Das RIC
- entwickelte Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB
- erarbeitete Stellungnahmen zu Interpretationsentwürfen des International Financial Reporting Interpretations Committee.
Rechnungslegungsstandards
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC hat bisher mehrere Standards (DRS) zu verschiedenen Themen der Konzernrechnungslegung verabschiedet. Die Standards interpretieren die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und füllen Regelungslücken, wobei sie sich an internationalen Rechnungslegungsvorschriften orientieren. Die DRS wurden im Wesentlichen vom BMJ bekannt gemacht. Damit gilt die gesetzliche Vermutung des § 342 HGB, dass bei der Beachtung dieser Standards Konzernabschlüsse nach deutschem Bilanzrecht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Der rechtliche Charakter der DRS sowie deren Verpflichtungsgrad sind jedoch umstritten.[6] Bis auf Regelungen zum Lagebericht betreffen sie ausschließlich nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht für eine Konzernrechnungslegung nach internationalen Vorschriften optiert haben.
Neben dem DRSC veröffentlicht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Interpretationen der deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften in der Form von Standards.
Finanzierung
Das DRSC e.V. finanziert seine Tätigkeit vollständig aus den Mitgliedsbeiträgen sowie durch Lizenzvergabe, Veröffentlichungen und sonstige Einnahmen. [7]
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele: Bilanzen. 12. Auflage. IDW-Verlag, Düsseldorf 2012, ISBN 978-3-8021-1904-0.
- Bernhard Pellens, u. a.: Internationale Rechnungslegung: IFRS 1 bis 8, IAS 1 bis 41, IFRIC-Interpretationen, Standardentwürfe. Mit Beispielen, Aufgaben und Fallstudie. 8. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-7910-2938-2.
Einzelnachweise
- Organe & Gremien • DRSC e.V. In: DRSC e.V. (drsc.de [abgerufen am 4. September 2017]).
- DRSC e.V.: Satzung des Vereins. 2. Juli 2018, abgerufen am 24. August 2019.
- WP/StB Georg Lanfermann • DRSC Website. Abgerufen am 16. September 2021 (deutsch).
- Prof. Dr. Sven Morich zum Vizepräsidenten des DRSC gewählt • DRSC Website. 2. Februar 2021, abgerufen am 3. November 2021 (deutsch).
- DRSC e.V.: Jahresbericht 2009. S. 92, abgerufen am 24. August 2019.
- Bernhard Pellens, u. a.: Internationale Rechnungslegung: IFRS 1 bis 8, IAS 1 bis 41, IFRIC-Interpretationen, Standardentwürfe. Mit Beispielen, Aufgaben und Fallstudie, 2011, Seite 51
- Profil • DRSC e.V. In: DRSC e.V. (drsc.de [abgerufen am 4. September 2017]).