Pflichtlager

Pflichtlager sind in der Schweiz ein rechtlich geregeltes System der wirtschaftlichen Landesversorgung zur Haltung von Notvorräten, um die Versorgungssicherheit in Krisen wahren zu können.

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Im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Teil des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) ist die Sektion Pflichtlager die verantwortliche Behörde.

Geschichte

Durch die Kontinentalsperre von 1806 wurden die eidgenössischen Behörden erstmals mit Versorgungsengpässen bei Baumwolle und Kolonialwaren konfrontiert. Das System der Schweizer Pflichtlager wurde wegen der Nahrungsmittelknappheit nach dem Ersten Weltkrieg begründet. Der Bund errichtete Ende der 1920er Jahre als Reaktion erstmals einen Vorrat an Brotgetreide. Die Pflichtlagerpolitik war während längerer Zeit auf Kriegsereignisse ausgerichtet.

Seit den 1980er Jahren und dem Mauerfall stehen Naturkatastrophen, Bioterror, Epidemien, Streiks oder technische und wirtschaftliche Schwierigkeiten im Vordergrund der Planungen und der darauf beruhenden Bedarfsabschätzungen. Die Hochwasser im Jahr 1999 führten zur Sperrung der Rheinschifffahrt und zeigten, wie schnell sich die Versorgung mit Mineralölen verschlechtern kann.

Ab 2004 wurde die Bevorratung von Seife, Waschmittel, Schmieröl, Kakaobohnen und Saatgut aufgegeben und die Bevorratung von Lebensmitteln auf vier Monate gekürzt. Die Kosten der Lagerhaltung halbierten sich damals auf 130 Millionen Franken, etwa 18 Franken je Einwohner, im Jahr.[1] Gelagert werden Produkte, die in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge vorhanden sind, um bestimmte Krisenszenarien zu überstehen, wie z. B. Versorgungsunterbrechungen.

Die Lager werden in einer vom Staat festgelegten Menge von der Privatwirtschaft vorgehalten. Die Kosten der Vorratshaltung werden über eine Umlage auf die Preise der Güter aufgeschlagen. Zum Pflichtlager gehören insbesondere Lebensmittel, Heilmittel und Erdölprodukte.

Wichtige Zusammenschlüsse der Industrie zur Erfüllung der Pflichten werden in den folgenden Abschnitten erläutert.[2]

Das Parlament will wieder ein Pflichtlager für Ethanol einführen (siehe auch: Schweizer Ethanolimport).[3]

réservesuisse genossenschaft

Die private réservesuisse genossenschaft[4], entstanden 2004 aus dem Zusammenschluss der Treuhandstelle der Schweizerischen Lebensmittelimporteure (TSL) und der Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter (TSG), verwaltet das Pflichtlager für Lebensmittel und Futtermittel.

Vorgehalten werden[5][6] für den durchschnittlichen Bedarf der Schweizer Bevölkerung

sowie als Energie- und Proteinträger zur menschlichen Ernährung als auch zu Futterzwecken

  • Energieträger (Durchschnittsbedarf für 3 Monate)
  • Proteinträger (Durchschnittsbedarf für 2 Monate)

Agricura

Die Genossenschaft Agricura bevorratet Düngemittel.[7][8]

Helvecura

Die ebenfalls als Genossenschaft organisierte Helvecura, die Treuhandstelle der Schweizerischen Heilmittel-Pflichtlagerhalter, bevorratet Medikamente, vor allem Antibiotika und antivirale Mittel.[9]

Aber auch Insulin für 2 Monate wird vorgehalten.[6]

Carbura

Die Carbura wurde 1932 gegründet und ist die Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft.[10]

Diese muss Vorräte vorhalten, die den Bedarf der Schweiz an Autobenzinen, Dieselöl, Heizölen für 4,5 Monate sowie den für Flugpetrol für drei Monate abdecken.[11]

Einzelnachweise

  1. Larisse Bieler: Schweizer Pflicht
  2. NZZ vom 16. Oktober 2005: Schweizer Pflicht. Im Auftrag des Staates horten Firmen in Schweizer Pflichtlagern Reis und Kaffee, Heizöl und Tamiflu im Wert von über fünf Milliarden Franken. Wenn's brenzlig wird, werden die Lager angezapft.
  3. Neu: Ethanol aus Schweizer Zuckerrüben. In: Schweizer Bauer. 22. Februar 2021, abgerufen am 22. Februar 2021.
  4. ReserveSuisse
  5. Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
  6. Samuel Jaberg: Wie die Schweiz im Krisenfall überlebt. In: swissinfo.ch. 24. April 2019, abgerufen am 1. April 2020.
  7. Meldeportal der Agricura
  8. Agricura
  9. Helvecura
  10. Zweck und Aufgaben der CARBURA. In: carbura.ch. Abgerufen am 2. Januar 2020.
  11. Pflichtlagersortiment. In: bwl.admin.ch. 9. September 2016, abgerufen am 27. April 2019.
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