Diözesanpriester
Diözesanpriester, auch Weltpriester oder Säkularkleriker (veraltet auch Leutpriester oder Laienpriester) genannt, ist in der römisch-katholischen Kirche ein Priester, der in einem Bistum inkardiniert ist und damit dessen Klerus angehört (Weltklerus, Diözesanklerus). Im Unterschied dazu sind Ordenspriester in ihrer Gemeinschaft inkardiniert, leben nach den evangelischen Räten und der Regel oder den Konstitutionen ihrer Gemeinschaft und sind ihrem Ordensobereren unterstellt.
Diözesanpriester sind vorrangig in der Seelsorge in den Gemeinden und Sonderaufgaben innerhalb der Diözese tätig. Sie erfüllen damit in der Regel die klassischen Aufgaben des Klerus, das Volk Gottes zu lehren, zu führen und durch Sakramentenspendung zu heiligen. Die in einer Diözese tätigen Priester sind jedoch nicht zwangsläufig alle dort inkardiniert. Es gibt oftmals auch Ordenspriester oder Priester anderer Diözesen, die von ihrem Oberen oder ihrem Diözesanbischof mit dem Dienst in einem anderen Bistum beauftragt wurden.
Alle Priester der römisch-katholischen Kirche unterstehen einem Oberen. Im Fall des Diözesanpriesters ist dies der Ortsbischof. Der Priester verspricht Ehelosigkeit und Gehorsam und Ehrfurcht gegenüber dem Bischof. Den Lebensunterhalt bezieht er von seinem Bischof, der auch den Einsatz des Priesters bestimmt.
Diözesanpriester unterscheiden sich von Ordenspriestern in mehrfacher Hinsicht. Beide haben zwar das Weihesakrament empfangen, der Ordenspriester gelobt jedoch ein Leben nach den evangelischen Räten (Armut, ehelose Keuschheit, Gehorsam), lebt nach einer Ordensregel und untersteht dabei einem Ordensoberen. Die Angehörigen einer Ordensgemeinschaft tragen teilweise einen Habit und unterscheiden sich damit äußerlich von Diözesanpriestern. Auch die Diözesanpriester sind jedoch kirchenrechtlich verpflichtet, durch „geziemende kirchliche Kleidung“ als Priester erkennbar zu sein (284 CIC).