Oberstabsfeldwebel
Der Oberstabsfeldwebel ist ein Dienstgrad der Bundeswehr.
Bundeswehr
Oberstabsfeldwebel | |
---|---|
Dienstgradgruppe | Unteroffiziere mit Portepee[2] |
NATO-Rangcode | OR-9[3] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Oberstabsfeldwebel |
Dienstgrad Marine | Oberstabsbootsmann[4] |
Abkürzung (in Listen) | OStFw (OSF)[5] |
Besoldungsgruppe | A9Z nach BBesO[6] |
Der Dienstgrad Oberstabsfeldwebel wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
In der Bundeswehr ist der Oberstabsfeldwebel ein Unteroffiziersdienstgrad,[4] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee zählt.[2][A 2] Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee können Oberstabsfeldwebel auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.[8][9]
Oberstabsfeldwebel versehen in der Regel ihren Dienst in höheren Stäben und Ämtern. In der Truppe werden sie in herausgehobenen Dienststellungen eingesetzt: In den Einheiten (i. d. R. Kompanie) der Streitkräfte dienen sie als Kompaniefeldwebel („Spieß“), als S3-Feldwebel der Verbände (i. d. R. Bataillone) oder als Truppenversorgungsbearbeiter Streitkräfte. In der Kampf-, Führungsunterstützungs- und Logistiktruppe kommen sie auch als Zugführer zum Einsatz. Aufgrund der Dienststellung können Oberstabsfeldwebel in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10]
Ernennung und Besoldung
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Oberstabsfeldwebel trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Oberstabsfeldwebel können Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstabsfeldwebel ist nicht vorgesehen. Der Dienstgrad kann frühestens 19 Jahre nach Ernennung zum Feldwebel[A 3] und sechs Jahre nach Ernennung zum Hauptfeldwebel[A 3] erreicht werden.[11][12][13][A 4]
Oberstabsfeldwebel werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A9 mit Amtszulage besoldet.[6]
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Oberstabsfeldwebel zeigt einen Kopfwinkel, darunter zwei Winkel, alle drei mit der Spitze nach oben, und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen.[4][1]
Geschichte
Der Dienstgrad Oberstabsfeldwebel wurde 1955 mit Gründung der Bundeswehr neu eingeführt. Das Bundesministerium der Verteidigung setzte den Dienstgrad Oberstabsfeldwebel (ebenso Stabsbootsmann, Stabsfeldwebel und Oberstabsbootsmann) mit Einführung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes 1969 auf den Aussterbeetat.[14] Neubeförderungen wurden erst seit Anfang 1983 wieder möglich. Spitzendienstgrad der Unteroffiziere war daher zeitweise der Hauptfeldwebel, der über die Besoldungsgruppe A8 hinaus nun auch die Besoldungsgruppen A9 sowie A9 mit Amtszulage erreichen konnte. Diese Regelung entfiel zum 1. Januar 1983.[15]
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade
Den Dienstgrad Oberstabsfeldwebel führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Oberstabsbootsmann.[4][4] In den Streitkräften der NATO ist der Oberstabsfeldwebel zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-9 äquivalent.[3]
In den Feldwebellaufbahnen ist der Oberstabsfeldwebel gemäß Nr. 127 f. ZDv 20/7 eine Rangstufe über dem rangniedrigeren Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). Der Oberstabsfeldwebel ist der höchste Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee und der Spitzendienstgrad in den Feldwebellaufbahnen; Soldaten der Feldwebellaufbahnen werden also in dieser Laufbahn nicht weiter befördert.[A 5] Einen dem Oberstabsfeldwebel übergeordneten Dienstgrad gibt es in diesen Laufbahnen daher nicht.[13] Nach § 4 der Vorgesetztenverordnung sind alle Offiziere, deren niedrigste Dienstgrade der Leutnant (für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) und der Leutnant zur See (für Marineuniformträger) sind, in den dort definierten Grenzen Vorgesetzte des Oberstabsfeldwebels.[9]
Unteroffizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[16] | Höherer Dienstgrad[16] | |
Stabsfeldwebel Stabsbootsmann |
Oberstabsfeldwebel Oberstabsbootsmann |
- |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Wehrmacht
Der Bundeswehrdienstgrad ist nicht zu verwechseln mit dem Stabsoberfeldwebel, der in der Kriegsmarine der deutschen Wehrmacht von 1939 bis 1945 der höchste Feldwebeldienstgrad war.
Weblinks
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Heeresaufklärungstruppe. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
- Heeres- und Luftwaffenuniformträger dieser Dienstgradgruppe werden inoffiziell auch als Feldwebeldienstgrade zusammengefasst. Unteroffiziere mit Portepee, die entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger führen, werden inoffiziell auch als Bootsleute bezeichnet.
- Wenn dieser Dienstgrad nicht durchlaufen wurde, weil die Einstellung beispielsweise direkt mit einem höheren Dienstgrad erfolgte, werden fiktive Dienstzeiten angerechnet, die sich nach der Soldatenlaufbahnverordnung mindestens nach der Ernennung in den geforderten Dienstgrad (hier: Feldwebel bzw. Hauptfeldwebel) bis zur Dienstzeit im jetzigen Dienstgrad ergeben hätten.
- ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (TitelErg=Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
- Ein Wechsel in eine andere Laufbahn (beispielsweise in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes) und die anschließende Ernennung zum Offizier ist möglich, aber selten.
Einzelnachweise
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (web.archive.org [PDF; 3,3 MB; abgerufen am 1. September 2021] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014] Englisch).
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
- Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento des Originals vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Bundesgesetzblatt Teil I 1969 Nr. 43 vom 4. Juni 1969. Fünfte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung.
- Bundesgesetzblatt Teil I 1983 Nr. 13 vom 24. März 1983. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung.
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).