Obergericht Hameln
Das Obergericht Hameln war ein kleines Obergericht im Königreich Hannover. Es hatte seinen Sitz in Hameln in Niedersachsen.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1]
Zum 1. Oktober 1852 wurden 12 Große und 4 Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Hameln eingerichtet.[2]
Dem Obergericht Hameln waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Aerzen
- Amtsgericht Coppenbrügge
- Amtsgericht Grohnde
- Amtsgericht Hameln
- Amtsgericht Lauenau
- Amtsgericht Lauenstein
- Amtsgericht Polle
- Amtsgericht Springe
- Amtsgericht Münder[3]
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde es zunächst zu einem preußischen Obergericht und wurde 1879 aufgehoben. Sein Gerichtsbezirk wurde dem des Landgerichtes Hannover zugeordnet.
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online
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