Oberbehörde
Eine Oberbehörde ist im deutschen mehrstufigen Behördenaufbau von oberster, oberer, mittlerer und unterer Behörde die direkt unterhalb der Ministerialebene liegende Bundes- oder Landesbehörde.
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundes- oder Landesgebiet, und sie untersteht unmittelbar einer obersten Behörde. Die Oberbehörde ist oft eine aus dem vorgeordneten Ministerium ausgegliederte Fachbehörde.[1]
Oberbehörden haben im Allgemeinen keine nachgeordneten Behörden, aber nicht selten eine oder mehrere Außenstellen.[2]
Im Bereich des Bundes heißen die Oberbehörden oft Bundesamt oder Bundesanstalt.
Bundesoberbehörden sind beispielsweise:
- Bundeskriminalamt (BKA), Wiesbaden mit Außenstellen
- Bundespolizeipräsidium, Potsdam mit elf nachgeordneten Bundespolizeidirektionen
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Flensburg
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Braunschweig
- Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Köln
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Nürnberg mit zahlreichen Außenstellen
- Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Köln
- Bundesnachrichtendienst (BND), Berlin und Außenstellen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn
- Bundesverwaltungsamt (BVerwA), Köln
- Bundessprachenamt (BSprA), Hürth
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn
- Bundeskartellamt, Bonn
- Bundesamt für Justiz, Bonn
Einige Behörden mit dem Rang einer Bundesoberbehörde werden als zentrale Bundesbehörden bezeichnet.
Landesoberbehörden in Hessen sind beispielsweise:
- Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LAV), Wiesbaden
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Wiesbaden
- Hessische Eichdirektion, Darmstadt
- Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Wiesbaden (seit 1. Januar 2012, als Nachfolger des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen [LASV], Wiesbaden, und der Ämter für Straßen- und Verkehrswesen und der ihnen zugeordneten Straßen- und Autobahnmeistereien)
- Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Frankfurt am Main und Dillenburg
- Informationstechnik-Stelle des hessischen Justiz, Bad Vilbel
Im hessischen Landesbereich gibt es neben den Landesoberbehörden (Landesamt, Landesanstalt) die Landeseinrichtungen. Beiden fehlt wegen ihrer z. T. auf den Wissenschafts- und Informationsbereich liegenden Ausrichtung oft ein bestimmter Territorialbezug; sie sind ebenfalls für das gesamte Land zuständig.
Einzelnachweise
- Ulrich Battis, Allgemeines Verwaltungsrecht, C. F. Müller 1985, S. 50, Rdnr. 63.
- Zur Definition vgl. Model/Creifelds, Staatsbürgertaschenbuch, 32. Auflage 2007, Nr. 91, S. 223.