Nikolaus Hallauer

Nikolaus Hallauer (* 8. Dezember 1803 i​n St. Wendel; † 14. November 1887 i​n Metz)[1] w​ar ein deutscher Jurist. Als Mitglied d​es Deutschen Preß- u​nd Vaterlandsverein setzte e​r sich für d​en Erhalt d​er Presse- u​nd Meinungsfreiheit i​n Deutschland e​in und w​ar Redner d​es Hambacher Festes v​on 1832.[2]

Nikolaus Hallauer (Altersbildnis)

Leben und Wirken

Nikolaus Hallauer w​urde am 8. Dezember 1803 i​n St. Wendel geboren. Die e​rste Unterweisung auf d​em Gebiete d​er Wissenschaften erhielt e​r in seinem Heimatort b​ei Lehrer Johannes Schué,[3] m​it dem u​nd Pfarrer Karl Wilhelm Juch gemeinsam e​r als später z​u den führenden politischen Köpfen d​es St. Wendeler Aufruhrs v​on 1831/32 i​m sachsen-coburgischen Fürstentum Lichtenberg zählte.[4]

Von Mai 1824 bis September 1826 studierte er Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.[1] Ab 1827 war er Advokat am Herzoglichen Landgerichte des Fürstentums Lichtenberg zu St. Wendel.[1] Er war Mitglied der „Kellerschen Gesellschaft“ die sich als national-liberale Gruppierung verstand, wobei der Name nach Ort des Treffens dem Wirtshaus des Peter Keller gewählt war.[4][5] 1832 wurde er Mitglied des Deutschen Preß- und Vaterlandsverein wie auch seine Arbeitskollegen Hen und Bonner, die die St. Wendeler Vereinsfiliale mit Weiteren zusammen führten.[5] Als Filialfunktionär trat er als Redner für das Fürstentum Lichtenberg beim Hambacher Fest auf, wo der „Advokat aus St. Wendel“ einem zeitgenössischen Bericht in der konservativen Presse zufolge „das Volk zum Widerstande aufforderte, und hierbei feierlichst den Beistand seiner Landsleute zusagte.“[6] Hallauer war anwesend bei der Besprechung in der Wohnung des Landstands Schoppmann, an deren Ende er meinte: Im Gefängnis sehen wir uns wieder.[7] Er nahm am St. Wendeler Aufruhr teil, der erst nach Einmarsch von 1.000 preußischen Soldaten und Verhängung des Ausnahmezustands zu beruhigen war. Daraufhin wurde er auf Betreiben der königlich bayerischen Regierung des Rheinkreises als einer der heftigsten Redner auf dem Hambacher Berge[8] am 13. Juli 1832 in St. Wendel verhaftet.[9] Es kam im Januar 1833 zur Verurteilung zu zwei Jahren Haft wegen Beleidigung der Regierung in Bezug auf ihre Amtsverrichtungen. Wegen Verbreitung verbotener Druckschriften kamen dazu weitere drei Monate Haft, 50 Franken Geldstrafe und der Verlust der staatsbürgerlichen Rechte für die Dauer von fünf Jahren.[10] Am 23. Juli 1833 wurde Hallauer, nachdem er in Speyer von einem weiteren Anklagepunkt, seiner Teilnahme am Hambacher Fest und der dort gehaltenen Rede, freigesprochen worden war, provisorisch entlassen. Dies führte zu irrtümlichen, später aber widerrufenen Pressemeldungen von einer angeblichen Begnadigung. Nur drei Tage später, am 26. Juli 1833, ließ der Herzog von Sachsen-Coburg Hallauer jedenfalls wegen Disziplinar- und anderer Vergehen aus dem Dienst entlassen und aus der Advokatenliste streichen. Zwar war der Anwalt auf freiem Fuß, die Gefängnisstrafe als solche und der Verlust der staatsbürgerlichen Rechte auf fünf Jahre blieben jedoch bestehen.[11] Der „Aufruhr“, an dem Hallauer beteiligt war, führte letztendlich dazu, dass im Jahre 1834 die als schlecht regierbar geltende Exklave Sachsen-Coburg und Gothas an Preußen verkauft wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Anwalt jedoch bereits außer Landes; er war im August 1833 vor weiterer Ahndung nach Metz im Nordosten Frankreichs. geflüchtet.[1]

Zu d​en Wahlen für d​ie Frankfurter Nationalversammlung kehrte Hallauer a​us dem Exil zwischen 1848 u​nd 1849 i​n die Heimat zurück. Er w​urde zum stellvertretenden Abgeordneter für d​ie Nationalversammlung gewählt. Den „Wahlkreis“ b​ekam Carl Philipp Cetto, welcher ebenfalls a​m Hambacher Fest teilgenommen hatte, d​ort jedoch n​icht als Redner aufgetreten war.[1]

Ab 1862 w​ar er französischer Staatsbürger. Er verstarb a​m 14. November 1887 i​n Metz.[1]

Schriften

  • Der Flüchtling. In: Der Geächtete. Zeitschrift in Verbindung mit mehreren deutschen Volksfreunden hrsg. von Jacob Venedey. Paris 1834, S. 69–71 (online bei Münchener DigitalisierungsZentrum).

Literatur

Einzelnachweise

  1. Peter Wettmann-Jungblut: Rechtsanwälte an der Saar 1800-1960. Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes, hg. vom Saarländischen Anwaltsverein. Brockhaus, Blieskastel 2004, ISBN 978-3-935731-19-5, S. 500.
  2. Abdruck der Rede bei Johann Georg August Wirth: Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach. Heft 1. Neustadt 1832, S. 59–63 (online bei Deutsches Textarchiv (DTA)).
  3. Julius Bettingen: Geschichte der Stadt und des Amtes St. Wendel. Eigenverlag, St. Wendel 1865; unveränd. Nachdr. Neustadt an der Aisch 1997 ISBN 3-89557-078-8, S. 507 Anm. **.
  4. St. Wendel: Vortrag und Buchvorstellung von Dr. Josef Dreesen – „175 Jahre Hambacher Fest“. 2007, archiviert vom Original am 26. Oktober 2007; abgerufen am 14. Januar 2013.
  5. Cornelia Foerster: Der Preß- und Vaterlandsverein von 1832/33. Sozialstruktur und Organisationsformen der bürgerlichen Bewegung in der Zeit des Hambacher Festes. Trier 1982, ISBN 978-3-923087-02-0, S. 131 (Trierer Historische Forschungen, Bd. 3 online auf books.google.de).
  6. Das Hambacher Volksfest. In: Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt, 9. Juni 1832, S. 145 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/bpw
  7. Dieter Lau: Vor-Zeiten - Geschichte in Rheinland-Pfalz. Hrsg.: Franz-Josef Heyen. 1. Auflage. Band 5. Hermann Schmidt, Mainz 1989, S. 179 (Uni-Mainz (MS Word; 215 kB)).
  8. So die Karlsruher Zeitung. Nr. 216 vom 4. August 1832, S. 1788 (online bei Deutsches Zeitungsportal).
  9. Der Bayrische Volksfreund. Ausgabe vom 2. August 1832. München 1832, Sp. 154 (online bei Google Books).
  10. Beilage zum Frankfurter Journal. Nr. 18 vom 18. Januar 1833. Frankfurt 1833 (online bei Google Books).
  11. Bayreuther Zeitung. Ausgabe vom 17. August 1833. Bayreuth 1833, S. 631 (online bei Google Books).
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