Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ist ein Landesgesetz in Niedersachsen.
Basisdaten | |
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Titel: | Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke |
Abkürzung: | NPsychKG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Niedersachsen |
Rechtsmaterie: | Betreuungsrecht |
Ursprüngliche Fassung vom: | 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 443) |
Inkrafttreten am: | |
Letzte Neufassung vom: | 16. Juni 1997 (Nds. GVBl. 1997, 272) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Juli 1997 |
Letzte Änderung durch: | Art. 13 G vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
25. Mai 2018 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Es regelt Hilfen für Personen, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind oder gewesen sind oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen, und die Unterbringung von Personen, die in diesem Sinne krank oder behindert sind.
2013 wurde von Experten die Zwangsmedikation kritisiert.[1]
Die Neufassung wurde 2015 diskutiert.[2]
Im Land gibt es sechs Besuchskommissionen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Wolf-Dieter Narr, Thomas Saschenbrecker: Zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen der Gesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sowie der Maßregelvollzugsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen. Stellungnahme, Mai 2013
- Kabinett gibt neues Psychisch-Kranken-Gesetz zur Verbandsbeteiligung frei Website der Niedersächsischen Staatskanzlei, 7. Oktober 2015
- Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung/Besuchskommissionen. Abgerufen am 8. November 2018.
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