Nationalpark Soomaa
Der Nationalpark Soomaa (estn. Soomaa rahvuspark; „Soomaa“ bedeutet wörtlich „Sumpfland“) wurde am 8. Dezember 1993 zum Schutz der Moore, Sümpfe, Auen und Wälder Südwest-Estlands gegründet. Seine vier großen Moore Kuresoo, Valgeraba, Kikepera und Öördi liegen im Einzugsgebiet des Flusses Pärnu und werden durch weitere Flüsse voneinander getrennt.
Nationalpark Soomaa | |||
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Lage: | Estland | ||
Nächste Stadt: | Pärnu | ||
Fläche: | 370 km² | ||
Gründung: | 1993 |
1997 wurde der Nationalpark zu einem CORINE-Biotop und damit in den Kreis der wichtigen Naturschutzgebiete Europas aufgenommen. Am 17. Juni 1997 folgte die Aufnahme in die Ramsar-Liste von Feuchtgebieten und 1998 wurde vorgeschlagen, Soomaa in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufzunehmen. Charakteristisch für den Park ist die sogenannte „fünfte Jahreszeit“. In dieser Zeit zwischen Winter und Frühling kommt es regelmäßig zu Überflutungen, die sich im sogenannten „Riisa-Überflutungsgebiet“ bis auf eine maximale Fläche von 110 km² ausdehnen.
115,3 km² in der Kernzone des Nationalparks gehören zu den von der European Wilderness Society zertifizierten Wilderness-Gebieten.
Ein Besucherzentrum mit einer Ausstellung liegt im Ort Tipu.
Flora und Fauna
Im Park wurden 524 Arten höherer Pflanzen, 172 Vogelarten (unter anderem verschiedene Adlerarten) sowie 46 Säugetierarten (wie z. B. Elch, Biber, Wolf und Bär) nachgewiesen von denen sich viele auf der Rote Liste gefährdeter Arten befinden.
Freizeitaktivitäten
Der Park eignet sich gut für Erkundungen mit Kanu und Kajak. Im Sommer und Herbst nach den Überschwemmungen laden einige markierte Wege zu Wanderungen ein. Im Winter ist es außerdem möglich das Moor zu Fuß, mit Skiern oder Schneeschuhen zu betreten.
Besonders entlang der Flüsse gibt es einige Rastplätze, die damit auch für Wassersportler nutzbar sind, an denen Campen und Feuer machen zulässig ist. Beeren- sowie Pilzepflücken ebenso wie das Fischen ist bis auf einige Einschränkungen in besonders geschützten Bereichen des Parks (Informationen im Besucherzentrum) erlaubt.