Munizipalgemeinde (Kanton Thurgau)

Die thurgauische Munizipalgemeinde umfasste – in der Fortsetzung des Gemeindedualismus der Helvetischen Republik – auf der Grundlage der Einteilungsdekrete von 1803 bis 1816 im Regelfall mehrere Ortsgemeinden. Wo sie nur eine Ortsgemeinde umfasste, gingen die beiden ab 1851/74 in der später sogenannten Einheitsgemeinde auf.[1]

Eidgenössisches Wappen
Gemeindearten in der Schweiz

Die Munizipalgemeinde vollzog zwar vor allen vom Staat übertragene Aufgaben[1] (Arbeitsamt, Alters- und Hinterlassenenversicherung-Zweigstelle, Bestattungswesen, Feuerschutz, Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Einwohnerkontrolle, Sozialhilfe und Fürsorge, Steuerveranlagung und -bezug, Vormundschaftswesen, Zivilstandsamt, Zivilschutz[2]), genoss aber die gleichen Selbstverwaltungsrechte wie die Orts- und Einheitsgemeinden.[1]

Die 1987 erlassene Thurgauer Kantonsverfassung verlangte die Aufhebung dieses Gemeindedualismus, womit die Orts- und Munizipalgemeinde bis 2000 in der politischen Gemeinde aufgingen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. André Salathé: Munizipalgemeinde. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  2. Kanton Thurgau. Übersicht über die Zusammenschlüsse und Verselbständigung von Gemeinden seit 1850. Auf der Webseite der Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen, abgerufen am 20. Dezember 2019
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