Mietshaus
Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Wohneinheiten vom Vermieter gegen ein (meist monatliches) Entgelt zur Verfügung gestellt werden (Mietwohnung). Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Vermieter verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazugehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete einschließlich aller anfallenden Nebenkosten (in Österreich und der Schweiz Mietzins) regelmäßig fristgerecht zu entrichten.
Ebenso gebräuchlich ist die Vermietung von Gewerberäumen, -etagen an einen oder mehrere Gewerbemieter – meist im Erdgeschoss solcher Häuser – üblich. Hierbei wird neben der Miete oft auch die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer fällig.
Gegenüber Mietshäusern in Großstädten sind in den geschlossen bebauten Gebieten von mittleren Ortschaften Nordwesteuropas (Britische Inseln, Niederlande, Belgien und Nordwestdeutschland) Reihenhäuser mit nur einer oder zwei Wohnungen stärker verbreitet.[1]
Zinshäuser in Österreich
Bei Zinshäusern in Österreich handelt es sich um ältere Gebäude, die den (insbesondere Preis- und Kündigungs-)Schutzbestimmungen des Mietrechts unterliegen und zum Zwecke der Erwirtschaftung von Mieterträgen errichtet wurden. Das Baujahr eines Zinshauses liegt vor 1945. Manche dieser Mietshäuser sind außerdem denkmalgeschützt. Vornehmlich handelt es sich bei den Mietverhältnissen in einem Zinshaus um unbefristete Hauptmietverhältnisse. Ältere Zinshäuser aus einer Zeit von vor dem Zweiten Weltkrieg hatten bis zur Reform des Mietrechtsgesetzes im Jahr 1994 durch das Richtwertgesetz sehr strikte Zinsregelungen, die sogenannten Friedenszinsregelungen.
In Österreich findet man Zinshäuser, meist vom Eigentümer nicht bewohnte Liegenschaften, hauptsächlich in Wien. Aber auch in den Bundesländern gibt es zahlreiche Objekte dieser Art, beispielsweise in den Landeshauptstädten Graz, Linz, Salzburg sowie in kleineren urbanen Ballungsräumen. In Wien sind die Zinshäuser größer als in anderen Städten, da sie ab der Hochgründerzeit oft als Doppeltrakter mit Straßen- und Hoftrakt errichtet wurden. War in der Frühgründerzeit noch die bäuerliche L- oder U-Form charakteristisch, so wurde diese in der Hochgründerzeit vom zweitraktigen H-Gebäude abgelöst. Bei diesem waren Straßen- und Hoftrakt parallel zueinander angeordnet, mit einem Treppenhaus dazwischen. In der Spätgründerzeit wurde die Bebauung, die auf maximale Ausnutzung der Grundfläche abzielte, auf sogenannte Straßenhöfe weiterentwickelt, bei denen die straßenseitige Fluchtlinie durch einen kleinen Hof unterbrochen wurde.
Bauherren der gründerzeitlichen Zinshäuser waren wohlhabende Privatleute, nicht selten Witwen, auch spekulierende Bauunternehmen, die oft gleich mehrere Gebäude in den neu parzellierten Straßen erbauten.
Die Fassadengestaltung war stets opulent und der Ringstraßenarchitektur nachempfunden. Damit stand die äußere Erscheinung mitunter in einem krassen Missverhältnis zum gebotenen Wohnkomfort. In den Außenbezirken, insbesondere im 10.–12., 14.–17. und 20. sowie in Teilen des 2., 5. und 18. Bezirks bestand die typische Wohneinheit nur aus einem ca. 20 Quadratmeter großen straßenseitigen Zimmer, das durch eine Küche mit dem hofseitig gelegenen Allgemeingang verbunden war. Manche Wohnungen verfügten zusätzlich über ein Kabinett. Die Toiletten waren außerhalb der Wohnungen am Gang angeordnet. In solchen Wohnungen waren nicht selten siebenköpfige Familien untergebracht.
Die Bauleistung konnte bis zum Ende der Monarchie nicht mit dem Wohnbedarf Schritt halten, sodass der größte Wohnungsbedarf erst in der Zwischenkriegszeit durch das Wohnbauprogramm der Stadt Wien einigermaßen gestillt werden konnte. Trotzdem sind weite Teile Wiens bis heute städtebaulich von der Architektur der gründerzeitlichen Stadtplaner geprägt.
Weitere Begriffe
Der Erwerb von Mietwohnungen wird werblich vielfach als Beitrag zur Altersversorgung dargestellt. Entsprechend ist eine Bezeichnung als Vorsorgewohnung insbesondere in Österreich in Verwendung.
Siehe auch
Literatur
- Michael John: Hausherrenmacht und Mieterelend: Wohnverhältnisse und Wohnerfahrung der Unterschichten in Wien 1890–1923. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1982.
Weblinks
Einzelnachweise
- Tamms, Wortmann: STÄDTEBAU. Umweltgestaltung. Erfahrungen und Gedanken. Darmstadt 1973, ISBN 3871790664, Seite 112.