Menschenrechte in Katar
Die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte[1] werden in Katar oftmals missachtet.
Berichte der Menschenrechtsorganisationen
Freedom House schätzt den Katar grundsätzlich als nicht frei ein. Auf einer Skala der politischen Rechte und Freiheitsrechte von 1 (größte Freiheit) bis 7 (geringste Freiheit) wird Katar im Bericht “Freedom in the World” als nicht frei (6) bezüglich politischer Rechte und nicht frei (5) bezüglich Freiheitsrechte eingestuft.
Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty international ist Katar für verschiedene Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen verantwortlich:[2][3]
Unmenschliche Bedingungen für Hausangestellte in Katar
Amnesty International hat im Oktober 2020 die Arbeitsbedingungen für ausländische Hausangestellte in Katar untersucht. Sie seien häufig Misshandlungen, Erniedrigung und härtesten Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Etwa 85 Prozent der befragten Frauen erklärten, selten oder nie freie Tage zu bekommen, und dass Arbeitgeber ihre Pässe einbehalten würden. Viele erklärten auch, dass sie spät oder gar nicht bezahlt würden. Als ein Grund für die schlechten Bedingungen gilt vor allem das sogenannte Kafala-System, das ausländische Arbeiter fest an einen einheimischen Bürgen wie einen Arbeitgeber bindet, der etwa einem Jobwechsel zustimmen muss.[4][5]
Bürgerrechte, politische Freiheiten
Das Recht auf freie Meinungsäußerung in Katar ist eingeschränkt. Mehrere Leute wurden wegen Blasphemie zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt. Ein Syrer, der während eines Zornesausbruchs den Islam beleidigte, weil sein Guthaben auf dem Mobiltelefon erloschen war, wurde ausgewiesen.
Frauen werden im Alltag weiterhin benachteiligt, sie erhalten nicht genügend Schutz bei häuslicher Gewalt und Scheidungen sind erschwert. Die Entschädigungszahlungen sind zugunsten der Männer ausgerichtet. Beim Tod einer Frau ist nur halb so viel Entschädigung zu entrichten, wie beim Tode einer männlichen Person. Erhebt eine Frau Anzeige wegen einer Vergewaltigung, riskiert sie eine Haftstrafe aufgrund des gleichzeitig stattgefundenen außerehelichen Geschlechtsverkehrs.[6] Dies wurde 2016 deutlich, als eine 22-jährige Niederländerin, die eine Touristin war, der Polizei von Katar ihre Vergewaltigung meldete. Folglich wurde sie des außerehelichen Geschlechtsverkehrs angeklagt und deshalb für 3 Monate eingesperrt.[7] Ihr mutmaßlicher Vergewaltiger, ein syrischer Staatsbürger, wurde jedoch zur Strafe mit 140 Peitschenhieben verhängt und danach abgeschoben.[8] Frauen unter 25 Jahren müssen auch die Erlaubnis ihres männlichen Vormunds einholen, um beispielsweise Verträge zu unterschreiben oder das Land zu verlassen. Daher können junge Frauen nicht einfach ohne Erlaubnis ihres männlichen Vormunds aus den Häusern ihrer Familien ausziehen beziehungsweise die Häuser ihrer Familien verlassen.[9]
Über 80 Prozent der Bevölkerung von Katar sind Ausländer. Viele der ausländischen Arbeitskräfte werden diskriminiert und deren Ausbeutung und Missbrauch sind an der Tagesordnung. Besonders weibliche Angestellte weisen ein stark erhöhtes Risiko zur Gefährdung auf, von körperlicher Gewalt bis zum sexuellen Missbrauch durch den Arbeitgeber.
Malcolm Bidali, ein kenianischer Sicherheitsmitarbeiter, der seit 2020 in einem Blog unter dem Pseudonym „Noah“ über die Notlage der Wanderarbeitnehmer geschrieben hatte, ist laut Menschenrechtsgruppen Anfang Mai 2021 unter Gewaltanwendung verschwunden. Bidali wurde von den katarischen Sicherheitsdiensten festgenommen und befindet sich laut einer Vereinigung von Menschenrechtsorganisationen, zu denen Amnesty International und Human Rights Watch gehören, an einen unbekannten Ort. Seine Artikel geben lt. The Guardian einen intimen Einblick in die Arbeits- und Lebensbedingungen von Niedriglohnmigranten. Bidali beschrieb überfüllte Schlafsäle, beschlagnahmte Pässe, den Mangel an Privatsphäre und seine erfolglosen Versuche, eine bessere Behandlung zu erreichen.[10]
Ausländern wird im Allgemeinen der Erwerb der katarischen Staatsbürgerschaft verweigert und nur die rund 300.000 Personen zählende katarische Bevölkerung besitzt ein Wahlrecht. Politische Parteien sind nicht zugelassen.
Homosexualität ist in Katar verboten, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe sowie der Möglichkeit der Todesstrafe für Muslime nach dem Scharia-Recht; es sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen die Todesstrafe wegen Homosexualität vollstreckt wurde.[11] Die katarische Regierung erkennt weder gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften an, noch erlaubt sie den Menschen in Katar, sich für LGBT-Rechte einzusetzen.
In Katar gibt es grundsätzlich Zugang zum Internet, der allerdings gewissen Einschränkungen und Zensur unterliegt. Pornografische Darstellungen und islamkritische Inhalte werden blockiert.
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen
Muslime, die nachweislich Alkohol getrunken haben oder an Diebstahl, Banditentum, Unzucht, Ehebruch oder Verleumdung beteiligt sind, können zur Strafe mit Peitschenhieben bestraft werden.[12] Katar behält die Todesstrafe bei, vor allem wegen Spionage[13] oder anderen Bedrohungen der nationalen Sicherheit.[14] Der Religionsaustritt gilt auch als ein Kapitalverbrechen, aber es sind keine Hinrichtungen für dieses bekannt.
Weblinks
- Freedom House Länderbericht Katar 2010
- Women’s Rights in the Middle East and North Africa 2010
- "Die Akte Katar" Dokumentation des Internationalen Gewerkschaftsbundes (PDF-Datei, 34 S., 3 MB)
- Qatar 2016/2017 (englisch)
Fußnoten
- Office of the High Commissioner for Human Rights: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Memento vom 18. November 2008 im Internet Archive)
- Katar 2010. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
- Katar 2020. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
- Unmenschliche Bedingungen für Hausangestellte in Katar. Amnesty-Bericht. SPON, 20. Oktober 2020
- Amnesty International: Hausangestellte missbraucht und ausgebeutet. (Pressemitteilung) 20. Oktober 2020
- Die Zeit: Niederländerin nach Vergewaltigungs-Anzeige verurteilt, vom 13. Juni 2016
- Dan Bilefsky: Qatar Convicts Dutch Woman Who Reported Rape but Will Let Her Return Home. In: The New York Times. 13. Juni 2016, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 22. Dezember 2021]).
- AFP: Dutch woman convicted of adultery after reporting rape in Qatar. Abgerufen am 22. Dezember 2021 (englisch).
- Qatar 2020 Archives. Abgerufen am 22. Dezember 2021 (englisch).
- Pete Pattisson: Rights group fear for migrant activist ‘disappeared’ in Qatar. The Guardian, 14. Mai 2021 (abgerufen am 18. Mai 2021)
- Here are the 11 countries where being gay is punishable by death. 5. April 2019, abgerufen am 22. Dezember 2021 (britisches Englisch).
- Four things to know about flogging as a punishment in Qatar. In: Doha News | Qatar. 17. Juni 2016, abgerufen am 22. Dezember 2021 (amerikanisches Englisch).
- Amnesty International: Qatar: Death Penalty, Firas Nassuh Salim Al-Majali
- Online Journalism News: Crusading journalist wins case against Al-Jazeera